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  Ausgabe 17/2025
Freitag, der 25.04.2025
     

 / Schleswig-Holstein

Auswahlkriterien in SH

von

Ende Oktober diesen Jahres haben wir alle Informationen rund ums Rechtsreferendariat überarbeitet. Dabei fielen uns unter anderem die geänderte Verteilung der Auswahlkriterien in Schleswig-Holstein auf.

Bis November 2017 wurden die Ausbildungsplätze noch so vergeben:
20% nach Leistung
70% nach Wartezeit
10% wegen eines besonderen Härtefalls

Nun aber bekommt die Leistung der Bewerber einen höheren Stellenwert zugewiesen. D.h. das Ergebnis des ersten juristischen Staatsexamens hat an Wichtigkeit gewonnen. Denn der Prozentsatz ist um 25 Punkte gestiegen, von 20% auf 45%.

Jetzt gilt folgende Verteilung der Auswahlkriterien:
45% nach Leistung
45% nach Wartezeit
10% wegen eines besonderen Härtefalls

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Diejenigen, die ein gutes Ergebnis im ersten Staatsexamen erreicht haben, können über die Leistungsliste  direkt eingestellt werden und müssen keine Wartezeit in Kauf nehmen. Im Oktober 2019 waren dafür 8,60 Punkte, im Dezember 2019 sind 8,95 Punkte notwendig.
Im Gegensatz zu Juni 2019 konnte im Oktober 2019 nicht allen Bewerbern ein Ausbildungsplatz angeboten werden.

Der Artikel wurde am 25. November 2019 von veröffentlicht.