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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 25/2026
Donnerstag, der 18.06.2026
     

Zivilrechtsstation am AG oder LG

Gleich zu Anfang des Referendariats stellt sich die Frage, ob man sich in der Zivilrechtsstation eher einem Richter am Amtsgericht oder einer Kammer am Landgericht zuweisen lassen sollte. In Bezug auf die Unterschiede der Ausbildung lautet die Standard-Antwort: „Beim Landgericht bearbeitet man eher wenige, aber dicke Akten, während man beim Amtsgericht viele kleinere Fälle zu bearbeiten hat.“ Das stimmt natürlich nur bedingt.  »»» 

Referendariat am LG Kaiserslautern Teil 4

von

So endlich komme ich nochmal dazu Neuigkeiten zu schreiben. Ende September habe ich nun meine Zivilrechtsstation beendet und ich habe es im Stationszeugnis letztendlich doch noch auf 10 Punkte geschafft. Insgesamt gesehen war es aber auf keinen Fall so, dass großzügig bewertet wurde, wie man es aus anderen LG Bezirken hört. Oft wird ja am Ende der Station überlegt, ob man seinem Ausbilder etwas schenken soll. In meinem Fall war es so, dass mein Richter eine ihm angebotene Flasche Wein abgelehnt hat mit der Anmerkung, dass er es leider nicht dürfe… Naja dann hab ich die Flasche eben selbst getrunken 😉

Seit Oktober bin ich nun noch bis Ende des Monats beim Verwaltungsgericht. Hier macht mir die Arbeit viel Spaß und ich fange an mich für Verwaltungsrecht zu begeistern. Im Studium sah das ganze noch anders aus. Aber in der Praxis macht das Arbeiten eh meist mehr Spaß. Durfte jetzt auch schon 2mal mit auf Ortbesichtigungen fahren. Dies ist auch mal eine ganz schöne Abwechslung.

Der “Knöringer” in Neuauflage erschienen

Nach dem Anders/Gehle ist mit dem Knöringer nun auch das zweite „Standard-Lehrbuch“ für die Zivilrechtsstation in neuer Auflage erschienen. Welches dieser beiden Bücher besser für die Ausbildung geeignet ist, ist sicherlich Geschmacksache.

Alle Bücher für die erste Station und speziell zum Urteilsaufbau findest Du im Referendarbuchladen. Dort gibts auch eine Liste mit Empfehlungen, welche Bücher für die Zivilrechtsstation besonders geeignet sind.

Rechtsreferendar Medienrecht (m/w/d)

von Axel Spinger SE - Legal
Bei Axel Springer Legal, der Rechtsabteilung der Axel Springer SE gestaltest du mit rechtlicher Exzellenz die strategischen Ziele des Unternehmens – interdisziplinär, lösungsorientiert und nah am Business. Das Legal-Team „Content & Litigation“ berät Redaktionen und kaufmännische Bereiche des Hauses äußerungs- und urheberrechtlich – präventiv und in Rechtsstreitigkeiten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, sowie in Verfahren des Deutschen Presserats. Gemeinsam arbeitest du eng mit Redaktionen und Geschäftsführungen, um der Pressefreiheit zur größtmöglichen Entfaltung zu verhelfen – mit den notwendigen Mitteln bis in die höchsten Instanzen. Wir glauben an die Zukunft von Journalismus als Geschäftsmodell und investieren in zukunftsweisende Technologien. Unsere fünf Essentials sind die Werte, die uns verbinden, und unser Kompass bei unserem Engagement für die Freiheit. https://www.axelspringer.com/de/inside/die-essentials-was-wir-angepasst-haben-und-warum

Referendariat in OWL (7) – Erste Sitzungsleitung

von

Letzte Woche war es soweit. Nach § 10 GVG durfte ich die Leitung der Sitzung in einem Verkehrsunfall übernehmen, wobei Beschlüsse etc. wieder von der Richterin übernommen wurden. Und vorab gesagt, es war eine echte Erfahrung. Vor allem deshalb, weil es nicht so wie geplant lief. Die Vorbereitung der Sitzung durch das Votum war nicht schlecht (es gab 12 Punkte durch den Ausbildungsrichter!). Doch das das alles nicht unbedingt viel Wert ist, zeigt sich dann, wenn man mit diesem gefundenen Ergebnis mit den Parteien interagieren muss. Im Einzelnen:

