Via Artikel der Rechtsanwaltskanzlei Hänsch aus Dresden sind wir auf einen Beitrag der Rechtsanwaltskammer Sachsen aufmerksam geworden. In diesem Beitrag wurden die Ergebnisse des Instituts für Freie Berufe Nürnberg zu den Einkommen von Anwälten in Sachsen dargestellt.
Das Ergebnis: Hinsichtlich des persönlichen Einkommens selbständiger Vollzeitanwälte kommen Einzelanwälte in Sachsen auf ein Stundeneinkommen von 19 Euro.
Das ist sicherlich nach einer lange dauernden Ausbildung deutlich weniger, als sich so mancher Volljurist vor dem Einstieg ins Berufsleben erhofft. Dem Stundenlohn liegt in Sachsen ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 110.000 € und ein persönlicher Überschuss des Einzelanwalts von 46.000 € zugrunde.
[Quelle: Bericht der RAK Sachsen, S. 10 ff.]