Im Fall der verkauften Examenssachverhalte durch einen Richter in Niedersachsen, der hauptamtlich beim Justizprüfungsamt arbeitete, hatte für den Richter eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren geführt. Folgen hatte der Verkauf aber nicht nur für den Richter; auch die Referendare, die die Examenssachverhalte erstanden hatten, mussten Konsequenzen hinnehmen. So wurden 15 Juristen durch das Justizprüfungsamt das 2. Examen aberkannt.
Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, wehren sich aber einige der betroffenen Juristen gegen diese Aberkennung. 10 der 15 Juristen reichten Klage gegen die Entscheidung des LJPA ein. Inzwischen haben allerdings 5 Kläger ihre Klage zurückgenommen. Es bleibt damit bei noch 5 anhängigen Klagen.
Es ist aber fraglich, ob tatsächlich in einem der Verfahren eine mündliche Verhandlung stattfinden wird. Die Erfolgsaussichten dürften nämlich mehr als gering sein. Denn der bereits verurteilte Richter und Verkäufer der Sachverhalte würde als Zeuge auftreten; und der Inhalt seiner Aussage dürfte für die Kläger bereits im Vorfeld klar sein.
Auch strafrechtlich müssen sich die Juristen verantworten. Die NOZ berichtet unter Berufung auf das Justizministerium, dass ursprünglich 16 Verfahren gegen Referendare eingeleitet worden sind, zwei davon sind aber wieder eingestellt. In 13 Fällen kam es zur Anklage, von denen einer in einem Strafbefehl mündete und zwei weitere zu Gerichtsverhandlung führten. Das Amtsgericht Celle verurteilte im Oktober einen ehemaligen Prüfling wegen Bestechung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.