Egal, ob dein Herz für das Strafrecht oder für spezielle Nischen schlägt: Die Bewerbung läuft zentral über das Ministerium in Erfurt. Du musst in deinem Anschreiben aber ganz klar sagen, wo deine Reise hingehen soll – also ob du zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, zur Fachgerichtsbarkeit oder zur Staatsanwaltschaft willst – und das Ganze auch begründen. Das Einstellungsinterview wird so gestaltet, dass Vertreter aus verschiedenen Bereichen (z. B. OLG für die Ordentlichen und OVG für die Fachgerichtsbarkeiten) dabei sind, um ein umfassendes Bild von dir zu bekommen.
Bei den Fachgerichtsbarkeiten gibt es oft spezifische Anforderungen für den späteren Aufstieg. Wer zum Beispiel Richter am Finanzgericht werden will, braucht in der Regel eine mindestens zweijährige steuerrechtliche Berufserfahrung. Bei der Staatsanwaltschaft ist der Alltag stark vom Sitzungsdienst und der Dezernatsarbeit geprägt. Hier lernst du das Handwerk des Verfügungsverfassens von Grund auf, was im Referendariat oft zu kurz kam.
Ein Laufbahnwechsel zwischen den Bereichen ist, wie erwähnt, während der Probezeit grundsätzlich vorgesehen, damit du überall mal reingeschnuppert hast. Auch die Vertretungsorgane sind entsprechend getrennt oder gemeinsam organisiert: Es gibt Richterräte, Staatsanwaltsräte und einen gemeinsamen Landesrichter- und Staatsanwaltsrat beim Ministerium, der sich um übergreifende Belange kümmert (§§ 34-36 ThürRiStAG). Egal für welchen Zweig du dich entscheidest, die Thüringer Justiz achtet darauf, dass die Ausbildung überall Hand und Fuß hat.



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