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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 42/2026
Samstag, der 17.10.2026
     

Aufsichtsarbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt

Eine Besonderheit im zweiten Examen sind Klausuren mit rechtsgestaltender Aufgabenstellung – die sogenannten Kautelarklausuren. Aufgabe einer solchen Klausur ist es regelmäßig, den Mandanten zu beraten und beispielsweise für diesen einen Vertragsentwurf zu fertigen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen.

Das einzige Bundesland, das regelmäßig seine Referendare mit Kautelarklausuren quält, ist Niedersachsen. Auch im April lief offenbar eine rechtsgestaltende Aufgabe, wie sich aus einem Beitrag im Forum von Juraexamen.com ergibt. Was genauer Gegenstand dieser Klausur war, kann man aber aus diesem Beitrag leider nicht erschließen.

Keine Kautelarklausuren im GPA-Bezirk

Schonfrist haben dieses Jahr die Referendare in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Zwar waren dort zunächst Kautelarklausuren ab dem Durchgang April 2010 angekündigt worden. Ende letzten Jahres hat dann aber das Gemeinsame Prüfungsamt auf seiner Seite veröffentlicht, dass auf die Einführung von Arbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt vorerst verzichtet werden soll.

Interessant in diesem Zusammenhang die Begründung des GPA: Zum einen sei es nicht ganz gelungen, in allen Vertragsländern für eine gleichmäßige Vorbereitung der Referendarinnen  und Referendare im Hinblick auf diesen neuen Klausurentyp zu sorgen. Zum anderen habe sich diese Form der Klausur  entgegen den Erwartungen des Gemeinsamen Prüfungsamtes im Bundesgebiet noch nicht  ausreichend  durchgesetzt; die überwiegende Zahl der Prüfungsämter Deutschlands wolle zurzeit von der Stellung derartige Aufgaben absehen.

Grundsätzliche Entscheidung der Länder im Mai 2010

Die Entscheidung des GPA gilt zunächst für das Jahr 2010. Referendare, die also bis Dezember dieses Jahres ins schriftliche Examen starten, brauchen sich nicht auf diesen Klausurtyp vorbereiten. Interessant ist auch der Hinweis des GPA, dass das weitere Vorgehen bezüglich der rechtsgestaltenden Klausuren von der Diskussion auf der Jahreskonferenz der Prüfungsamtspräsidenten im Mai 2010 abhänge. Auf dieser Konferenz könnte es zu einer einheitlichen Entscheidung aller Länder kommen, ob zukünftig Kautelarklausuren gestellt werden oder nicht.

Das GPA zeichnet aber auch einen Mittelweg auf, der gegangen werden könnte: Denkbar sei es, zwar auf reine Kautelarklausuren zu verzichten, dann aber gestaltende Zusatzfragen bei Klausuren zu stellen und/oder im Rahmen des Aktenvortrags vermehrt rechtsgestaltende Aufgaben auszugeben.

Sollte es Neuigkeiten zu dem Thema „Kautelarklausuren“ geben, werden wir Euch natürlich hier im RefBlog darüber informieren!

Reformmodell der Juristenausbildung vorgestellt

von

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft stellte Ende März 2010 sein Reformmodell für die Juristenausbildung in Deutschland vor. Hierzu wurde bereits 2007 eine Expertenkommission damit beauftragt, die derzeitige Juristenausbildung im internationalen Vergleich zu analysieren und hieraus ein Reformmodell zu erarbeiten. Herausgekommen ist das Positionen-Heft „Neue Wege in der Juristenausbildung„.

Kern des Modells ist der dreijährige Bachelorstudiengang, welcher mit dem Bachelor of Law endet. Für die Berufsgruppen Richter und Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar soll es aber weiterhin eine einheitliche staatliche Prüfung geben, welche gleichzeitig Eingangsprüfung für das Referendariat ist. Wer an dieser Prüfung teilnehmen möchte, soll aber zusätzliche Studienleistungen im Umfang von mindestens einem Studienjahr vorweisen. Diese sollen in einem speziellen einjährigen Masterprogramm erbracht werden oder innerhalb eines anderen Masterstudiums mit juristischem Bezug.

Ein gedrucktes Exemplar der 40-seitigen Publikation kann kostenlos bestellt werden per E-Mail: nicole.ruth@stifterverband.de

Nachdem sich alle das Gesamtwerk zu Gemüte geführt haben, kann an dieser Stelle über Sinnhaftig- und Sinnlosigkeit des Modells diskutiert werden.

