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  Ausgabe 20/2025
Samstag, der 17.05.2025
     

 / Anwaltsstation / Niedersachsen

Wo kann ich meine Station absolvieren? Erhellende Infos bei der Suche im Dunkeln! Teil 1

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Da ich bereits mehrfach gefragt worden bin und auch im Forum gesehen habe, dass Denkanstöße für den einen oder anderen ganz hilfreich sein könnten, wollte ich hier einmal grob auflisten, wo Referendare aus meinem Umfeld die Stationen um die man sich selbst kümmern muss – also die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation – absolviert haben oder aktuell absolvieren.

Im ersten Teil gehe ich auf die Anwaltsstation ein. Im später folgenden zweiten Teil gebe ich dann noch meinen Senf zur Verwaltungs- und Wahlstation ab 🙂

Anwaltsstation

Zur Ausbildungsstelle in der Anwaltsstation lässt sich vorab sagen:ob Einzelanwalt, kleinere, mittelständische oder gar Großkanzlei…ob innerhalb Niedersachsens oder in einem anderen Bundesland, ob zivilrechtlich geprägt oder strafrechtlich angehaucht: alles ist möglich. Nachfolgend habe ich ein paar Gedankenanstöße aufgelistet die man vielleicht in seine Überlegungen mit einbeziehen kann wenn man vor der Frage steht: wo möchte ich die Station absolvieren?

Vergütung

Je größer die Kanzlei, umso eher wird der Referendar auch eine Vergütung erhalten, was neben dem Referendarsgehalt natürlich ganz nett ist. Hierzu ganz interessant zu wissen (und es hat mich einige Telefonate gekostet um dies so herauszufinden, da man sich auch – je nach Bearbeiter  – scheinbar nicht so ganz einig ist, aber ich habe es dann wie folgt als verbindliche Auskunft für mich angenommen): Die Anrechnung einer Vergütung die man für seine Stationstätigkeit vom Ausbilder erhält unterliegt einer anderen Regelung als die der Vergütung im Rahmen einer Nebentätigkeit. Für den Verdienst im Rahmen eines Nebenjobs gilt § 65 Abs. 1 BBesG. Demnach ist ein anrechnungsfreier Hinzuverdienst bis zur Grenze der Unterhaltsbeihilfe  [gegenwärtig 1016,44 Euro] möglich. Erhält man vom Anwalt aber eine Vergütung für seine Stationstätigkeit gilt § 65 Abs. 2 BBesG, wonach eine Anrechnung erst erfolgt, wenn die Vergütung „die Summe von Grundgehalt und Familienzuschlag übersteigt, die einem Beamten mit gleichem Familienstand im Eingangsamt der entsprechenden Laufbahn in der ersten Stufe zusteht“ [liegt – laut Auskunft (habe es nicht nochmal selbst recherchiert) im 3200er Euro-Bereich, abhängig vom konkreten Lebensalter, einzuordnen wäre man wohl bei A 13].

Die Grenze für eine anrechnungsfreie Vergütung der Stationstätigkeit (die gleiche Höhe gilt natürlich auch für ein etwaiges Entgelt in der Wahlstation!) ist also sehr hoch bemessen und wird daher wohl auch nur ansatzweise von Referendaren erreicht werden können, die ihre Station bei einer Großkanzlei absolvieren…wenn überhaupt, denn auch dort sind über 3000 Euro/Monat für Referendare wohl  auch eher selten anzutreffen, da die meisten Referendare dort bei einer 3-4 Tage/Woche und mit einer jeweiligen Vergütung von 400 – 800 Euro pro Wochenarbeitstag, d.h. zwischen 1200 Euro und 3200 Euro im Monat, nach Hause gehen werden. Wenn man vorhat zu einer Kanzlei in einem anderen Bundesland zu gehen, so ist hierzu übrigens noch zu sagen: telefoniert frühzeitig mit dem OLG. Scheinbar gibt es da irgendwie keine einheitlichen Richtlinien und jeder Bearbeiter entscheidet gerne mal anders. So wurde ein Kollege, der die Station in einer Kanzlei in einem anderen Bundesland absolviert, wie selbstverständlich von der hiesigen AG freigestellt und nimmt an der AG im anderen Bundesland teil. Ein anderer Kollege bekam die Auskunft (leider haben sie sich erst jetzt kennengelernt und daher sehr spät voneinander erfahren, sonst hätten sie da schon viele eher nochmal gefragt wie das denn sein kann), dass eine Freistellung nicht ginge, er die Station zwar deutschlandweit absolvieren könne, für die AG aber einmal die Woche wieder nach Niedersachsen fahren müsse…!

