Auf Spiegel-Online ist ein Artikel zum „Lohnspiegel“ der Hans-Böckler-Stiftung abrufbar, in dem die Zahlen für die Berufseinsteiger aufbereitet sind. Danach verdient ein Rechtsanwalt in seinem ersten Jahr als Berufseinsteiger durchschnittlich 3.623 €. Das entspricht einem Jahres-Brutto von 43.476 €.

Gerade bei den Zahlen für die Rechtsanwälte wird man aber in besonderer Weise berücksichtigen müssen, dass es sich dabei um Durchschnittszahlen handelt. Denn während das Einstiegsgehalt in den Großkanzleien deutlich darüber liegen wird, erhält man in kleinen Kanzleien außerhalb der Ballungsgebiete als Berufseinsteiger mit Sicherheit deutlich weniger als die genannten 43.000 Euro.
Unterschiede zwischen West und Ost bzw. Männern und Frauen
Zudem gibt es erhebliche Unterschiede bei den Gehältern im Vergleich zwischen West- und Ostdeutschland: So soll das Einstiegsgehalt als RA in Westdeutschland bei gut 3.900 € liegen, während Einsteiger in eine Kanzlei im Osten lediglich 3.345 € verdienen.
Schließlich spielt es für das Einstiegsgehalt weiterhin eine Rolle, ob man Mann oder Frau ist: Während die Rechtsanwältinnen sich durchschnittlich mit 3.383 € begnügen müssen, erhalten Rechtsanwälte für dieselbe Tätigkeit im Schnitt 3.864 €.
Studie zum Gehaltsvergleich
Die gesamte Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung zu den Gehältern der verschiedenen Branchen ist auf der Seite www.lohnspiegel.de abrufbar!







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