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  Ausgabe 17/2024
Freitag, der 26.04.2024
     

 / Brandenburg / Niedersachsen / Vor dem Referendariat

Rechtsreferendariat in Teilzeit?

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Nach Informationen auf der Internetseite der Niedersächsischen Staatskanzlei soll es zukünftig nach dem Willen der Länder Niedersachsen und Brandenburg möglich sein, das Referendariat in Teilzeit zu machen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative haben die Landeskabinette von Niedersachsen und Brandenburg am Dienstag, den 19.07.2016 beschlossen.

Referendarinnen und Referendare, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, soll ermöglicht werden, ihr Referendariat über einen längeren Zeitraum zu absolvieren. Dies sei ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung.

Laut Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Niedersachsen) und Justiz-, Europa- und Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig (Brandenburg) wird durch die angestoßene Reform die Doppelbelastung durch Ausbildung und Familienarbeit reduziert. So sei die Betreuung von minderjährigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen für Absolventinnen und Absolventen des juristischen Studiums und der ersten Prüfung kein Verzögerungs- oder Hinderungsgrund mehr für die Aufnahme des Referendariats. Im Ergebnis erhoffe man sich durch die Ermöglichung eines Referendariats in Teilzeit die Sicherung qualifizierten Nachwuchses.

Die geplanten Änderungen des Deutschen Richtergesetzes führen selbst das Teilzeitreferendariat noch nicht ein. Vielmehr eröffnen die Änderungen für die Länder nur die Möglichkeit dann selbst zu entscheiden, ob und welche Teilzeitmodelle sie für Rechtsreferendare anbieten wollen.

Sobald es Neuigkeiten zu der Bundesratsinitiative gibt, werden wir diese hier in den RefNews veröffentlichen.

Der Artikel wurde am 21. Juli 2016 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.