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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 22/2025
Sonntag, der 01.06.2025
     

Gehalt eines Juristen
von

Juristen erlangen mit rund 65.200€ Bruttodurchschnittsgehalt den zweiten Platz der Top Verdiener in Deutschland, gefolgt von Ingenieuren mit 62.400€, so der Gehaltsreport 2017. An der absoluten Spitze befindet sich der Berufsstand der Ärzte mit 82.700€.

Rund 10.000 junge Volljuristen betreten jedes Jahr den Arbeitsmarkt. Doch nicht jeder erreicht so ein hohes Bruttogehhalt. Ganz entscheidend ist nämlich die Examensnote für die weitere berufliche Karriere. Laut Gehaltsreporter bleiben von den 10.000 Volljuristen am Ende nur ca. 500 übrig, die beide Staatsexamina mit Prädikatsnote abschließen und denen dann der Weg in große Kanzleien, Staat und Unternehmen offen steht.

Der Gehaltsdurchschnitt für Berufsanfänger beträgt 50.000€, hierbei treiben Juristen mit mindestens einem Prädikatsexamen den Schnitt nach oben.  »»» 

Referendariat und Studium – LL.M. Programm des DAV
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2009 rief der Deutsche Anwaltsverein (DAV) das LL.M. – Masterprogramm Anwaltsrecht und Anwaltspraxis ins Leben. Seit dem haben rund 370 Studierende das berufsbegleitende Fernstudium an der Fernuniversität Hagen abgeschlossen. Mit ca. 4000€ Studiengebühren ist zu rechnen. Zielgruppe sind Juristen, die mit dem Gedanken einer Kanzleigründung spielen und hierauf bestens vorbereitet sein möchten. Zugelassen sind Absolventen des Ersten Staatsexamens und Inhaber gleichwertiger ausländischer Abschlüsse.

Das Studium ist der Nachfolger der DAV-Anwaltsausbildung, die „nur“ mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Das somit hochwertiger anzusehene Studium gliedert sich in vier Module, einer Präsenzveranstaltung und der Masterarbeit, es kann in Voll- oder Teilzeit durchlaufen werden.  »»» 

Rechtsreferendariat in Teilzeit rückt näher
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Im Sommer letzten Jahres haben wir hier schon einmal davon berichtet: Das Rechtsreferendariat soll künftig auch in Teilzeit möglich sein. Damals wurde eine entsprechende Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg beschlossen.

Nun, knapp ein halbes Jahr später, stimmte der Bundesrat, laut eines juris-Berichts, einer Modifizierung des Deutschen Richtergesetzes zu und es wurde ein Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung in den Bundestag gebracht. Das Richtergesetz soll dahingehend geändert werden, dass der Vorbereitungsdienst sich über einen längeren Zeitraum als die üblichen 2 Jahre erstrecken darf und somit eine Teilzeittätigkeit ermöglicht wird. Eine Länderöffnungsklausel wurde abgelehnt, da hiermit eine Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen gefährdet würde. Die Bundesregierung wird aber im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einbringen.  »»» 

von Kanzlei Hanse Strafrecht
Die Kanzlei Hanse Strafrecht wurde im Jahr 2022 gegründet und ist eine kleine Strafrechtskanzlei mit Sitz in Hamburg-Rothenburgsort (ca. 10 Min vom HBH entfernt). Als kleines Duo zweier berufsbegeisterter Rechtsanwältinnen bearbeiten wir ausschließlich Mandate in allen Bereichen des Strafrechts. Weitere Informationen zur Kanzlei können Sie unserer Homepage entnehmen: www.hanse-strafrecht.de
Staatsexamen oder Bachelor/Master of Laws?
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Wenn man sich für Jura interessiert, stehen einem erst einmal zwei Möglichkeiten offen: Entweder man strebt das Staatsexamen oder den Bachelor/Master of Laws an. Doch welcher Abschluss ist der sinnvollere für das spätere Berufsleben?

Ein paar Zahlen liefert ein lto-Bericht. Laut dem Statistischen Bundesamt haben im Jahr 2014 über 8000 Jurastudenten mit dem Staatsexamen, rund 700 mit dem Bachelor of Laws und rund 900 mit dem Master of Laws abgeschlossen

Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile. Weniger Prüfungsdruck entsteht beim Bachelor-Abschluss, da hier die Leistungen des gesamten Studiums in die Endnote einfließen. Beim Staatsexamen ist alleine die Leistung in der Abschussprüfung ergebnisentscheidend.  »»» 

JURDAY 2017
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Am 05. Mai 2017 findet in Berlin im 5-Sterne-Hotel Schweizerhof zum neunten Mal der JURDAY statt. Diese etwas andere Bewerbermesse richtet sich an besonders qualifizierte Jurastudenten und Referendare, die sieben führende Wirtschaftskanzleien persönlich kennenlernen und mit ihnen in Kontakt treten möchten. Es handelt sich hierbei um deutsche Kanzleien, nicht um internationale Größen. Die Beratung und Mandate können sich aber mit denen von Großkanzleien messen. In elf verschiedenen Workshops und Einzelgesprächen können die Teilnehmer mehr über die tägliche Arbeit eines Wirtschaftsjuristen und das Umfeld der Kanzleien erfahren.  »»» 

