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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 35/2026
Donnerstag, der 27.08.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Nach dem Referendariat"

Referendariat in OWL (8) – Traumberuf: Richter?!

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Überraschend – und damit für Referendare nicht ganz unpassend – hat die Justiz in den nächsten 5 Jahren scheinbar einen hohen Bedarf an engagierten Richtern auf Probe. Noch vor 5 Jahren, also zu Beginn des Studiums, war noch überall zu hören, dass ein Job als Richter quasi ein 6-er im Lotto sei. Die Konkurrenz groß und das Anforderungsprofil ellenlang. Dies scheint sich mittlerweile zu relativieren. Letzten Monat wurde am LG extra eine Pflichtveranstaltung für Referendare arrangiert, in welcher das Berufsbild des Richters und die Voraussetzungen für eine Bewerbung bzw. der Ablauf des Accessment-Centers vorgestellt wurden.  »»» 

Vertrauenswürdige Richter

Auf Spiegel Online gibt es einen Bericht über eine aktuelle Umfrage der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Bürger wurden von der GfK befragt, wie ihre Meinung zu bestimmten Berufen ist. Das größte Vertrauen haben demnach die Bürger in Feuerwehrleute (97 %) und Ärzte (87 %). Die Berufgruppe der Richter landete in dieser Studie immerhin auf Platz 6. Das Vertrauen stieg im Vergleich zum Jahr 2009 um 4 Prozentpunkte auf nun 83 %. Rechtsanwälte folgen dann auf Platz 9 mit unverändert 72 %.

Für wen dieses Vertrauen und Ansehen in der Bevölkerung der ausschlaggebende Grund ist, den Beruf des Richters ergreifen zu wollen, kann sich ja dann über die Einstellungsvoraussetzungen auf unseren Übersichtsseiten informieren.

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

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Als Jurist zur Polizei

In der neuen „Legal Tribune Online„, einem Kooperationspartner von Spiegel Online, ist ein lesenswerter Artikel erschienen, der die Einstiegsmöglichkeit von Volljuristen bei der Polizei beschreibt. Denn auch bei der Polizei finden sich die klassischen Aufgaben von Verwaltungsjuristen – von der Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden bis hin zu Fragen des Beamten- und Arbeitsrechts.

Erfüllt man die Einstellungsvoraussetzungen und hat man das Einstellungsverfahren erfolgreich absolviert, erfolgt eine mehrmonatige Unterweisung in die speziellen Aufgaben des Vollzugsdienstes vor Ort.

Der junge Jurist lernt dabei, Staatsbesuche zu organisieren, Demonstrationen zu begleiten und Großeinsätze zu planen. Er wird in die Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei ebenso eingewiesen wie in die polizeiliche Bewältigung von Verkehrslagen.

Zudem nimmt man an einem einjährigen Sonderkurs an der Hochschule der Deutschen Polizei in Münster-Hiltrup teil.

Hohe Einstellungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind allerdings vielfältig. Zwar werden in den Ausschreibungen – wie zum Beispiel der Niedersächsischen Polizei – „nur“ befriedigende Examina verlangt. Die Bewerber müssen aber „polizeidiensttauglich“ sein. Erste Voraussetzung ist zum einen eine Mindestgröße bei Frauen von 1,63 m und bei Männern von 1,68 m. Zum anderen muss man wie jeder andere Bewerber auch einen Sporttest absolvieren (3000m-Lauf, Liegestützübung, Wendelauf, Kasten-Bumerang-Test) und in jeglicher Hinsicht gesund sein. Dazu zählt unter anderem auch eine entsprechende Sehstärke. Zudem muss der BMI zwischen 18 und 27,5 liegen.

Bewerbungsmöglichkeiten

Die Polizeien der Länder schreiben regelmäßig auf ihren Seiten Stellen explizit für Juristen aus. Die oben verlinkte Ausschreibung Niedersachsen ist am 10.05.2010 erschienen. Bewerbungen sind dort noch bis zum 10.06.2010 möglich.

Auch in NRW werden zurzeit 6 Volljuristen für den höheren Polizeivollzugsdienst gesucht.  Dort läuft jedoch die Bewerbungsfrist bereits am 21.05.2010 ab!

Rechtsreferendariat Verwaltungs- oder Wahlstation im Servicebereich Recht

von Technische Universität Berlin
Der Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin sucht fortlaufend engagierte Rechtsreferendar*innen für die Verwaltungs- oder Wahlstation. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke in die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen einer renommierten technischen Universität und die Möglichkeit, an der Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Verwaltung mitzuwirken. Neben den Aufgaben eines allgemeinen Justiziariats gehören die rechtliche Beratung der Hochschulleitung und anderer Stellen der TU sowie die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren zu unserem Tätigkeitsbereich. Der aktuelle tiefgreifende Transformationsprozess der Berliner Hochschulen wirft täglich spannende Rechtsfragen auf, die uns oft auf rechtliches Neuland führen.

Zunahme der RA-Zahlen verlangsamt sich

Die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin hat die aktuelle Mitgliederstatistik veröffentlicht. Nach den Zahlen der BRAK waren zum 01.01.2010 zwar mit 153.251 Rechtsanwälten insgesamt 1,91 % Anwälte mehr als das Jahr zuvor zugelassen. Der Zuwachs verlangsamte sich aber wie bereits in den vergangenen Jahren.

