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  Ausgabe 24/2025
Dienstag, der 10.06.2025
     

 / Niedersachsen / Zivilrechtsstation

Erste Schritte für das Erlernen der Relationstechnik

von

Nachdem wir uns nun (unglaublich schnell) bereits im dritten Monat der Zivilstation befinden und die Relationstechnik hier in Niedersachsen gründlich gelernt werden will (eine Klausur im Examen ist eine Relationsklausur) möchte ich Euch gerne einige Vorgehensweisen und Literaturquellen/Suchhinweise geben.

Zunächst einmal würde ich empfehlen, sich einen Überblick über den Abschnitt Relation zu verschaffen. Dazu eignet sich entweder die Stoffübersicht aus Eurer AG oder Ihr nehmt ein Lehrbuch (bspw. den Anders/Gehle) und schreibt Euch die einzelnen Gliederungspunkte dort raus.

Grob lässt sich eine Relation in die zwei Abschnitte Sachbericht und Gutachten unterteilen. Ihr werdet sehen, dass vieles mit den Gliederungspunkten in einem Urteil übereinstimmt. Der Tatbestand eines Urteils entspricht im wesentlichen dem Sachbericht einer Relation. Im Rahmen des Gutachtens ergeben sich dagegen Unterschiede. Die Prüfungspunkte Klägerstation (Schlüssigkeitsprüfung) und Beklagtenstation (Erheblichkeitsprüfung) stellen jeweils eine rechtliche Prüfung anhand des unstreitigen Sachverhalt jeweils kombiniert mit dem streitigen Parteienvortrag dar. Hier unterscheidet sich das Relationsgutachten von der Abfassung der Entscheidungsgründe eines Urteils.

Um keinen Prüfungspunkt in der Klausur und im Eifer des Gefechts zu vergessen habe ich mir die Prüfungspunkte herausgeschrieben und mir so ein Prüfungsschema erstellt. Die einzelnen Prüfungspunkte habe ich dann ergänzt, indem ich beispielsweise beim Sachbericht vermerkt habe, in welcher Zeitform der jeweilige Prüfungspunkt zu verfassen ist (Bsp.: unstreitiger Sachverhalt – Imperfekt). Nach und nach habe ich dieses Schema dann ergänzt, indem ich mir zum Beispiel bei der Erhebung von Einreden (im Sinne der ZPO) notiert habe, wo diese anzusprechen bzw. zu prüfen sind. Geschickt ist es, sich ein solches Schema auf dem Computer zu erstellen, denn dann kann man es immer weiter ergänzen und ausbauen. Darüber hinaus, kann dann auch einzelne Formulierungen (bspw. die pauschale Bezugnahme) einfügen. Das ist sicher gerade am Anfang, wenn man noch nicht alle Formulierungen auswendig kann hilfreich.

Stellt sich nun noch die Frage, wo man denn möglichst gut den Inhalt zu den einzelnen Prüfungspunkten nachlesen kann? Hier habe ich für mich persönlich kein spezielles Werk verwendet, sondern aus verschiedenen Büchern querlesend die Infos rausgeholt. Auf jeden Fall finden sich im Anders/Gehle und im Schellhammer Ausführen zur Relationstechnik. Gut fand ich auch die Ausführungen im Buch von Sattelmacher. Und es gibt natürlich auch ein Buch vom Niederle Verlag dazu. Dieses ist derzeit aber nicht bestellbar. Das ist eigentlich schade, denn man schnell einen Überblick über die Thematik und vor allem ist auch die Hälfte des Buches als Beispielsfall konzipiert. Aber es besteht ja die Möglichkeit sich das Buch in der Bibliothek oder über die Fernleihe auszuleihen.

Ihr sollte unbedingt auch Eure Ref-Vorgänger/Bekannte/Freunde/Kollegen/etc fragen, ob sich Ihr deren Relationsklausur(en) anschauen dürft, denn man kann dabei viel bezüglich der erforderlichen Formulierung lernen und sehen. UND: mein Tipp für das Erstellen des Sachberichts – lest die Urteile die Ihr geschrieben habt (und die hoffentlich vom Ausbilder korrigiert wurden) durch, denn hier beim Urteil übt ihr ja die Prüfungspunkte die auch für den Sachbericht relevant sind.

Was mir persönlich viel geholfen hat, war das Thema mit einer Freundin zu besprechen bzw. durchzusprechen, durch das gemeinsame Überlegen werden viele Unklarheiten beseitigt und auch hier sehen – wie sonst im Leben 😉 – vier Augen mehr als zwei!

Die Relationstechnik ist für uns Referendare neu und es fällt allen schwer, die Formulierungen und der Aufbau sind ungewohnt, aber mit einiger Übung werden wir das schon hinbekommen. Ein gutes Aufbauschema immer vorausgesetzt 😉 Also nur Mut und ran an die Relation!

Der Artikel wurde am 16. Mai 2014 von veröffentlicht. Alexander war Referendar beim OLG Oldenburg.