Die Juristerei ist eine sehr trockene und staubige Angelegenheit. So denken zumindest viele. Aber das muss nicht sein! Till Zimmermann, Professor für Strafrecht an der Universität Trier, möchte nun das Gegenteil beweisen. Seit einigen Jahren sammelt er nun schon sehr skurrile Gerichtsurteile, jetzt ist ein Buch darüber in Planung.
Rund 100 Beispiele sind schon zusammen gekommen.
Zum Beispiel die Begründung einer Trunkenheitsfahrt des Amtsgerichts Höxter von 1996: „Im Auto tat es duften, wie in der Destille. Die Blutprobe ergab 1,1 Promille. Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt. Eine Straftat, und mag es auch klingen hart.“
Oder die terminierte Entscheidung eines Gerichts aus München auf den 11.11. um 11:11 Uhr (Karneval). Das kam bei den Streitparteien aber nicht so gut an, da sie sich vom Richter nicht ernst genommen fühlten. Doch das OLG München äußerte sich jedoch so dazu: „Etwas Humor kann auch von den Streitparteien vor Gericht erwartet werden.“
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„Humor in der Juristerei ist eine zweischneidige Angelegenheit. Manchen gefällt das, andere halten es für ein Unding.“, so der Strafrechtler Zimmermann. Wenn es um Gerichtsentscheidungen geht, würde er selber sich mit dem Humor etwas zurückhalten. Denn es gut doch oft um wichtige Urteile mit hoher Tragweite.