Wir wurden von einem Referendar aus Mecklenburg-Vorpommern auf zwei Neuerungen aufmerksam gemacht (vielen Dank dafür!): Zum einen war MV bislang das einzige Bundesland, in dem die Referendare nach bestandenem Examen nicht die Möglichkeit hatten, ihr Examensergebnis zu verbessern. Dies hat sich seit April 2011 geändert! Zum anderen werden die Referendare jetzt in der Ladung zur mündlichen Prüfung darüber informiert, aus welchem Rechtsgebiet der Aktenvortrag stammen wird.
Verbesserungsversuch
Überfällig war die Einführung eines Verbesserungsversuchs in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land war in den letzten zwei Jahren das einzige Land, in dem es nicht möglich war, nach bestandenem zweiten Examen das Ergebnis zu verbessern. Dies war ein klarer Nachteil gegenüber den anderen Ländern, die eine solche Möglichkeit bereits in den letzten Jahren nach und nach eingeführt hatten.
Der seit April 2011 geltende, neue § 54a der JAPO-MV lautet:
(1) Ist die Prüfung bei erstmaligem Ablegen gemäß § 53 Absatz 1 bestanden worden, hat das Landesjustizprüfungsamt dem Prüfling auf dessen Antrag einmalig eine erneute Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung zu gestatten. Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung bei dem Landesjustizprüfungsamt zu stellen. Die Prüfung ist in dem nächst erreichbaren Prüfungstermin vollständig zu wiederholen. Eine Anrechnung früherer Prüfungsleistungen findet nicht statt. § 27 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Nach Zulassung zum Notenverbesserungsverfahren kann der Prüfling jederzeit auf dessen Durchführung oder die Beendigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt verzichten.
(3) Die Genehmigung eines Rücktritts vom Versuch der Notenverbesserung ist ausgeschlossen.
Auf den Seiten des Justizministeriums finden sich auch Infos zu den Kosten des Verbesserungsversuchs. Insgesamt fallen Gebühren und Auslagen von 600 € an. Sofern man während des Versuchs auf die Fortsetzung verzichtet, ermäßigen sich die Kosten gegebenenfalls. Ausführliche Infos sind in der entsprechenden Verordnung nachzulesen.
Hinweise zum Aktenvortrag
Zudem gibt es Änderungen beim Aktenvortrag. Bisher hatten die Referendare bis zum Tag der mündlichen Prüfung keine Kenntnis davon, um welches Rechtsgebiet es sich beim zu bearbeitenden Aktenvortrag handeln wird. Nun werden die Referendare bereits in der Ladung zur mündlichen Prüfung über das Rechtsgebiet des Aktenvortrags informiert. Auch dies ist in den meisten Ländern so schon längst üblich. Laut Merkblatt des Justizminsteriums wird dieses Vorgehen aber zunächst lediglich „versuchsweise“ durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, ob es dabei auch zukünftig bleiben wird.
Infos zum Rechtsreferendariat in MV
Die neuen Informationen haben wir natürlich auch unserer Infoseite zum Rechtsreferendariat in Mecklenburg-Vorpommern hinzugefügt!