Im März 2016 zog Thüringen als letztes Bundesland nach, seine Rechtsreferendare nicht mehr als „Beamte auf Widerruf“, sondern im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis anzustellen. Seit dem wurde in keinem Bundesland mehr ein Referendar verbeamtet. Bis jetzt! Denn nun führt Mecklenburg-Vorpommern diese Art der Einstellung wieder ein!
Der Grund, MV möchte den juristischen Vorbereitungsdienst attraktiver gestalten. Spätestens in 10 Jahren wird Nachwuchsmangel herrschen, da dann fast 50% der heutigen Richter und Staatsanwälte in Pension gehen werden. Die ersten Schritte zur Optimierung waren die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe und die Einführung der Lernplattform ELAN-Ref. Und nun soll die Verbeamtung erfolgen.
„… Als erstes Bundesland wollen wir das Rechtsreferendariat mit einer Verbeamtung auf Widerruf absichern. Mit dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wird der juristische Vorbereitungsdienst in unserem Land noch attraktiver. Es ist eine weitere Maßnahme im Rahmen unserer Optimierung des Referendariats, die die Landesregierung mit dem Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes festschreiben will.“, so die Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU).
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Geplant ist außerdem eine Modifikation des Notenverbesserungsversuchs. MV würde sich mit einem Notenverbesserungsversuch unabhängig von den Bedingungen des Freiversuches den anderen Bundesländern anpassen.
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