Arbeitsbelastung und Arbeitszeit

Was gibt es noch zu beachten? Die Arbeitsbelastung und Arbeitszeit wird in einer größeren Kanzlei wohl zwangsläufig eine andere sein als bei einer kleineren Kanzlei, bei der man u.U. von Anfang an abspricht, dass man mehr Lernzeit möchte und weniger vor Ort sein wird (sei es was die Arbeitstage betrifft oder auch die Anwesenheitszeit am jeweiligen Arbeitstag). Nur wenige Kollegen aus meiner AG gucken nur kurz bei ihrem Anwalt rein, bekommen Akten mit nach Hause und bearbeiten die dann dort. Die meisten haben ein Büro oder ein kleines Hinterzimmer in der Kanzlei und bearbeiten die Akten von dort aus. Das Arbeiten vor Ort ist natürlich sehr angenehm, denn wenn Feierabend ist, ist auch Feierabend und nichts liegt mehr zu Hause auf dem Tisch. In den ersten Stationen bekam man seine Akten ja regelmäßig mit nach Hause und hatte diese ggf. über das Wochenende noch auf dem Schreibtisch liegen und sich dann auch sonntags noch einmal rangesetzt (oder gar erst Sonntag damit angefangen weil man es vor sich hergeschoben hat 😉 ). Das kann jetzt nicht mehr passieren, es gilt nun viel mehr: Aus den Augen, aus dem Sinn 🙂 und den Feierabend und das Wochenende hat man – wenn man es nicht damit verplant für das Examen zu lernen – wirklich frei.

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Tauchen

Das Tauchen gehört zum Standardprogramm. Ich kenne niemanden, der die komplette Anwaltsstation bis zum letzten Tag bei seinem Ausbilder verbracht hat, um dann direkt ohne eigene Vorbereitungszeit die schriftlichen Examensklausuren zu absolvieren. Auch das Tauchen sollte man allerdings schon frühzeitig mit seinem Ausbilder besprechen, um am Ende, wenn die Zeit gekommen ist, nicht böse überrascht zu werden. So sind mir 2 Anwälte aus einer anderen AG bekannt, die sich etwas „anstellen“ als der jeweilige Referendar sagte, dass er am Ende Zeit zum Lernen haben möchte…die Resonanz war vielmehr „man müsse nichts lernen bzw. alles was man fürs Examen bräuchte, lerne man dort vor Ort in der Kanzlei“…ahhh ja…ohne Kommentar. 😉 Aus den beiden obigen Fällen (übrigens kleine Kanzleien/Einzelanwalt) wurde deren Sichtweise schnell deutlich: „eine Arbeitskraft für lau, die will ich nicht hergeben, der soll mich weiter unterstützen, das ist nämlich recht praktisch.“ Das war natürlich jetzt ein extremes Negativbeispiel und ich schließe aus, dass dies Standard ist, aber es soll verdeutlichen, dass es empfehlenswert ist – gerade um nicht in so eine  Bredouille zu geraten – solche Sachen auch wirklich frühzeitig (d.h. vor Stationsbeginn) mit dem Ausbilder abzusprechen, damit direkt beide Seiten wissen woran sie sind. Je größer die Kanzlei, umso mehr Erfahrung besteht meist schon im Umgang mit Referendaren und umso unproblematischer ist die Vereinbarung einer Tauchzeit. Oft wird dies im Vorstellungsgespräch auch schon vom Ausbilder angesprochen und die Rahmenbedingungen seitens der Kanzlei stehen hierzu auch meist fest. Im Schnitt tauchen die Referendare aus meinem Umfeld 3 Monate vor dem Examen. Neben dem Tauchen kann auch ein etwaiger Urlaub noch erwähnenswert sein: wer schon weiß oder es grob im Hinterkopf hat, dass er im Monat X gerne für 1-3 Wochen nochmal wegfahren möchte, sollte dies frühzeitig mit seinem Ausbilder absprechen. In manchen Kanzleien herrscht (mit der Begründung, dass man ja am Ende tauche) eine Urlaubssperre, anderen ist es hingegen egal wann/wie oft der Referendar überhaupt da ist und zwischendurch mal wegzufahren ist kein Problem. Auch hier gilt: Mund aufmachen und reden, dann weiß man woran man ist und es gibt keine bösen Überraschungen. 🙂