Da in dem Unfallprozess bereits 50% von der verklagten Haftpflicht reguliert waren, habe ich einen Vergleichsvorschlag entwickelt, nachdem der Kläger noch weitere 16 % verlangen kann. Ich habe echt lang bei beck-online bei „Grüneberg, Haftungsquoten“ gelesen und war mir zum Ende sicher, dass man eine Quote von 66 % für den vorliegenden Unfall mit Linksabbieger und Überholer durchaus vertreten kann. In der Güteverhandlung stellte ich dann meinen Vorschlag ausführlich vor. Doch machte mir der Anwalt auf Beklagtenseite direkt einen Strich durch die Rechnung, weil er zu einer vergleichsweisen Einigung überhaupt nicht bereit war.

Warum? Das erfuhr ich, nachdem ich den Kläger gem. § 141 ZPO informatorisch angehört hatte. Er konnte zum Unfallhergang nicht wirklich etwas sagen („Plötzlich stand der Beklagte in meiner Spur“), verwickelte sich in Widersprüche und hat damit seinen eigenen Parteivortrag erheblich entwertet. Also eine Konstellation in der sich eine Partei um Kopf und Kragen redet. Darauf war ich absolut nicht vorbereitet. Auf das Angebot des Ausbildungsrichters, die Sitzungsleitung wieder zurückzuübernehmen, bin ich dann auch eingegangen. Denn gerade bei einer Zeugenaussage, die nicht chronologisch aufgebaut ist und bei der kaum Verwertbares enthalten war, fiel mir eine Zusammenfassung sehr schwer. Dies auch deshalb, weil ich auf meinem Schmierzettel zu viel ausformuliert hatte und die Aussage daher gar nicht zu 100% wiedergeben konnte. Die ursprüngliche Linksabbieger/Überholer-Situation stellte sich spätestens nach der Anhörung des Beklagten als eigentlicher Auffahrunfall dar. Somit eine echte Überraschung – das eigentliche Geschehen stellte sich wie bei Richterin Barbara Salesch im Laufe der Verhandlung ganz anders dar. Auf sowas kann man sich leider im Vorfeld mit dem Ausbildungsrichter nicht abstimmen!

Im Endeffekt war es doch eine Erfahrung. Innerlich war ich doch recht enttäuscht von mir. Doch der Ausbildungsrichter meinte dann, dass es o.k. für eine erste Sitzung gewesen sei. Schließlich hatte ich immerhin die Formalien des Sitzungsprotokolls bis zu diesem Zeitpunkt und das Diktiergerät – halbwegs – im Griff. Einzige Kritik war denn auch, dass meine Fragen an die Parteien nicht offen genug waren. Ich habe vielmehr recht suggestiv gefragt, weil ich bestimmte Dinge hören bzw. nicht hören wollte. Daran sollte ich noch arbeiten. Ich hoffe, es gibt demnächst noch einmal Gelegenheit, eine Sitzung zu leiten. Das Problem ist eigentlich nicht so sehr die Nervosität sondern fehlende Erfahrung, wie man mit bestimmten Situationen umgeht. In der theoretischen Referendarsliteratur bzw. der AG fehlen m.E. die Praxistipps für diese mündliche Bewährungsprobe.

Referendariat in OWL (6) – Vorbereitung der Sitzungsleitung

von

Ich weiß nicht so recht, ob ich mich über meine erste „richtige“ Sitzungsleitung in der Zivilstation freuen soll.  Mein Richter legte mir letzte Woche eine Akte mit einem Lächeln vor und meinte, diese könne ich ja mal verhandeln. Es handelt sich um einen Verkehrsunfall – ohne Zeugen – und es geht auch nur um einen Restbetrag, den die Versicherung des Beklagten nicht regulieren wollte. Eigentlich ein idealer Fall, um mal den Umgang mit dem Parteibetrieb und dem Diktiergerät zu üben. Außerdem sitzt der Richter auch an meiner Seite, falls ich mal nicht weiter weiß oder ein Anwalt versucht, mich als Referendar abzufrühstücken… Oder natürlich dann, wenn ich rechtlich etwas nicht darf – z.B. Beschlüsse treffen.

