Die an der DHV für Rechtsreferendare zur Verfügung stehenden Studienplätze sind beschränkt. Dementsprechend ist jedem Bundesland nur ein gewisses Kontingent an Plätzen zugewiesen. Gehen in dem Land mehr Bewerbungen für das Speyer-Semester ein, als Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet entweder der zeitliche Eingang der Bewerbungen, das Ergebnis des 1. Examens oder aber das Los.
Es ist schwierig Infos zu erhalten, wieviele Referendare die Ländern an die DHV zuweisen können. Aktuelle Zahlen haben wir nun für Baden-Württemberg gefunden.
Danach hat das Land Baden-Württemberg 47 Studienplätze an der DHV, die im Rahmen des Zuweisungsverfahrens für die Verwaltungsstation durch die 4 Regierungspräsidien vergeben werden. Sofern mehr als 47 Bewerbungen für das Speyer-Semester eingehen, entscheidet in Baden-Württemberg das Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung. Interessant ist darüber hinaus die Information, dass während des Speyer-Semesters ein Trennungsgeld in Höhe von 150 € gezahlt werden kann.
Auf unserer Info-Seite zum Speyer-Semester haben wir diese Angaben für Baden-Württemberg ergänzt. Dort findest Du unter Punkt IV. auch die Regelungen der anderen Länder. Insbesondere haben wir dort jeweils – sofern verfügbar – die Anzahl an Ausbildungsplätze angegeben, die den einzelnen Ländern an der DHV pro Semester zustehen.