Die Verwaltungsstation ist nun auch schon fast zu Ende. In weniger als 2 Wochen befinde ich mich schon in der letzten Station vor den Examensklausuren: der Anwaltsstation. Vor einem Jahr befand ich mich noch nicht einmal im Referendariat und habe gerademal die Zusage dafür erhalten…und in einem Jahr habe ich das schriftliche Examen schon längst hinter mir.
In der Verwaltungsstation lief es für mich bei der Behörde ganz gut. Auf die unterschiedliche Arbeitsbelastung – je nach Behörde – bin ich in einem vorherigen Beitrag ja schon einmal eingegangen. Was ich zu sehen bekommen habe war für diese kurze Station als Überblick ganz nett: ich saß nicht nur im stillen Kämmerchen bei der Aktenbearbeitung und Recherche, sondern habe meine Ausbilderin auch mal zum Verwaltungsgericht begleitet, so dass ich den prozessualen Ablauf (wie in den ersten beiden Station) nun auch im Öffentlichen Recht mal hautnah und in Farbe 😉 miterleben konnte. Die AG in der Verwaltungsstation war inhaltlich und vom Ablauf her gut organisiert. Da hätte es mich mit einer der anderen stattfindenden AG(-Leiter) deutlich schlechter treffen können. Auch wenn mir das öffentliche Recht soweit Spaß macht und ich deswegen irgendwie doch auch das Gefühl habe es zu „können“, schlägt sich das bisher leider noch nicht in den Klausuren nieder…denn die liegen mir im Öffentlichen Recht (noch) nicht so wirklich. Die Formalien sind soweit i.O., aber was die Darstellung angeht, drifte ich doch noch zu oft in eine „wissenschaftliche Bearbeitung“ ab… ja ja, die Uni lässt grüßen. 😉 Dem OLG habe ich jedoch vor kurzem mitgeteilt, dass ich die Examenswahlklausur im Öffentlichen Recht schreiben möchte. Wir können in Niedersachsen ja wählen, ob die Wahlklausur aus dem Öffentlichen Recht oder dem Strafrecht stammen soll. Schriftlich mitteilen muss man dies dem OLG (bis zum Ende der Verwaltungsstation) allerdings nur, wenn man die Wahlklausur mit einer öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung schreiben möchte. Gibt man dem OLG keine Meldung, so bekommt man automatisch eine Klausur mit einer staatsanwaltlichen Aufgabenstellung zugeteilt. Da ich somit nun 4 Klausuren aus dem Zivilrecht, 3 Klausuren aus dem Öffentlichen Recht und nur eine Klausur aus dem Strafrecht schreiben werde, werde ich den Lernaufwand für Strafrecht – jedenfalls für mich und meine Examensvorbereitung – auch auf ein Minimum reduzieren, da sich der Kosten-Nutzen-Aufwand mit dieser einen Klausur ja doch sehr in Grenzen hält und die Vorbereitungszeit sowieso schon sehr knapp bemessen ist. Entscheidendes Kriterium für die Wahlklausur war für mich – neben der Tatsache mich fast vollends nur auf Zivilrecht und Öffentliches Recht konzentrieren zu können – dann wirklich auch der zeitliche Aspekt. Die Zeit ist in allen Klausuren knapp bemessen, aber in den staatsanwaltlichen Klausuren habe ich noch größere Zeitprobleme eine passable und vor allem vollständige Lösung abzugeben. Da schien mir das Öffentliche Recht dann doch als das kleinere Übel zu sein.