NRW: Zusatzvergütung erhält der Referendar künftig vom Land
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Laut eines Berichts auf JUVE-Newsline haben sich ab Januar 2017 die Vorgaben zum Zusatzverdienst für Rechtsreferendare in NRW geändert. Denn nun müssen die Ausbildungsstellen den zusätzlichen Verdienst direkt an das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) zahlen. Dieses zieht pauschal 25% der zusätzlichen Vergütung für Sozialversicherungsbeiträge von der Unterhaltsbeihilfe ab. Die Summe – bestehend aus dem Zusatzverdienst und der verminderten Unterhaltsbeihilfe – wird nach Abzug der im Lohnsteuerabzugsverfahren anfallenden Beträge  vom LBV an den Referendar ausgezahlt. Wichtig ist, dass künftig Referendare nur einer Kanzlei oder Rechtsabteilung zugewiesen werden, wenn diese den Zuverdienst an das Land abführt. Der Vorteil für die auszubildenden Kanzleien ist, sich nicht mehr um die Lohnbuchhaltung für die Referendare kümmern zu müssen. Aber was ist der eigentliche Grund der Neuregelung?  »»» 

Examensprüfungen zukünftig am PC?
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Examensklausuren am Computer zu schreiben, wäre zeitgemäß. Doch funktioniert das auch wirklich? Viele Probleme könnten hierdurch gelöst werden. Die oft sehr schwer leserlichen Handschriften, die vielen durchgestrichenen Formulierungen und mit Sternchen versehenen Ergänzungen, die Gelenkschmerzen nach einer langen Prüfung, um nur einige Beispiele zu nennen. Im September 2016 gab es tatsächlich ein Pilotprojekt an der Universität Siegen, indem Studierende aus den Fachbereichen Betriebswirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen eine Privatrechtsklausur am Computer schrieben. Und es funktionierte, was die Reaktion der teilnehmenden Studierenden bewies. Sie seien nach der Klausur weniger müde gewesen, könnten das Geschriebene einfacher korrigieren und ihren Text durch schnelle Formatierungen besser in Form bringen. Vorteile gibt es nicht nur für die Prüflinge.  »»» 

Aktuell – Einstellung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin
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BerlinWie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung veröffentlicht wurde, werden aktuell Richter und Staatsanwälte für verschiedene Gerichtsbarkeiten in Berlin gesucht. Bewerben kann sich jeder, der einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt hat und besonders an der Verwaltungsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit interessiert ist. Auch sollten alle Bewerber bereit zu einem eventuellen Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten sein, da zum jetzigen Zeitpunkt die Entwicklung der künftigen Verfahrenseingänge und der damit entstehende Personalbedarf noch nicht abzusehen ist. Alles weitere zu Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren und Fachgerichtsbarkeiten in Berlin findet ihr hier.

Juristenkoffer.de-Shop: Vorauflage von Palandt und Fischer wieder erhältlich

steuer-150x150Für die Klausuren während des Referendariats muss man sich nicht die aktuellsten Auflagen der Kommentare zulegen. Vielmehr reichen die deutlich günstigeren Vorauflagen völlig aus. Denn die Klausuren, die den Referendaren zur Übung gestellt werden, sind eh in der Regel einige Jahre alt.

Nach dem Palandt ist letzte Woche auch der Fischer, Kommentar zum Strafgesetzbuch, nun in Neuauflage erschienen. Ab sofort verkaufen wir daher die Vorauflage beider Kommentare bei uns im Shop!

Pressemitteilung: Niedersachsen und Brandenburg bringen Rechtsreferendariat in Teilzeit in den Bundesrat ein

Wir hatten über die Pläne bereits in den RefNews berichtet. Nun wird es laut Pressemitteilung des Niedersächsischen Justizministeriums konkret:

Der Bundesrat befasst sich am 16.12.2016 mit einer gemeinsamen Initiative der Länder Niedersachsen und Brandenburg für eine Öffnung des Deutschen Richtergesetzes. Damit soll den Ländern die Einführung eines Teilzeitreferendariats für angehende Juristinnen und Juristen ermöglicht werden.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz betonte im Vorfeld der Bundesratssitzung: „Ziel ist es, schon bereits im juristischen Vorbereitungsdienst die Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung zu gewährleisten. Doppelbelastungen, die Referendarinnen und Referendare mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen haben, sollen vermieden werden. Ihnen soll ermöglicht werden, künftig ihr Referendariat über einen längeren Zeitraum zu absolvieren und ihre Ausbildungszeit flexibler einzuteilen.  »»»