RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 13/2024
Freitag, der 29.03.2024
     

 / Zivilrechtsstation

Zivilrechtsstation am AG oder LG

von

Gleich zu Anfang des Referendariats stellt sich die Frage, ob man sich in der Zivilrechtsstation eher einem Richter am Amtsgericht oder einer Kammer am Landgericht zuweisen lassen sollte. In Bezug auf die Unterschiede der Ausbildung lautet die Standard-Antwort: „Beim Landgericht bearbeitet man eher wenige, aber dicke Akten, während man beim Amtsgericht viele kleinere Fälle zu bearbeiten hat.“ Das stimmt natürlich nur bedingt. Denn in der Regel entscheidet allein der Streitwert, ob eine Sache beim AG oder LG zu verhandeln ist. Und allein die Vereinbarung der Parteien, dass der Kaufpreis einer Sache nicht 4.500 €, sondern 6.000 € betragen soll, macht das Verfahren nicht zu einer umfangreichen Sache mit vielen schwierigen Rechtsfragen.

Examensrelevanz als Entscheidungsgrund?

Keinen Einfluss auf die Wahl des Ausbilders sollte meines Erachtens haben, ob die zu bearbeitenden Fälle am Amtsgericht oder Landgericht mehr Examensrelevanz haben und somit auf die Prüfungen vorbereiten. Denn nur weil man in der praktischen Ausbildung am AG mit Mietrechtsfällen zu tun hatte, hat man gegenüber den Referendaren, die am LG ausgebildet wurden, im Examen keinen Vorteil in den Klausuren. Zudem geht es in der Zivilrechtsstation vor allem darum, die Denk- und Arbeitsweise eines Richters (so auch die Relationstechnik, auch wenn im Examen in den wenigsten Ländern eine Relation als Klausur gestellt wird) sowie den Urteilsstil und die Formalien zu erlernen. Dazu eignen sich aber sowohl die Fälle am AG als auch die Rechtsstreitigkeiten am LG gleichermaßen.

Chance zur Spezialisierung

Einen Vorteil kann die Ausbildung am Landgericht jedoch auf jeden Fall haben: Anders als am AG gibt es am LG Spezialzuständigkeiten. Es ist also durchaus möglich, eine Zuweisung zu einer bestimmten Kammer dazu zu nutzen, sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet zu spezialisieren und dies später im Lebenslauf herauszustellen. Am Amtsgericht dagegen wird man mit Fällen aus allen Rechtsgebieten konfrontiert.

Keine wegweisende Entscheidung

Im Ergebnis ist die Entscheidung, ob man sich einem Richter am AG oder LG zuweisen lässt, sicherlich nicht entscheidend dafür, ob das Referendariat erfolgreich verläuft. Viel wichtiger als das Gericht ist die Person des Ausbilders, und da kann man sowohl beim Amts- als auch beim Landgericht Glück oder Pech haben.

Natürlich interessiert uns eure Meinung: An welchem Gericht ward ihr in eurer Ausbildung bzw. wohin möchtet ihr zugewiesen werden? War es die richtige Entscheidung? Stimmt ab und schreibt uns eure Meinung!

[poll id=“22″]

Der Artikel wurde am 23. August 2013 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.