Der Weg auf den Richterstuhl ist steinig und an recht knackige Notenhürden geknüpft, denn man möchte nur die Besten der Besten. Die aktuellen Auswahlrichtlinien für das Jahr 2026 sind hier eindeutig: Normalerweise musst du in beiden juristischen Staatsexamina mindestens 7,5 Punkte vorweisen können.
Falls du in einem Examen mal einen schlechteren Tag hattest, gibt es einen „Joker“: Wenn du in der zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 9,0 Punkte (also ein sattes „Prädikat“) erreicht hast, bist du ebenfalls im Rennen.
Aber es gibt auch Hintertüren für Erfahrene. Wenn du bereits Beamter auf Lebenszeit bist, reichen jeweils 7,0 Punkte in beiden Examen oder 8,5 Punkte im zweiten Teil, sofern du drei Jahre Berufserfahrung hast und deine erste Beurteilung mindestens „gut“ war. Auch andere Juristen mit Befähigung zum Richteramt können mit diesen etwas niedrigeren Punktzahlen (7,0/8,5) punkten, wenn sie nach dem zweiten Examen mindestens vier Jahre in einem juristischen Beruf oder als wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Uni gearbeitet haben.
Neben den Noten musst du natürlich die allgemeine Laufbahnbefähigung besitzen, was im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst durch die Befähigung zum Richteramt gegeben ist [§ 3 SLVO]. Zudem ist die persönliche Eignung entscheidend, die im Verfahren geprüft wird. Das Saarland legt außerdem Wert auf Vielfalt: Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, um Unterrepräsentanzen abzubauen, und auch schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt [§ 9 SLVO].


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