Die Bewerbung für die saarländischen Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) folgt im Wesentlichen dem gleichen Muster wie für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Zentraler Anlaufpunkt ist auch hier das Ministerium der Justiz in der Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken,. Die Notenvoraussetzungen sind identisch. Ein wichtiger organisatorischer Unterschied liegt in der Mitwirkung: Für jeden Gerichtszweig gibt es einen eigenen Präsidialrat [§ 26 RiG SL]. So besteht der Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit beispielsweise aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts und zwei gewählten Mitgliedern [§ 28 RiG SL]. Dieser Rat ist dann für die fachspezifische Stellungnahme zu deiner Eignung zuständig [§ 38 RiG SL]. Wenn du dich also speziell für das Arbeits- oder Sozialgericht interessierst, landet deine Bewerbung zwar beim Ministerium, aber die erfahrenen Richter des jeweiligen Zweiges haben bei deiner Einstellung ein gewichtiges Wort mitzureden [§ 38 RiG SL].
Für eine Bewerbung für die Staatsanwaltschaft gelten ebenso die oben genannten Voraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten – so wie bei der Bewerbung für die ordentliche Gerichtsbarkeit.



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