Jens Ferner hat in seinem Blog „Referendarszeit“ auf eine neue Regelung in der “Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare” aufmerksam gemacht. War es bislang so, dass die Referendare rückwirkend am Monatsende ihr Gehalt erhalten haben, bekommen die Referendare in NRW nun die Unterhaltsbeihilfe bereits zum 20. eines Monats ausgezahlt.
Der Sinn der Vorschrift erschließt sich mir nicht. »»»



Die Klausurenwoche in der F-AG ist um. Folgende (ausgemusterte) Examensklausuren sind gelaufen:
Das Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld bietet in diesem Monat gleich zwei interessante Infoveranstaltungen für (angehende) Rechtsreferendare an. Für alle, die sich am Ende ihres Studiums befinden und demnächst mit dem Referendariat beginnen wollen bzw. gerade ins Referendariat gestartet sind, ist die Veranstaltung am 29.06.2011 zu empfehlen. Zusammen mit der Ausbildungsleiterin am OLG Hamm, Frau RiOLG Kroll, informiert das Institut über den Ablauf, die Gestaltung und Planung des Rechtsreferendariats. 
Wir verbinden juristische Arbeit mit moderner Technologie – und legen dabei großen Wert auf Flexibilität. Bei uns können Sie zeitlich und örtlich flexibel arbeiten und so Ihre Station optimal mit der Examensvorbereitung verbinden.
Anfang Juni steht die 2. Klausurenwoche in der F-AG an. Damit ist auch der 2. von 4 Teilen der Fortgeschrittenen AG Geschichte. Im Zwangsvollstreckungsrecht gab es 2 Monate lang Vollstreckungsabwehrklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Pfändung von Forderungen. Im Strafrecht hatten wir gefühlt nur wenig Zeit und haben daher nur ein paar Strafurteils-Klausuren besprochen. Im öffentlichen Recht gab es die Verpflichtungs- und die allg. Leistungsklage.
Als Referendar ist man in Anwaltskanzleien eine gern gesehene günstige Arbeitskraft. Ich verdiene in einer mittelständischen Kanzlei 200,00 Euro pro Monat. Die Kanzlei hat mich schon am raus, wenn sie einen Vermerk, für den ich 2 Stunden gebraucht habe, dem Mandanten mit einer Stunde a 200,00 Euro in Rechnung stellen kann. Den Rest meiner Arbeit erbringe ich dann für lau. Für die Kanzlei ein lohnendes Geschäft, zumal ich 4 Tage die Woche in der Kanzlei aufschlage. Trotzdem fühle ich mich nicht unbedingt ausgenutzt.
Passend zum letzten Wochenende kam erfreuliche Post vom LBV aus Düsseldorf:
Auch in der F-AG müssen Referendare weiter fleißig Klausuren schreiben. War ja auch anders nicht zu erwarten. Im Unterschied zu vorherigen Arbeitsgemeinschaften hat man in der F-AG aber 3 Fächer parallel. Das führt dann dazu, dass man in einer Woche je eine Klausur pro Fach und zusätzlich noch eine ganz normale Zivilrechtsklausur schreibt. Die Klausurwoche, die je am Ende eines von 4 Abschnitten der F-AG steht, gestaltet sich folgendermaßen:
Wer sein Referendariat an einem der drei Landgerichte des OLG-Bezirks Köln verbringen möchte, muss zurzeit nur eine eher geringe Wartezeit in Kauf nehmen. Vergingen bisher zwischen Eingang der Bewerbung und tatsächlichem Einstieg ins Referendariat ca. 8 Monate, ist die Wartezeit nun offenbar auf 4 Monate zurückgegangen. Damit muss man für eine Stelle beim OLG Köln nur noch geringfügig länger warten als in den OLG-Bezirken Hamm und Düsseldorf.
Es ist schon wieder passiert: Wegen Feueralarms ist am Dienstag die Strafrechtsklausur beim OLG Hamm abgebrochen worden. Dies ist bereits der 3. Feueralarm in den letzten zwei Jahren, der zum Abbruch von Examensklausuren führte. Zuletzt waren im Juli 2010 die 
Mit 10 Monaten ist die Anwaltsstation in NRW die längste Station. Und wenn man nicht nach
Auf den Homepages des OLG Hamm und des OLG Düsseldorf sind wieder Restplätze eingestellt worden. Für alle Bewerber, die sowohl zeitlich als auch örtlich flexibel sind, eine gute Gelegenheit, früher ohne Einhaltung der normalen Wartezeiten ins Referendariat zu starten.
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