Ich bin mal gespannt, wie es wird. Ich schreibe momentan am Votum, was dann meine Verhandlungsvorbereitung darstellt – inklusive von mir ausgeworfener Vergleichsvorschläge. Zum Glück hab ich von meinem Richter noch ein gutes Muster für das Verhandlungsprotokoll bekommen. Drückt mir die Daumen, ich werde bald berichten…

Referendariat in OWL (5) – Sitzungstag

von

Als Referendar in der Zivilstation hat man zumindest einen Tag pro Woche Sitzung. Sofern der jeweilige Ausbildungsrichter aber 2 Sitzungstage in der Woche hat, kann es auch sein, dass man dementsprechend 2-mal pro Woche Sitzung hat. Das hat dann den Vorteil, dass man viel erlebt, weil Sitzungen oft kurzweilig und unterhaltsam sind. Auch fällt es  leichter ein Urteil zu schreiben, wenn man bei der Beweisaufnahme  anwesend war. Leider geht aber auch viel Zeit zum Lernen verloren, während man z.B. den Nachmittag mit der Vernehmung von manchmal 4-5 Zeugen verbringt.  Ich selbst finde aus diesem Grund einen Sitzungstag in der Woche ausreichend.

Die Sitzung muss vorbereitet werden. Bei zu verhandelnden 4-5 Akten beträgt die Zeit für das Durchlesen allein ca. 2 Stunden. Eignet sich eine Akte für einen Vortrag oder soll noch etwas in der Bibliothek herausgefunden werden, gehen für die Vorbereitung der Sitzung auch maximal 4 Stunden Arbeitszeit drauf.

Der Sitzungsdienst selbst ist (noch) ruhig. Ich sitze zur rechten Seite des Ausbildungsrichters am Richtertisch. Das geht sämtlichen Referendarskollegen im LG-Bezirk genauso. Niemand muss mehr – wie in Studentenzeiten – im Publikum sitzen. Ansonsten ist man im ersten Monat der Ausbildung noch recht unbeteiligt an der Sitzung, weil der Richter mithilfe seines digitalen (sic!) Diktiergeräts durch den Prozess führt.

Dies wird sich bald ändern, wenn man als Referendar Teile des Prozesses, z.B. eine Zeugenvernehmung oder Güteverhandlung, selbst durchführen darf. Das wird auch demnächst auf mich zukommen. Jedenfalls habe ich mir im „Theimer/Theimer“ den Mustertext für das Sitzungsprotokoll bereits kopiert. Ich bin sehr gespannt, ob mir das Arbeiten mit dem Diktiergerät liegen wird. Bisher kam mir das schriftreife Sprechen auf Band immer unglaublich schwierig vor. Wie mir eine etwaige Beweisaufnahme gelungen ist, werde ich später dann berichten…

Referendariat in OWL (4) – Aktenvortrag in der AG

von

Der Vortrag stellt im mündlichen Assessorexamen die „Visitenkarte“ des Rechtsreferendars dar. Neben dem Ausbildungsrichter und der privaten AG spielt der Vortrag deshalb auch in der wöchentlichen Zivilrechts-AG eine bedeutsame Rolle (er wird benotet und fließt damit in die „B-Note“ der dienstlichen Beurteilung ein):

Jeder AG-Teilnehmer muss mindestens einen Vortrag halten; auf Wunsch können auch weitere Vorträge gehalten werden, sofern der AG-Stoff insgesamt besprochen werden kann. An einem AG-Termin sind immer 2 Kollegen an der Reihe. Sie kommen 30 Minuten vor Beginn der AG und bereiten dasselbe Aktenstück in der Bibliothek des Landgerichts innerhalb von einer Stunde vor. Dabei handelt es sich um Originalexamensvorträge. In der Zwischenzeit hat sich der restliche Kurs das Aktenstück durchgelesen und es wurden erste Lösungsvorschläge im Kurs diskutiert. Nach beiden Vorträgen wird dann im Plenum herausgestellt, was am jeweiligen Vortrag gut oder verbesserungsbedürftig gewesen ist. Schließlich wird die Lösungsskizze des Prüfers ausgeteilt (!!).