Ausbildungsstatistik für das Jahr 2008 erschienen

Inzwischen wurde die Statistik über die Juristenausbildung des Jahres 2008 veröffentlicht. Die Durchfallquote lag 2008 bundesweit bei durchschnittlich 16,7 % (ein Jahr zuvor: 18,1 %). Die meisten Durchfaller gab es in Thüringen.

Wir werden Euch die Zahlen aufbereiten und in Kürze die Durchfallquoten und die Anzahl der Prädikatsexamina in den einzelnen Bundesländern hier im RefBlog vorstellen. Auch werden wir die aktuellen Zahlen in unsere Übersichtsseiten zum Rechtsreferendariat einarbeiten.

Referendariat (m/w/d) Wahlstation in der IT – Einblick in ein neues juristisches Berufsbild

von SINC GmbH
Du baust bei uns an GovTech-Lösungen der nächsten Generation mit, die den Alltag von Millionen von Menschen einfacher machen. Wir unterstützen den digitalen Staat mit digitalen Services und bringen dabei nach eigener Darstellung mehr als 25 Jahre Erfahrung im öffentlichen Sektor mit. An unseren Standorten in Berlin, Wiesbaden, Leipzig, Hamburg, Nürnberg oder mobil arbeiten wir daran, den Staat fit für das 21. Jahrhundert zu machen.

Referendariat in OWL (3) – Erste Praxisluft

von

Nun ist es also soweit – die erste „eigene“ Zivilakte liegt zum Bearbeiten bereit. Es geht  um einen Fall aus dem Kaufrecht. Angefertigt werden soll ein relatonsmäßiges Gutachten und ein PKH-Beschluss.

Aber erst einmal der Reihe nach: Ungefähr am Montag der dritten Woche wurde einem im Einführungslehrgang mitgeteilt, welchem Zivilrichter man zugewiesen worden ist. Ich wurde einer Amtsrichterin zugewiesen. Auch wenn man „sich unverzüglich zum Dienstantritt melden sollte“, habe ich dann noch 3 Tage mit dem Anruf gewartet. Das war auch nicht verkehrt, weil die Richterin meine Ausbildungsakte erst am Mittwoch bekommen hatte. Es wurde also telefonisch ein Termin am Ende des Ausbildungslehrgangs vereinbart…

Das erste Gespräch mit dem Ausbilder dauerte ca. 20 Minuten. Neben einiger Formalien und Tipps wurde kurz besprochen, was mich in den nächsten 4 Monaten erwarten wird:

– Meine Amtsrichterin hat freitags Sitzungstag, d.h. Donnerstag in die Akten einlesen und Freitag dann den Sitzungen beiwohnen. Großzügigerweise darf ich vorne am Richtertisch sitzen; ein Fortschritt gegenüber den zahlreichen Praktika als Jurastudent. Auch wurde einem in Aussicht gestellt, einige Teile des Verfahrens selbst leiten zu dürfen (z.B. Beweisaufnahme).

– Von Donnerstag bis Donnerstag gibt es jeweils eine Akte mit nach Hause, deren Bearbeitung benotet wird. Ich glaube, man muss innerhalb von 4 Monaten 8 Arbeiten abgeben. Ich bin mal gespannt, was die erste Akte mir für ein Ergebnis einbringt. Habe nämlich in der Relation 16 Seiten geschrieben, weil ich es besonders gründlich machen wollte.

Alles in allem ist die Arbeitsbelastung noch nicht zu hoch. Abzüglich des obligatorischen AG-Tags bleiben noch 3 Tage (inkl. Samstag) zum Lernen. Das ist alles gut machbar. Jedenfalls ist der Weg mit einer eigenen Akte nach Hause schon ein tolles Gefühl: Man ist gleichwertiger Mitarbeiter in einem Dezernat! Ein gutes Gefühl nach 5 Jahren Schikane durch „sog. Korrekturassistenten“.

Großkanzleianwälte als „unheimliche Elite“

Vor ungefähr einem Monat erschien der Focus mit dem Titel „Die unheimliche Elite“ – ein Bericht über Großkanzleianwälte als heimliche Strippenzieher der Wirtschaft und Berater in Regierungsangelegenheiten.

