Hier nun der 2. Teil des „FAQ-Eintrags“. Neben Fragen zur Gerichtsbibliothek (siehe letzten Eintrag) wollte Markus auch gerne wissen, wie es eigentlich mit der AG-Fahrt aussieht.
An sich gibt es ja die Möglichkeit mit der AG eine AG-Fahrt zu machen. Dafür bekommt man dann auch Sonderurlaub genehmigt, wenn man sich auf der AG-Fahrt auch etwas juristisch beschäftigt (Gericht angucken o.ä.). »»»



Wer zur Vorbereitung auf das 2. Examen anhand von praktischen Fällen das Verwaltungsrecht wiederholen möchte, sollte mal eine Reise in die Stadt „
Auf Markus‘ Fragen unter meinen letzten Beitrag hin (danke dafür 🙂 ) hier schwupp-di-wupp die erste Antwort dazu. Dieser und der kommende Eintrag wird nun quasi ein Frequently Asked Questions (FAQ)-Eintrag…die Beantwortung der zweiten Fragen (zur AG-Fahrt) erfolgt der Übersicht halber in einem separaten Beitrag, der die kommenden Tage online gestellt wird. 🙂
Bei NEON arbeiten wir unternehmerisch - und vor allem miteinander. Wir sind eine Wirtschaftsrechtsboutique und unsere Schwerpunkte liegen in Private Equity, Venture Capital, Real Estate, Dispute Resolution, Tax und Tech & Data.
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Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Referendar:innen
Noch ungefähr ein Monat und ich bekomme die Zeugnisse (eins vom AG-Leiter und eins vom Ausbilder: man erhält somit immer 2 Zeugnisse pro Station) aus der ersten Pflichtstation und die Station ist dann auch zu Ende. Ich würde euch insgesamt ja gerne mit weiteren spannenden Neuigkeiten aus dem Referendariatsalltag versorgen, allerdings passiert momentan wirklich nicht viel worüber es sich groß zu berichten lohnt, darum hier nur ein paar kleine Worte. 😉
Wir wurden von einer Leserin darauf aufmerksam gemacht, dass nächsten Monat die Unterhaltsbeihilfe in Mecklenburg-Vorpommern steigt – vielen Dank dafür! Die Referendare aus MV verdienen dann 950 € brutto.
Das clavisto/KSzW-Karriereforum geht am 26.06.2012 im Neuen SeminargebäudeTagungsraum (TGR) der Universität zu Köln am Albertus-Magnus-Platz in die zweite Runde. Gemeinsam mit KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) wurde wieder ein attraktives Programm auf die Beine gestellt. Es erwartet Euch ein spannender Fachvortrag von Rechtsanwälten der Kanzlei Beiten Burkhardt, mit detaillierten Einblicken in den Arbeitsalltag einer Großkanzlei. 
„famos – Der Fall des Monats im Strafrecht“ ist ein Projekt von Prof. Heinrich an der HU Berlin, welches wir auch bei unseren Surftipps verlinkt haben. Jeden Monat wird auf der Internetseite eine prüfungsrelevante Entscheidung auf 6 Seiten besprochen.
Auf Seiten des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen sind bereits die Examensstatistiken für das 2. Staatsexamen 2011 abrufbar. Danach stieg im vergangenen Jahr die Durchfallquote auf nun 24 %. Im Vergleich zu den
Nach 15 Jahren ohne Personalvertretung haben seit einem guten halben Jahr nun auch die Referendare am Landgericht Mannheim wieder einen Ausbildungspersonalrat. Auf seiner
Der BGH hat vor kurzem eine Entscheidung gefällt, die Gegenstand einer mündlichen Prüfung im 2. Examen im Strafrecht werden könnte. Inhaltlich geht es um die Anforderungen einer Revisionsbegründungsschrift. Ein Rechtsanwalt wählte in der Begründung Formulierungen wie „Herr G.“, „möchte vortragen“, „bleibt bei seiner Darstellung“, „ist der Überzeugung“. Der BGH hat daraufhin die Revision als unzulässig verworfen.
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