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  Ausgabe 16/2024
Donnerstag, der 18.04.2024
     

 / Allgemein / NRW

NRW: Frühere Auszahlung des Referendargehalts

von

Jens Ferner hat in seinem Blog „Referendarszeit“ auf eine neue Regelung in der “Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare” aufmerksam gemacht. War es bislang so, dass die Referendare rückwirkend am Monatsende ihr Gehalt erhalten haben, bekommen die Referendare in NRW nun die Unterhaltsbeihilfe bereits zum 20. eines Monats ausgezahlt.

Der Sinn der Vorschrift erschließt sich mir nicht. Bisher war es jedenfalls immer Ziel der öffentlichen Hand, die Gehälter, Renten etc. so spät wie möglich auszuzahlen, um so Zinsvorteile einzustreichen.

Die neue Vorschrift des § 1 Satz 6 der Verordnung, die im v. Hippel/Rehborn unter der Nummer 190b abgedruckt ist, lautet nun:

Die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt jeweils am 20. eines Monats für den laufenden Monat durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW.

Schön ist es ja, dass man als Referendar nun früher sein Gehalt bekommt. Schöner wäre es gewesen, wenn zugleich auch die Höhe der Unterhaltsbeihilfe nach oben geschraubt worden wäre! 🙂

Der Artikel wurde am 17. Juni 2011 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.