Inzwischen ist dieser Artikel auch online abrufbar. Der Bericht beginnt mit der Darstellung eines Bewerbungsgesprächs eines 27-jährigen Referendars mit 1000 Euro brutto, der schließlich ein Angebot der Großkanzlei in Höhe von 110.000 Euro plus Boni erhält. Beeindruckende Zahlen – gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise, in der die meisten Großkanzleien bekanntermaßen nicht nur bei den Einstellungen, sondern auch bei den Einstiegsgehältern deutlich restriktiver waren als in den vergangenen Jahren.

Dementsprechend wirkt der Artikel doch an manchen Stellen überzeichnet, um so die richtige Wirkung beim Leser zu erreichen. Zudem werden natürlich viele Aspekte der Arbeit in einer Großkanzlei herausgestellt, die einen Juristen nicht wirklich beeindrucken können (zB das Thema „billable hours“). Kritisch eingegangen wird aber nicht nur auf die langen Arbeitszeiten der jungen Anwälte, die so zu „modernen Lohnknechten“ bzw. „Sklaven“ der Großkanzleien würden.

Seine Freundin, mit der er vier Jahre zusammen war, hat ihn verlassen. Im Herbst hatte er sie in ein luxuriöses Hotel nach Mallorca eingeladen – eine Wiedergutmachung für die Monate, in denen er sich kaum um sie kümmern konnte. Als er mit ihr am zweiten Tag am Pool lag, klingelte das Telefon. Die Kanzlei verlangte seine Rückkehr. Sofort.

Auch das Verhältnis des Gewinnstrebens der großen „Anwaltskonzerne“ zum Ständerecht der Anwälte wird thematisiert.

„Besonders in den großen, internationalen Sozietäten untergräbt das Streben nach Profit unsere standesethischen Grundsätze“, kritisiert Ulrich Hartel, Seniorpartner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, einer mittelständischen deutschen Kanzlei.

Ein insgesamt lesenswerter Artikel. Insbesondere zu empfehlen ist das Interview mit Ralph Wollburg, Partner bei Linklaters in Düsseldorf.

Sitzungsvertretung mit Schulklasse!

Als ob die ersten Auftritte als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht bereits aufregend genug wären, schreibt Murphys Gesetz vor, dass regelmäßig eine Schulklasse im Saal sitzt und sich mal „so einen richtigen Staatsanwalt“ anschauen möchte. Nicht unbedingt förderlich für die sowieso schon vorhandene Nervosität eines Referendars – wie ja auch bereits Ela in ihrem RefBlog-Bericht ausgeführt hat!

Über eine solche Verhandlung eines Referendars als Sitzungsvertreter mit Schulklasse berichtet nun auch RAin Rueber in ihrem Blog. Der Auftritt begann schon mal mit einer Verspätung des Referendars zur Verhandlung – das muss man sich erst einmal trauen! Das Plädoyer verlief dann offenbar etwas holprig. Nach der Verhandlung berichtete nämlich die Referendarin der Rechtsanwältin, die ebenfalls im Publikum saß, über folgenden Dialog zweier Schüler:

S 1: „Ist das der Staatsanwalt?“
S 2: „Ja, glaub schon, der hat ja auch die Anklage vorgelesen.“
S 1: „Und warum stottert der sich dann so einen zurecht?“
S 2: „Weiß nicht. Ist aber echt uncool.“

Damit ist dann bei dem Referendar als Sitzungsvertreter wohl genau die Situation eingetreten, vor der man am meisten Angst hat! Ich möchte Euch aber trotz dieser Geschichte beruhigen: Wenn man sich einigermaßen auf die anstehenden Verhandlungen vorbereitet hat, dann muss man sich eigentlich keine Sorgen machen. Der Richter lässt einem ausreichend Zeit, wenn man bei einem etwas komplizierteren Fall (zB nach einer längeren Beweisaufnahme) sein Plädoyer stichpunktartig vorbereiten möchte. Und auch bei der Formulierung der Anträge gibt es im Zweifel entsprechende Hinweise. Schließlich weiß man zum Glück nicht, was das Publikum von dem eigenen Auftritt als Staatsanwalt hält – es sei denn, es wird anschließend in irgendeinem Blog veröffentlicht… 😉

Examen im April

In diesem Monat schreiben Referendare aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, den Nord-Ländern (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein), Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen-Anhalt die Klausuren zum zweiten Examen. Los ging es für die meisten bereits vor den Osterfeiertagen. Nächste Woche folgen die letzten vier Klausuren des Durchgangs.