Anwaltsstation
Wo es nun sobald ist stelle ich mir natürlich auch die Frage: was erwartet mich in der Anwaltsstation? Ich gehe zunächst einmal von viel Arbeit aus. 😀 Zur Kanzlei muss ich 3x/Woche, 1 Tag ist AG und 1 Tag Klausurenkurs. Bleibt also eigentlich nur das Wochenende zum Lernen. Ich werde aber gewiss nicht jedes Wochenende lernen…sonst kann man mich wohl ziemlich schnell einweisen lassen. 😉 „Tauchen“ werde ich 3 Monate am Ende der Station und ich denke, das „richtige“ Lernen wird sich dann auch hauptsächlich in dieser Zeit abspielen. Ob das reicht ist eine andere Frage, aber großartig andere Optionen sehe ich da nunmal nicht. Was ich so aus meinem Umfeld mitbekommen habe scheint 2-3 Tage/Woche zum Anwalt zu gehen der Regelfall zu sein, wobei es natürlich auch einen Unterschied macht, ob der Anwalt mich 3 Tage/Woche sehen möchte, ich aber de facto immer nur für 4 Std dann da bin und den Tag somit noch anderweitig (zum Lernen) nutzen kann oder ich wirklich den kompletten Tag von morgens bis in den späten Nachmittag (wie es bei mir und einigen anderen sein wird) da sein werde, so dass ich nach so einem Tag auch nichts anderes machen werde. Wenn ich die Fahrtzeit hinzurechne werde ich morgens mit Frühstück das Haus verlassen und dann am späten Nachmittag/Abend (~ 18-20h) wieder zu Hause sein, noch etwas essen und das war es dann wohl auch. Eine überschaubare Anzahl an Kollegen wollen soweit wohl nur 1 Tag/Woche für ein paar Stunden zu ihrem Anwalt…für die ist somit fast die komplette Station eine Tauchstation, denn ob man bei einem Tag/Woche überhaupt irgendwas aus der Station in praktischer Hinsicht mitnimmt: fraglich…ein Tag wäre mir persönlich dann doch zu wenig. Dann kann man es ja fast ganz sein lassen. Was das Tauchen bei den übrigen Kollegen angeht, so bewegt sich diese Zeitspanne im Schnitt auch bei 2-4 Monaten. Ich sagte ja auch bereits: ich sehe es kommen, dass ich das Examen zwar bestehen, aber nicht zufrieden sein werde und dann ggf. den Verbesserungsversuch schreiben werde. Mit einer anderen Einstellung würd ich mich jetzt nur kirre machen, denn ich habe wirklich das Gefühl bisher nicht großartig etwas zu wissen. Insbesondere was Zivilrecht angeht und was ich dafür prozessual wirklich können/lernen muss, denn da war meine AG ja wirklich nicht gut und ich habe aus dieser – mit am wichtigsten Station – daher ja leider so gut wie gar nichts mitgenommen. Aber gut, jammern hilft nicht…Resignation (so oft sie sich doch manchmal bei mir einschleicht) ja leider auch nicht, also warten wir einfach ab wie sich der Lauf der Dinge entwickelt. Nach dem schriftlichen Examen (Anfang Oktober) werde ich den Rest des Oktobers mich dann entweder – je nachdem wo ich die Wahlstation absolvieren werde – auf das Ausland vorbereiten oder aber, sollte ich die Station eh „um die Ecke“ absolvieren, vollkommen entspannen und ggf. (spontan) in den Urlaub fliegen.
Wahlstation
Wo ich die Wahlstation absolvieren werde weiß ich immer noch nicht. Ich habe mich beworben, warte jedoch noch die Rückmeldungen ab. Sollte ich keine geeignete Station im Ausland finden, werde ich mir einfach eine Kanzlei/Unternehmen um die Ecke suchen und gut ist. Von diesen 4 Monaten Wahlstation hängt jetzt auch nicht mein weiteres Leben ab und – entgegen einem früheren Beitrag – habe ich mich jetzt, nachdem ich mir auch eine mündliche Prüfung angehört habe und auch im Öffentlichen Recht weiter vorangeschritten bin, dazu entschieden, die Wahlstation im Öffentlichen Recht absolvieren zu wollen. Hintergrund ist, dass ich den Aktenvortrag dann auch im „Staats- und Verwaltungsrecht“ halten kann und ich denke das dürfte mir für den Aktenvortrag „mehr“ liegen als Zivilrecht (auch wenn ich an sich eher der Zivilrechtler bin und mir auch eine spätere Tätigkeit eher im Zivilrecht vorstellen kann, aber ich denke jetzt einfach erstmal nur an das Examen und was im Hinblick dessen die „klügste“ Entscheidung ist). Nur ist es gar nicht so einfach eine Wahlstation in diesem Bereich im Ausland zu finden. Bisher konnte ich dbzgl. nur die deutsche Außenhandelskammer und das Auswärtige Amt ausfindig machen. Theoretisch könnte ich mir zwar auch einen Anwalt im Ausland suchen…da dieser dann aber hauptsächlich im Öffentlichen Recht/Verwaltungsrecht tätig sein müsste, gestaltet sich dieses Unterfangen für Auslandsaufenthalte und einem damit verbundenen anderen Rechtssystem als etwas schwierig (gerade wenn ich mit „Ausland“ dann auch gerne „außerhalb Europas“ meine). Wer noch Vorschläge für eine Auslandsstation im Öffentlichen Recht hat: sind mehr als willkommen. 🙂
Ein wenig bereuen tue ich, dass ich in der Verwaltungsstation nicht nach Speyer gegangen bin. Ich hatte dies damals ja für einen kurzen Moment mal angedacht, den Gedanken dann aber wieder verworfen, weil man sich in NDS damit schon automatisch festlegt, den Aktenvortrag im Öffentlichen Recht zu halten und die Wahlstation demnach auch in dem Bereich absolvieren zu müssen wenn man die Verwaltungsstation in Speyer absolviert. Das war mir damals (ich befand mich ja gerade mal am Beginn des Referendariats) viel zu früh, um diese Entscheidung zu treffen. Eigentlich bin ich mehr der Zivilrechts-„Fan“ bin und habe daher lange Zeit auch dazu tendiert, den Aktenvortrag im Zivilrecht halten zu wollen. Immerhin fließt der Aktenvortrag mit 12% in die Note der mündlichen Prüfung (die insgesamt 40% ausmacht) mit ein und das ist m.E. eine schon ordentliche Zahl. Außerdem dient der Aktenvortrag ja auch als „Visitenkarte“ mit dem man den Einstieg in die mündliche Prüfung und eine erste Präsentation von sich abgibt. Jedenfalls im ersten Examen war es ein nicht unbedeutender Bestandteil und richtungslenkender Wegweiser der (weiteren) mündlichen Prüfung und wie man fortan auch weiter geprüft wurde aufgrund dieses ersten Eindrucks (das lief bei meiner Prüfung auch alles sehr fair ab und hing jetzt nicht nur an diesem Vortrag, ich meine damit nur: man sollte schon zusehen, sich den Einstieg nicht direkt zu „versauen“). Es war mir daher schon wichtig, mich nicht vorschnell schon auf irgendwas festzulegen, sondern erstmal gucken zu können, wie der Hase im Referendariat überhaupt läuft. Ich hatte bis dahin ja keine Ahnung wie diese Aktenvorträge aus anwaltlicher Sicht z.B. im Strafrecht oder Öffentlichen Recht sind, was erwartet wird etc. So weit war ich inhaltlich ja noch gar nicht im Referendariat vorangeschritten. Natürlich kann man – egal wie sehr man ein Gebiet mag – völlig danebengreifen, einen Blackout haben oder oder oder…denn nur weil man ein Gebiet mag, heißt das ja nicht, dass man dort auch mit allen Konstellationen klarkommt. Ein Aktenvortrag aus dem Schuldrecht wäre mir da z.B. auch bedeutend lieber als einer aus dem Immobiliarsachenrecht. 😉 Letztlich ist es jetzt bei mir so gekommen, dass ich den Aktenvortrag im Öffentlichen Recht halten möchte, weil ich in der jetzigen Station schon viele Aktenvorträge gesehen und auch aus anwaltlicher Sicht selbst gehalten habe. Ich habe daher nun eine genauere Vorstellung vom Ablauf (oder bilde mir zumindest ein dies zu haben 😀 ) und kann nun in gewisser Weise auch besser einschätzen was erwartet wird und denke, dass es für mich machbar ist. Das war damals zwar noch überhaupt nicht absehbar und die Station war jetzt hier ja auch i.O., so dass ich Speyer nicht hinterhertrauern sollte, aber ein klein wenig bereue ich es doch nicht nach Speyer gegangen zu sein, da ich schon von vielen gehört habe wie toll es da sein soll. 🙂
Liebe Grüße,
Emily*







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