Beck-Aktuell hat über ein skurriles Urteil des VG Berlin berichtet. Ein Richter auf Probe hatte klageweise geltend gemacht, seine Berufserfahrung als Flugbegleiter sei besoldungsrechtlich anzurechnen. Dies hatte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Berlin folgte nun jedoch der Argumentation des Klägers: Die notwendige soziale Kompetenz eines Richters umfasse unter anderem die Fähigkeit zum Verhandeln und zum Ausgleich sowie die Konflikt- und Kooperationsfähigkeit. Die Tätigkeiten als Flugbegleiter seien geeignet, eine oder mehrere dieser Eigenschaften zu bestärken.
Aha, nun denn 🙂 Laut Beck Aktuell steht dem Kläger eine rund 4.000 Euro höhere Besoldung pro Jahr zu, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Das VG Berlin hat die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
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