Viel beachtet hat das VG Göttingen am 20.9.2012 in der Hauptsache (Az. 4 A 258/09) geurteilt, dass das von der Uni Göttingen verhängte Hausverbot gegen juristische Repetitorien rechtmäßig ist. Mal ganz abgesehen davon, ob dieses Urteil nun überzeugt oder nicht, vermag die Urteilsbegründung doch an einer Stelle zu überraschen: Die gegen das Hausverbot klagenden Repetitorien hatten sich u.a. auf ein Urteil des BVerwG berufen, in dem es um die Nebentätigkeit eines Richters als Repetitor für das 2. Examen geht. »»»
Das Landesjustizprüfungsamt Bayern gibt auf seiner Internetseite eine Änderung der zulässigen Hilfsmittel im 2. Examen bekannt. Danach tritt am 01. Februar 2013 eine Änderung in Kraft, nach der das Hilfsmittel „Polizeiaufgabengesetz von Berner/Köhler“ ersatzlos wegfällt.
Bayern war bislang das einzige Land, in dem dieses Buch als Hilfsmittel im 2. Staatsexamen zulässig war. »»»
Auf den Seiten des OLG Rostock haben wir einen weiteren Erfahrungsbericht zum sogenannten „Speyer-Semester“ gefunden. Dieses Ergänzungsstudium für Referendare an der Universität Speyer ist in allen Bundesländern als Ausbildungsstelle anerkannt.
Der Referendar Joachim Bingenheimer hat seine Verwaltungsstation an der Uni Speyer verbracht und empfiehlt, das Speyer-Semester in Erwägung zu ziehen. »»»
Bei NEON arbeiten wir unternehmerisch - und vor allem miteinander. Wir sind eine Wirtschaftsrechtsboutique und unsere Schwerpunkte liegen in Private Equity, Venture Capital, Real Estate, Dispute Resolution, Tax und Tech & Data.
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Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Referendar:innen
An dieser Stelle möchten wir Euch auf eine kostenfreie Veranstaltung am 13. November in München hinweisen. Die Veranstaltung bietet Referendaren und Berufseinsteigern die Möglichkeit sechs Großkanzleien – Allen & Overy, Baker & McKenzie, Beiten Burkhardt, Latham & Watkins, McDermott Will & Emery sowie Weil, Gotshal & Manges – an nur einem Tag näher kennen zu lernen und und erste interessante Kontakte zu knüpfen. »»»
In Sachsen-Anhalt werden Rechtsreferendare seit kurzem offiziell auf einer Absolventenfeier im Justizministerium gefeiert. Laut Pressemitteilung konnte dieses Jahr ein Referendar das 2. Examen mit der Note „gut“ mit insgesamt 13,45 Punkten abschließen! Diese Punktzahl war bislang in Sachsen-Anhalt noch nicht erreicht worden.
Das LJPA hat darüber hinaus vor kurzem die Statistiken für das Jahr 2011 veröffentlicht. »»»
Viele reagieren mit Bewunderung, wenn man ihnen sagt, dass man Jura studiert. Genau, ein Jurastudium scheint für viele solide. Aber es ist mehr als nur eine Vernunftsentscheidung. Viele Kanzleien bieten ihrem Nachwuchs ein super Einstiegsgehalt. Sie suchen intensiv nach Top-Juristen. Mit guten Examen haben Juristen deshalb gute Karrierechancen.
Viele Absolventen streben ein Doppelprädikat an. »»»
Können Plätze an den Landgerichten nicht besetzt werden oder treten eigentlich vorgesehene Referendare ihren zugewiesenen Referendarplatz nicht an, dann werden diese Plätze – zumindest von den drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen – auf der Internetseite für Interessierte angeboten. Das OLG Hamm bietet so für Referendare, die flexibel sind und kurzfristig ihren Vorbereitungsdienst antreten möchten, Restplätze zum 01.11.2012 an den LGs Bochum und Essen an. »»»
Ein kleines Bundesland wie Bremen hat nur einen relativ geringen Bedarf an Richtern und Staatsanwälten. Zu besetzende Stellen werden daher explizit im Stellenportal der Hansestadt ausgeschrieben.
Für diejenigen unter euch, die sich einen Einstieg in den Staatsdienst als Staatsanwalt vorstellen können, ist evtl. die aktuelle Ausschreibung Bremens von Interesse. »»»

Für den Standort in Berlin werden Referendare (w/m) in der Wahlstation insbesondere für die Aufgabenbereiche Urheber-, Verlags-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht gesucht.
Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. unterstützt und berät in Zusammenarbeit mit ca. 30.000 Expert(inn)en die deutsche Wirtschaft, die öffentliche Hand, Wissenschaft und Gesellschaft rund um die Normung. »»»
Zum klassischen Ausbildungsinhalt des Referendariats gehört die Rechtsinformatik nicht. Allenfalls während der Anwaltsstation hat man eventuell Kontakt mit der Unterstützung durch elektronische Datenverarbeitung. Und gerade im Anwaltsberuf sind die verschiedenen Multimedialangebote nicht wegzudenken. Daher heißt es dann nach dem Ref „learning by doing“. Nicht so im Saarland: Hier gibt es das Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes. »»»





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