Sicher geht durch das Halten der Vorträge die Hälfte der wöchentlichen Zeit verloren, in der einem der AG-Leiter auch schlicht Wissen hätte eintrichtern können . Der Gewinn des Haltens von Vorträgen zeigt sich aber daran, dass man die praktische Bedeutung des Gelernten aufgezeigt (bzw. wiederholt) bekommt und auch frühzeitig mit dem Stress des Aktenvortrags vertraut wird. Letztlich führt das regelmäßige Halten von Vorträgen auch dazu, dass sich über die Zeit ein Fundus an Examensvorträgen ansammelt. Durch das Austeilen der Lösungsskizze werden auch die Erwartungen abgesteckt, die an den Kandidaten gestellt werden. Außerdem wird man Anfängerfehler vor der versammelten AG (bei mir z.B. das Verknüpfen von Zweckmäßigkeit und rechtlicher Würdigung beim Vortrag aus Anwaltssicht) hoffentlich im Ernstfall des Examens nicht mehr begehen.

Referendariat in OWL (3) – Erste Praxisluft

von

Nun ist es also soweit – die erste „eigene“ Zivilakte liegt zum Bearbeiten bereit. Es geht  um einen Fall aus dem Kaufrecht. Angefertigt werden soll ein relatonsmäßiges Gutachten und ein PKH-Beschluss.

Aber erst einmal der Reihe nach: Ungefähr am Montag der dritten Woche wurde einem im Einführungslehrgang mitgeteilt, welchem Zivilrichter man zugewiesen worden ist. Ich wurde einer Amtsrichterin zugewiesen. Auch wenn man „sich unverzüglich zum Dienstantritt melden sollte“, habe ich dann noch 3 Tage mit dem Anruf gewartet. Das war auch nicht verkehrt, weil die Richterin meine Ausbildungsakte erst am Mittwoch bekommen hatte. Es wurde also telefonisch ein Termin am Ende des Ausbildungslehrgangs vereinbart…

Das erste Gespräch mit dem Ausbilder dauerte ca. 20 Minuten. Neben einiger Formalien und Tipps wurde kurz besprochen, was mich in den nächsten 4 Monaten erwarten wird:

– Meine Amtsrichterin hat freitags Sitzungstag, d.h. Donnerstag in die Akten einlesen und Freitag dann den Sitzungen beiwohnen. Großzügigerweise darf ich vorne am Richtertisch sitzen; ein Fortschritt gegenüber den zahlreichen Praktika als Jurastudent. Auch wurde einem in Aussicht gestellt, einige Teile des Verfahrens selbst leiten zu dürfen (z.B. Beweisaufnahme).

– Von Donnerstag bis Donnerstag gibt es jeweils eine Akte mit nach Hause, deren Bearbeitung benotet wird. Ich glaube, man muss innerhalb von 4 Monaten 8 Arbeiten abgeben. Ich bin mal gespannt, was die erste Akte mir für ein Ergebnis einbringt. Habe nämlich in der Relation 16 Seiten geschrieben, weil ich es besonders gründlich machen wollte.

Alles in allem ist die Arbeitsbelastung noch nicht zu hoch. Abzüglich des obligatorischen AG-Tags bleiben noch 3 Tage (inkl. Samstag) zum Lernen. Das ist alles gut machbar. Jedenfalls ist der Weg mit einer eigenen Akte nach Hause schon ein tolles Gefühl: Man ist gleichwertiger Mitarbeiter in einem Dezernat! Ein gutes Gefühl nach 5 Jahren Schikane durch „sog. Korrekturassistenten“.

Referendariat in OWL (2) – Einführungslehrgang

von

Am Anfang des Referendariats stand bei mir – wie allgemein üblich – der zivilrechtliche Einführungslehrgang. In meinem heutigen Beitrag versuche ich zu beschreiben, was einen „frisch gebackenen“ Referendar dort erwartet.

Der Einführungslehrgang, also die Ziv-AG I, fand bei mir 3 Tage die Woche von 9:00 Uhr – 13:15 Uhr statt. Angesetzt waren laut Terminplan ca. 14 Termine. Eine Vorabgliederung des zu behandelnden Stoffes gab es leider nicht; das war aber auch gar nicht nötig, weil der wesentliche Inhalt des Einführungslehrgangs ohnehin auf den ersten 120 Seiten des Anders/Gehle zu finden war. Das gab der Ausbilder auch ohne Umschweife zu. Der Anders/Gehle solle schließlich unsere „Bibel“ sein. Wer also im Hinblick auf das Referendariat in Vorleistung treten will oder es einfach nicht mehr abwarten kann, wird sich mit diesem Buch schon den wesentlichen Inhalt des Einführungslehrgangs erarbeiten können.