Und auch diesen Monat wird wieder intensiv über die Klausuren diskutiert. Es gibt einen Thread im Jurawelt-Forum und eine weitere Diskussion im Forum von Juraexamen.com. Außerdem finden sich Berichte zu den Sachverhalten der Klausuren aus Sachsen-Anhalt im Blog „Kopfgedanken„. Wir haben die Infos aus dem Netz wieder sortiert, zusammengefasst und in unsere Kategorie „Was lief in den Klausuren“ eingestellt!

Rechtsreferendare in der Türkei: Generation Praktikum

von

Auf den Seiten des SWR2 findet sich ein sehr interessantes Interview mit drei türkischen „Rechtsreferendarinnen“ in Istanbul. Der Ablauf des einjährigen Referendariats wird dort folgender Maßen beschrieben: In den ersten 6 Monaten werden verschiedene Stationen bei Gericht durchlaufen, anschließend folgen 6 Monate Kanzleitätigkeit. Am Ende steht, ebenso wie bei uns, das Examen.

Der große Unterschied zum deutschen Referendariat ist der Status: Kein öffentlicher Dienst winkt, vielmehr haben die Juristen den Status eines Praktikanten. Dies zeichnet sich wohl insbesondere beim Gehalt ab: Die Interviewten berichten über sporadische Geldübergaben von nicht einmal 50 Euro im Monat und beschreiben das Ganze eher als Taschengeld.

Das vollständige Interview ist hier zu lesen.

Stellenbörse im DAV-Haus am 20.04.

Nach der Stellenbörse im November letzten Jahres, auf die wir ebenfalls an dieser Stelle hingewiesen hatten, findet die nächste Stellenbörse am 20. April im DAV-Haus in Berlin (Littenstraße 11, 10179 Berlin) statt. Die Stellenbörse wird jeweils zwei Mal im Jahr vom Deutschen Anwaltverein gemeinsam mit u.a. dem Berliner Anwaltsverein und dem Personalrat der Referendare Berlin veranstaltet.

Die Veranstaltung bietet Studierenden, Referendaren und Assessoren die Gelegenheit, mit Kanzleien aus Berlin und Umgebung ins Gespräch zu kommen und sich insbesondere auch über die angebotenen Anwaltsstationen zu informieren. Interessierte werden gebeten, sich telefonisch unter 030 7 26 15 21 88 oder per Mail „buchholz[at]anwaltverein.de“ anzumelden, damit für sie Namensschilder vorbereitet werden können. Wer bei seinen Gesprächspartnern einen bleibenden Eindruck hinterlassen möchte, wird gebeten, Bewerbungsunterlagen mitzubringen.

Auf der Seite www.anwaltausbildung.de werden unter „Aktuelles“ ab dem 12. April 2010 eine Liste der Kanzleien online gestellt, die an der 11. Stellenbörse teilgenehmen werden. Einen Eindruck von der letzten Stellenbörse im November 2009 gibt ein kurzes Video auf der Seite des Berliner Anwaltsvereins.

Alles weitere zu dieser Veranstaltung sowie viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!

Richter auf Probe: Einstellungsvoraussetzungen

Nach der Aktualisierung unserer Übersichtsseiten zum Rechtsreferendariat haben wir auch die Infoseiten zu den Richter-Einstellungsvoraussetzungen auf den neuesten Stand gebracht. Auch in diesem Bereich hat sich allerdings nicht allzu viel getan. Es gab nur wenige Änderungen.

So hat Sachsen seine Anforderungen an Bewerber etwas erhöht: Vorausgesetzt werden nun mindestens 9,00 Punkte in der zweiten Staatsprüfung (vormals 8,50 Punkte). Dagegen scheinen in Hessen wieder vermehrt Richter eingestellt zu werden. Dort wurde der Zusatz, dass eine Bewerbung realistischer Weise nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Bewerber in beiden Examina zusammen gerechnet 19 Punkte erzielt hat, gestrichen. Voraussetzung ist jetzt wieder „lediglich“ eine Gesamtpunktzahl von 17 Punkten, wobei das zweite Examen mit mindestens 8,00 Punkten bestanden wurde.

Schließlich hat das OLG Hamm eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Einstellungsverfahren veröffentlicht. Anhand dieses PDF-Dokuments kann man sich als Bewerber einen guten Eindruck dazu verschaffen, welche Aufgaben einen beim Assessment Center beim OLG Hamm erwarten.

Update: Am 01.04. erschien in der NJW eine Stellenanzeige mit der das LAG Düsseldorf nach Proberichtern sucht! Bewerbungen sind innerhalb der nächsten zwei Wochen seit Veröffentlichung der Anzeige zu richten an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf. Grundsätzliches zur Bewerbung findest Du in einem Merkblatt, das auf der Seite des LAG abrufbar ist.