Praktische Erfahrung

Die Anwaltsstation eignet sich gut, um den Umgang mit unbekannten Fällen in der Praxis zu üben, aber auch um seinen Fähigkeiten und Interessen zu folgen, diese in der Praxis anzuwenden und die Umsetzung am praktischen Fall hautnah mitzuerleben. Auch hier zeigt sich aber – je nach Kanzleigröße – wie unterschiedlich diese Erfahrungen sein können die man sammelt. In einer Großkanzlei im Gesellschaftsrecht wird man ggf. immer nur einen Ausschnitt aus einem Falls erleben, vielleicht nie einen Mandanten live oder den Gerichtssaal von innen sehen. Die Akten ziehen sich über einen langen Zeitraum, so dass es sein kann, das man zwar viele Einblicke erhält, aber kein Verfahren mal von Anfang bis Ende wirklich miterlebt. In kleineren Kanzleien sieht dies schon anders aus und die Wahrscheinlichkeit ist höher, dass man in der mehrmonatigen Station Akten auch mal von Anfang bis Ende mitbegleiten kann und den Mandanten hautnah erlebt . Auch die eigenständige Wahrnehmung von Gerichtsterminen wird bei einer kleineren Kanzlei üblicherweise (öfters) möglich sein (ist natürlich wieder stark vom Ausbilder abhängig) als bei einer größeren Kanzlei. Wer natürlich für sich und seine berufliche Zukunft später eine Tätigkeit in einer Großkanzlei anstrebt,  für den ist es auch empfehlenswert in der Anwaltsstation dort auch schon einmal einen Blick  hineinzuwerfen, denn mit den dort bearbeiten Gebieten und der Vorgehensweise ist man bisher so ja noch nicht in Berührung gekommen. Man sollte daher auch schon einmal ausprobieren, ob es überhaupt dasWwahre für einen ist und sich nicht nur von dem Wort „Großkanzlei“ blenden lassen. Denn die bestbezahlteste Arbeit kann sonst schnell zur schlechtesten Arbeit werden, wenn man dann feststellen muss, das man an dieser gar keinen Gefallen findet.