Wer den Anders/Gehle (noch) nicht hat, dem sei gesagt, dass es im Einführungslehrgang um das wesentliche Handwerkszeug eines Richters geht: Einerseits relationsmäßiges Durchdringen eines Aktenauszugs (Sortieren der mitgeteilten Fakten, Schreiben eines Sachberichts, Ordnen und Bewertung des Kläger- und Beklagtenvortrags, Grundregeln der Beweiswürdigung) und andererseits das Abfassen eines Urteils inkl. Grundregeln der Kostentragung und der vorläufigen Vollstreckbarkeit. Die Aussage des Ausbilders – „Jetzt lernen sie RICHTIG ZPO !! – gilt wohl erst für die Ziv-AG II. Und diese begann früher als erwartet: Bereits nach 9 Terminen war der Einführungslehrgang durch und konnte der Ritt durch die ZPO beginnen!

Das Arbeitsklima im Einführungslehrgang würde ich am ehesten mit einer universitäteren Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht vergleichen (so jedenfalls meine schon recht schwachen Erinnerungen daran): Anwesenheitspflicht und Frontalunterricht in einem Gebiet, das man vorher noch gar nicht richtig kannte. Gut ist dann, wenn man (wenigstens) einen jungen und motivierten Arbeitsgemeinschaftsleiter hat… Denn es ist wirklich wie Schule – die aus der Uni bekannten Diskussionen („Ich habe das aber bei Wessels/Beulke anders gelesen“ etc.) werden direkt abgebügelt: Meinungsstreitigkeiten sollen wir vergessen; Probleme nur bearbeiten, wenn es darauf ankommt (entgegen der bekannten Hemmer-Methode). Die Hausaufgaben (sic!) bestanden meist darin, dass theoretisch Gelernte anhand von 2 „echten“ Übungsakten umzusetzen und -ganz wichtig- praxisgerecht auszuformulieren . Vorgelesen werden musste natürlich auch.

Fazit: Im Einführungslehrgang gehts erst langsam zur Sache. Dennoch sollte man schon jetzt mitarbeiten, um nicht bei seinem Ausbildungsrichter negativ aufzufallen.

Ende der Zivilrechtsstation

von

Da bin ich gefühlt erst gestern ins Referendariat gestartet, und schon ist die erste Station Ende diesen Monats vorbei! Es ist Zeit, ein kurzes Fazit zu ziehen zur Ausbildung in der AG und am Gericht sowie allgemein zum Referendariat:

Die Arbeitsgemeinschaft

Insgesamt bin ich mit dem bisherigen Verlauf des Referendariats sehr zufrieden. Ich habe eine nette Arbeitsgemeinschaft erwischt. Einige meiner Kollegen wohnen so wie ich am Ort des LG´s, so dass wir auch außerhalb des Refs am Wochenende viel miteinander unternehmen. Insofern dürfte das jetzt das letzte mal so sein, dass man ein „Schulklassen-Gefühl“ hat, das natürlich auch durch die „Klassenfahrt“, der AG-Fahrt, so aufgekommen ist!

Die Ausbildung

Mit der Ausbildung bin ich auch soweit zufrieden, auch wenn ich meine Vorsätze nicht immer eingehalten habe und nun doch schon etwas mit dem Stoff der Zivilrechtsstation zurückhänge. Und auch die Klausurnoten müssen in den nächsten Stationen, spätestens aber dann Anfang der Anwaltsstation besser werden. Zurzeit bestehe ich zwar die Klausuren, aber die Ergebnisse liegen nur zwischen 5-8 Punkten…  Da ich aber befürchte, dass im Examen die Klausuren schwieriger sind und strenger bewertet werden, sollte ich mich darauf sicherlich nicht ausruhen.

Geschenk für den Ausbilder?