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

EXKLUSIV NUR AUF JURISTENKOFFER.DE!

» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Sichere Dir jetzt das Insider-Dossier und erreiche so das Ziel, Richter bzw. Staatsanwalt zu werden! Alle Infos zum Insider-Dossier findest Du auf dieser Seite.

Referendariat in OWL (2) – Einführungslehrgang

von

Am Anfang des Referendariats stand bei mir – wie allgemein üblich – der zivilrechtliche Einführungslehrgang. In meinem heutigen Beitrag versuche ich zu beschreiben, was einen „frisch gebackenen“ Referendar dort erwartet.

Der Einführungslehrgang, also die Ziv-AG I, fand bei mir 3 Tage die Woche von 9:00 Uhr – 13:15 Uhr statt. Angesetzt waren laut Terminplan ca. 14 Termine. Eine Vorabgliederung des zu behandelnden Stoffes gab es leider nicht; das war aber auch gar nicht nötig, weil der wesentliche Inhalt des Einführungslehrgangs ohnehin auf den ersten 120 Seiten des Anders/Gehle zu finden war. Das gab der Ausbilder auch ohne Umschweife zu. Der Anders/Gehle solle schließlich unsere „Bibel“ sein. Wer also im Hinblick auf das Referendariat in Vorleistung treten will oder es einfach nicht mehr abwarten kann, wird sich mit diesem Buch schon den wesentlichen Inhalt des Einführungslehrgangs erarbeiten können.

Wer den Anders/Gehle (noch) nicht hat, dem sei gesagt, dass es im Einführungslehrgang um das wesentliche Handwerkszeug eines Richters geht: Einerseits relationsmäßiges Durchdringen eines Aktenauszugs (Sortieren der mitgeteilten Fakten, Schreiben eines Sachberichts, Ordnen und Bewertung des Kläger- und Beklagtenvortrags, Grundregeln der Beweiswürdigung) und andererseits das Abfassen eines Urteils inkl. Grundregeln der Kostentragung und der vorläufigen Vollstreckbarkeit. Die Aussage des Ausbilders – „Jetzt lernen sie RICHTIG ZPO !! – gilt wohl erst für die Ziv-AG II. Und diese begann früher als erwartet: Bereits nach 9 Terminen war der Einführungslehrgang durch und konnte der Ritt durch die ZPO beginnen!

Das Arbeitsklima im Einführungslehrgang würde ich am ehesten mit einer universitäteren Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht vergleichen (so jedenfalls meine schon recht schwachen Erinnerungen daran): Anwesenheitspflicht und Frontalunterricht in einem Gebiet, das man vorher noch gar nicht richtig kannte. Gut ist dann, wenn man (wenigstens) einen jungen und motivierten Arbeitsgemeinschaftsleiter hat… Denn es ist wirklich wie Schule – die aus der Uni bekannten Diskussionen („Ich habe das aber bei Wessels/Beulke anders gelesen“ etc.) werden direkt abgebügelt: Meinungsstreitigkeiten sollen wir vergessen; Probleme nur bearbeiten, wenn es darauf ankommt (entgegen der bekannten Hemmer-Methode). Die Hausaufgaben (sic!) bestanden meist darin, dass theoretisch Gelernte anhand von 2 „echten“ Übungsakten umzusetzen und -ganz wichtig- praxisgerecht auszuformulieren . Vorgelesen werden musste natürlich auch.

Fazit: Im Einführungslehrgang gehts erst langsam zur Sache. Dennoch sollte man schon jetzt mitarbeiten, um nicht bei seinem Ausbildungsrichter negativ aufzufallen.

Schnell fertig werden mit dem 2. Examen!

Die WDR Lokalzeit Südwestfalen meldete am 29.03.2010:

„Den Gerichten in Nordrhein-Westfalen gehen die Richter aus. Auch in Südwestfalen. Beim Landgerichtsbezirk Arnsberg sind sechs Stellen schon länger unbesetzt. Obwohl immer wieder junge Nachwuchsrichter eingearbeitet werden, wird sich die Situation in den nächsten fünf Jahren eher noch verschärfen. Denn dann gehen gut ein Viertel der derzeit 71 Richter in Pension.“

Also, schnell fertig werden!

[Hinweis gefunden bei pascal-kokken.de.]