Gestaltungsmöglichkeiten der Anwaltsstation

Es ist in Niedersachsen auch möglich die Anwaltsstation zu splitten (mind. 3 Monate bei demselben Ausbilder) oder die letzten 3 Monate bei einem Notar, in der Rechtsabteilung eines Unternehmens oder einem Verband zu absolvieren. Auch eine Ausbildung bei einem Anwalt im Ausland ist denkbar. Dies klingt im ersten Moment zwar ganz nett und auch wenn es faktisch möglich ist, so muss man an dieser Stelle jedoch einmal ganz deutlich sagen: es ist zwar schön, dass es so auf dem Papier steht und den Referendaren angeboten wird…es macht doch aber wirklich keinen Sinn und wird verständlicherweise so gut wie gar nicht genutzt. Ich kenne auch niemanden, der in der Anwaltsstation wirklich ins Ausland gegangen ist oder machen würde, obwohl es relativ viele Auslands-Fans in meinem Umfeld gibt. Das Risiko ist hierbei nämlich höher als ein eventueller Nutzen den man in diesem Stadium aus einem Auslandsaufenthalt schlagen wird. Die Anwaltsstation ist die letzte Station vor dem Examen. Man hat im Ausland keine großartige Möglichkeit am Klausurenkurs  teilzunehmen und die  neuen Klausurtypen zu üben (Anwaltsklausur (insbesondere die Kautelarklausur!) und die Klausuren aus dem Verwaltungsrecht, denn diese hat man ja im Klausurenkurs bisher kaum schreiben können, weil die Station sehr spät liegt und man erstmal das Grundgerüst in der Station kennenlernen musste). Es gibt zwar genügend Klausursachverhalte und –lösungen online, aber ob man hieran dann auch wirklich noch so diszipliniert herangeht wenn man irgendwo in Timbuktu sitzt und sich mit dem mglw. dortigen ausländischen Rechtssystem zeitgleich auch noch vertraut machen muss: ich wage es zu bezweifeln. Zumal ich keine Klausuren online gefunden habe, die insbesondere im öffentlichen Recht auf materiell-rechtlicher Ebene und der Verfügungstechnik speziell auf Niedersachsen zugeschnitten sind. Und sich dann zu überlegen wie die Verfügungen in Niedersachsen aussehen müssten oder welche Norm § X im nds. Landesrecht ist: den Aufwand macht sich dann doch ehrlicherweise so gut wie niemand. Klausurenkurse per Fernpost sind zwar eine Alternative zum Klausurenkurs am Gericht: aber die bringen einem ja im Ausland auch wenig – das Angebot der kommerziellen Repetitoren ist vom Postversand her auf den deutschen Raum beschränkt (…entdecke ich hier vielleicht gerade eine Marktlücke?!… 😉 ). Die Anwaltsstation ist die letzte Station vor dem Examen und damit auch die letzte Station, in der man noch einige Probeklausuren schreiben kann (ob man es dann macht ist wiederrum eine andere Frage). Aber da bleiben die meisten dann doch – verständlicherweise – lieber hier.

Welches Rechtsgebiet?

Hinsichtlich der Rechtsgebiete sind die meisten aus meinem Umfeld in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei zur Ausbildung beschäftigt. Aber auch das Strafrecht (bei einem Strafverteidiger ausgebildet zu werden fand bei einigen großen Zuspruch) oder das öffentliche Recht ist vereinzelt vorhanden. Viele Kanzleien bearbeiten ja auch direkte mehrere Gebiete, so dass man ggf. die Möglichkeit hat in verschiedene Bereiche hereinzuschnuppern. Im Hinblick darauf, dass die Anwaltsklausuren aus dem Zivilrecht und öffentlichen Recht stammen, macht es m.E. am meisten Sinn, den Schwerpunkt auch auf diese Rechtsgebiete zu legen…aber auch das muss jeder selbst wissen. Wer später gerne Strafverteidiger werden möchte und sich mit dem Anwaltsklausurtyp nicht schwer tut, für den bietet es sich natürlich an, in der Anwaltsstation  schonmal einen guten Einblick in das Tätigkeitsfeld des Strafverteidigers zu bekommen. Zudem – ich habe es schonmal in einem anderen Beitrag erwähnt – habe ich sowieso das Gefühl, dass man für die Anwaltsklausuren nicht wirklich viel lernen kann. Ob ich dann in einer zivilrechtlichen Kanzlei oder einer strafrechtlichen Kanzlei bin: viele Überlegungen im Rahmen der Zweckmäßigkeit sind identisch (z.B. die Vollmacht) und ich bin daher der Ansicht, jeder sollte sich wirklich eine Kanzlei suchen, bei der er sich wohl fühlt und die seinen Interessen entspricht. Wer nun zu einer Großkanzlei geht, wird dort zwar wahrscheinlich einen zivilrechtlichen Schwerpunkt haben…ob ihm dies aber im Examen einen Vorteil verschafft, als jemand der bei einem Strafverteidiger oder einem Notar war, wage ich zu bezweifeln: in den Großkanzleien sind insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Abteilungen doch fernab von dem, was im Examen zum Gegenstand von Klausuren werden kann. Daher meine Devise: Interessen folgen, auch ruhig offen für neues sein und einfach auch die Station nutzen um zu sehen: woran habe ich Spaß und welcher Bereich liegt mir (auch innerhalb eines Rechtsgebietes).