Und auch mit meinem Ausbilder beim Amtsgericht habe ich Glück gehabt. Ich habe nicht zu viele Akten bearbeiten müssen, aber dennoch eine Menge gelernt. Da stellt sich aber noch die Frage, ob es üblich bzw. in Ordnung ist, dem Ausbilder am Ende der Station etwas zu schenken, so als Dankeschön für die Betreuung? Und wenn ja, was kommt da als Geschenk in Frage? Für Meinungen bin ich dankbar, nicht dass ich am Ende der Station dann doch noch mal komplett daneben liege 🙂

Und natürlich werde ich dann auch noch in den nächsten Stationen hier im RefBlog über meine Erlebnisse und Erfahrungen schreiben!

Schlechtes Zeitmanagement

von

Nicht nur dass ich seit Montag ständig daran denke, dass ich ja noch Akten für meinen Ausbildungsrichter bearbeiten muss. Nein jetzt sitze ich seit gestern an den Akten und stelle fest, dass sie inhaltlich schwieriger sind als gedacht! Da macht der Beklagte gleich drei Hilfsaufrechnungen geltend und – was richtig blöd für mich ist – erst die dritte Hilfsaufrechnung überzeugt mich wirklich und bringt meiner Ansicht nach den Anspruch des Klägers zu Fall.

Ich gebe mir jetzt noch zwei Stunden, um die Urteile zu schreiben. Und ich verspreche, dass ich die Akten, die ich dann morgen von meinem Richter mitbekomme, bis spätestens Mittwoch abgearbeitet habe. Nicht dass das zur Regel wird, dass ich am Wochenende überraschend in Zeitnot gerate!

Ausbildungsliteratur Zivilrechtsstation

von

Da nun die ersten paar Wochen meines Referendariats vorbei sind und ich mir vorgenommen habe, konsequent den Stoff aus der Arbeitsgemeinschaft nachzuarbeiten, um nicht kurz vor dem Examen noch Sachen nachholen zu müssen, habe ich Ende letzter Woche relativ viel Geld investiert und mir als Lehrbuch den Anders/Gehle („Das Assessorexamen im Zivilrecht“) für 39,90 Euro zugelegt.

Für mich fiel die Entscheidung, dieses doch etwas teure Standardwerk statt ein anderes Buch wie den Knöringer (kostet nur 23,90 Euro) zu kaufen, dabei recht leicht, da unser AG-Leiter sich bei der Stoffvermittlung am Aufbau gerade des Anders/Gehle orientiert und bei seinen Übersichten und Kopien gleich die dazu gehörigen Fundstellen in diesem Buch angibt.

Mein erster Eindruck vom Buch ist auch sehr positiv: Zwar ist es durchaus ungewöhnlich und überraschend für mich, dass das Buch ausführlich auf die Relation eingeht, da in NRW meines Wissens nach im Examen keine Relation dran kommt. Allerdings finde ich das durchaus hilfreich für das erste Verständnis. Zudem ist dieses Kapitel für mich perfekt, da mein Ausbildungsrichter seine Ankündigung wahr gemacht und mir eine Akte gegeben hat, zu der ich ein relationsmäßiges Gutachten schreiben soll, um so die Arbeitsweise eines Richters besser verstehen zu können.

Außerdem finde ich es nicht schlecht, wenn ein Buch die Dinge etwas ausführlicher darstellt. Sollte das Buch an manchen Stellen dann zu detailliert werden, werde ich das einfach nur lesen und versuchen nachzuvollziehen, mir aber nicht rausschreiben oder lernen.

Auf jeden Fall habe ich mir das Ziel gesetzt, das Buch bis zum Ende der Zivilrechtsstation, die ja noch ein paar Monate dauert, durchgearbeitet zu haben! Wollen wir mal hoffen, dass ich meinen Vorsatz einhalten kann, und nicht in die Strafrechtsstation starte mit dem Wissen, noch gar nicht mal alles aus der ersten Station gelernt zu haben.

Was mir gerade beim Schreiben des Artikels eingefallen ist: Ist eigentlich dieses Buch von Anders/Gehle nur in NRW das Standardwerk (weil sowohl Frau Anders als auch Herr Gehle Richter in NRW sind) oder ist das Buch auch in den anderen Ländern weit verbreitet und wird dort von den Ausbildern empfohlen!?