Wenn du die Zusage hast, startest du deine Karriere als Richterin oder Richter auf Probe. Die Probezeit dauert in der Regel drei bis vier Jahre, bevor die Ernennung auf Lebenszeit erfolgt, sofern deine Eignung festgestellt wurde (§ 10 Abs. 1 DRiG). Vorherige Tätigkeiten, zum Beispiel als Anwalt, können unter Umständen auf diese Zeit angerechnet werden (§ 10 Abs. 2 DRiG).
Der Aufbau der Probezeit ist in MV besonders durchdacht: Du bekommst eine verbindliche örtliche Zuweisung für einen der vier Landgerichtsbezirke (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg oder Stralsund). Innerhalb dieses Bezirks lernst du dann sowohl die Arbeit bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft oder den Fachgerichten kennen. Normalerweise darfst du dir einen Wunsch-Geschäftsbereich für den Start aussuchen. Damit du aber ein echter Allrounder wirst, steht nach etwa 18 Monaten ein Wechsel des Geschäftsbereichs für mindestens ein Jahr an. Ein Laufbahnwechsel zwischen Richter- und Staatsanwaltsdienst ist in MV kein Problem, da es einen einheitlichen Probedienst gibt, der beide Gruppen umfasst. Selbst später bleiben die Grenzen zwischen den Gerichtsbarkeiten durchlässig. Auch in Sachen Fortbildung lässt dich das Land nicht im Regen stehen: Es gibt ein gemeinsames Fortbildungsprogramm der norddeutschen Bundesländer speziell für Proberichter, an dem deine Teilnahme erwartet wird. Das Ziel ist es, deine fachlichen und sozialen Kompetenzen laufend weiterzuentwickeln. Du wirst während dieser Zeit regelmäßig beurteilt (nach 9, 21, 33 und 45 Monaten), damit du genau weißt, wo du stehst.



Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten