Zum 1.1.2015 ist in Niedersachsen das neue Justizgesetz (NJG) in Kraft getreten. Im neuen Niedersächsischen Justizgesetz sollen die Vorschriften über die Organisation der Justiz einheitlich zusammengefasst werden, so dass vierzehn bisher bestehende Gesetze aufgehoben werden können. Besondere Bedeutung hat dabei, dass das Nders. AGVwGO auch im neuen Justizgesetz aufgeht. Soweit ersichtlich gehen damit aber keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen einher.
Insbesondere die Vorschrift aus § 8 AGVwGO (neu: § 79 NJG) und § 8a AGVwGO (neu: § 80 NJG, beachte insbesondere § 80 Abs. 4 NJG, der die Statthaftigkeit des Widerspruchsverfahrens in den vorgenannten Fällen der Norm klarstellt) erfahren keine inhaltlichen Änderungen. Soweit ersichtlich, wird die nächste Nachlieferung für die Loseblattsammlung „März – Niedersächsische Gesetze“ im März dieses Jahres erscheinen. Für alle Prüfungen davor heißt es also auf den Bearbeitervermerk hinsichtlich des Zeitpunkt des Gutachtens zu achten!