Ausbildung + Nebenjob in der gleichen Kanzlei?

Einige Kollegen absolvieren die Station in derselben Kanzlei, in der sie auch schon vor der Anwaltsstation nebenbei als wissenschaftliche Hilfskraft tätig waren. Vorteil: Das Zubrot bleibt einem erhalten, ggf. packt der Anwalt vielleicht noch ein wenig mehr drauf, da man nun häufiger anwesend ist. Man ist zudem mit der Kanzlei/Kollegen und dem Kanzleiablauf vertraut und weiß demnach, worauf man sich einlässt und was erwartet wird. Nachteil: es könnte auch ganz nett sein abseits der bekannten Kanzlei nun einmal weitere Einblicke in eine andere Kanzlei zu bekommen. Dies insbesondere, um auch mal einen Vergleich zu haben und um zu sehen, wie es anderswo abläuft (auch organisatorisch bestehen da ja teilweise schon sehr große Unterschiede). Je nachdem bei welcher Kanzlei man nebenbei tätig ist – und wenn man plant die Anwaltsstation bei einer anderen Kanzlei zu absolvieren – sollte man dies vorher aber unbedingt offen darlegen und mit beiden Seiten besprechen. Es kann nämlich durchaus sein, dass eine Seite nicht begeistert davon ist und ggf. ein Interessenkonflikt bestehen könnte. Von einem Kollegen weiß ich, dass ihm die Ausbildungskanzlei direkt gesagt hat, dass sie es nicht erlauben, dass er noch für eine andere Kanzlei im Nebenjob tätig ist (eben aufgrund eines eventuellen Interessenkonflikts). Weiterhin dürfte der Aspekt relevant sein, dass der Anwalt, bei dem man nebenbei schon jobbt, es einem vielleicht etwas übel nimmt, wenn man die Station in einer anderen Kanzlei absolvieren möchte anstatt bei ihm (von 2 Kollegen weiß ich sogar, dass diese ihren Nebenjob zu Beginn des Referendariats nur bekommen haben, weil der Anwalt auch direkt mit ihnen vereinbart hat, dass sie Anwaltsstation dann auch bei dieser Kanzlei absolvieren).

Dresscode

Je nachdem bei was für einer Kanzlei man seine Station absolviert, kann der „Dresscode“ mal feiner und mal lockerer sein. Bei einer kleineren Kanzlei kann eine dunkle Jeanshose und ein schlichtes Oberteil völlig ausreichend sein, wohingegen bei größeren Kanzleien eher der Anzug zur Pflicht wird. Ausnahmen gibt es natürlich immer in die eine oder andere Richtung (so erwartet ein Einzelanwalt eines Kollegen von seinen stud. Praktikanten, dass diese stets mit Sakko erscheinen). Die Aussage soll daher auch gar keine allgemeingültige Aussage sein oder irgendeine Wertung in die eine oder andere Richtung enthalten. Ich selbst fühle mich z.B. in Jeans und Sneakers am wohlsten, kann damit aber – leider – nicht in der Kanzlei auftauchen. Man sollte sich aber halt generell schon darauf einstellen, dass – je größer die Kanzlei ist – umso mehr Wert auch auf das äußerliche Erscheinungsbild gelegt wird und umso businessmäßiger man daher auftreten wird…was natürlich auch nicht bedeutet, dass man bei einer kleineren Kanzlei oder einem Einzelanwalt wie ein Schlumpf dahergelaufen kommt. Dass man stets sauber und gepflegt erscheinen sollte versteht sich denke ich von selbst. 😉

Soweit zur Anwaltsstation. Ich hoffe, es hat dem ein oder anderen einen erhellenden Denkanstoß gegeben. 🙂 Im nächsten Beitrag widme ich mich dann der Verwaltungs- und Wahlstation. 🙂

Eure Emily*

Der Artikel wurde am 17. März 2013 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.