Bewerber um einen Referendarplatz an den Landgerichten Köln, Bonn und Aachen müssen zukünftig noch etwas flexibler sein. Das OLG Köln hat auf seiner Internetseite eine Änderung im Bewerbungsverfahren bekannt gegeben. Ab dem 01.09. diesen Jahres werden Angebote nicht mehr wie bisher drei Monate vor dem Einstellungstermin, sondern zwei Monate vor dem Einstellungstermin versandt. Bewerber erfahren nun also noch kurzfristiger, ob sie einen Referendarplatz erhalten. Auch das Nachrückverfahren bzw. die Ausschreibung von Restplätzen düfte aus diesem Grund noch kurzfristiger werden.
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