Die Mitgliederstatistik zeigt, dass auch zukünftig fertig werdene Referendare mit Zusatzqualifikationen und zielgerichteter Stationenwahl ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt der Rechtsanwälte verbessern müssen. Auch dies schlägt sich bereits in den Zahlen nieder: So wurden für alle 20 bestehenden Fachanwaltschaften bis zum 1.1.2010 insgesamt 38.745 Fachanwaltstitel verliehen. Das sind 7,87 % mehr als ein Jahr zuvor.

Stärkste Fachanwaltschaft ist die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht (8.368), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (8.098), der Fachanwaltschaft für Steuerrecht (4.463), der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht (2.420) und der Fachanwaltschaft für Strafrecht (2.414).

FAZ-Hochschulanzeiger: „Juristen im Porträt“

Für diejenigen, die noch unschlüssig sind, was denn nach Abschluss des Referendariats kommen und wohin beruflich die Reise hingehen soll, ist möglicherweise der im FAZ-Hochschulanzeiger erschienen Beitrag „Juristen im Porträt“ interessant. Vorgestellt werden in diesem Artikel die Tätigkeit dreier Juristen, die unterschiedliche berufliche Wege eingeschlagen haben.

Pauline Groß beispielsweise ist Unternehmensjuristin bei Hochtief und berät die Niederlassungen der Projektentwicklungsgesellschaft des Unternehmens „in allen Phasen eines Immobilienprojekts – vom Grundstücksankauf über die Vermarktung bis hin zum Investorenkaufvertrag“. Dr. Dirk Pehl berichtet von seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter in der Kanzlei Schultze & Braun. Und Gabriele Janlewing schließlich ist Partnerin in einer Kanzlei und Fachanwältin für Familien- und Insolvenzrecht.

Ein sicherlich lesenswerter Artikel. Als Volljurist hat man tatsächlich viele Möglichkeiten, was man anschließend beruflich macht. Und sich letztlich zu entscheiden, ob man Unternehmensjurist, Rechtsanwalt oder Insolvenzverwalter wird, ist wirklich eine weitreichende und schwierige Entscheidung!

Wer später im Bereich der Insolvenzverwaltung arbeiten möchte, sollte sich auch den Artikel „Insolvenzen schaffen Jobs“ aus dem FAZ-Hochschulanzeiger durchlesen…

Großkanzleianwälte als „unheimliche Elite“

Vor ungefähr einem Monat erschien der Focus mit dem Titel „Die unheimliche Elite“ – ein Bericht über Großkanzleianwälte als heimliche Strippenzieher der Wirtschaft und Berater in Regierungsangelegenheiten.

Inzwischen ist dieser Artikel auch online abrufbar. Der Bericht beginnt mit der Darstellung eines Bewerbungsgesprächs eines 27-jährigen Referendars mit 1000 Euro brutto, der schließlich ein Angebot der Großkanzlei in Höhe von 110.000 Euro plus Boni erhält. Beeindruckende Zahlen – gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise, in der die meisten Großkanzleien bekanntermaßen nicht nur bei den Einstellungen, sondern auch bei den Einstiegsgehältern deutlich restriktiver waren als in den vergangenen Jahren.

Dementsprechend wirkt der Artikel doch an manchen Stellen überzeichnet, um so die richtige Wirkung beim Leser zu erreichen. Zudem werden natürlich viele Aspekte der Arbeit in einer Großkanzlei herausgestellt, die einen Juristen nicht wirklich beeindrucken können (zB das Thema „billable hours“). Kritisch eingegangen wird aber nicht nur auf die langen Arbeitszeiten der jungen Anwälte, die so zu „modernen Lohnknechten“ bzw. „Sklaven“ der Großkanzleien würden.

Seine Freundin, mit der er vier Jahre zusammen war, hat ihn verlassen. Im Herbst hatte er sie in ein luxuriöses Hotel nach Mallorca eingeladen – eine Wiedergutmachung für die Monate, in denen er sich kaum um sie kümmern konnte. Als er mit ihr am zweiten Tag am Pool lag, klingelte das Telefon. Die Kanzlei verlangte seine Rückkehr. Sofort.

Auch das Verhältnis des Gewinnstrebens der großen „Anwaltskonzerne“ zum Ständerecht der Anwälte wird thematisiert.

„Besonders in den großen, internationalen Sozietäten untergräbt das Streben nach Profit unsere standesethischen Grundsätze“, kritisiert Ulrich Hartel, Seniorpartner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, einer mittelständischen deutschen Kanzlei.

Ein insgesamt lesenswerter Artikel. Insbesondere zu empfehlen ist das Interview mit Ralph Wollburg, Partner bei Linklaters in Düsseldorf.

Richter auf Probe: Einstellungsvoraussetzungen

Nach der Aktualisierung unserer Übersichtsseiten zum Rechtsreferendariat haben wir auch die Infoseiten zu den Richter-Einstellungsvoraussetzungen auf den neuesten Stand gebracht. Auch in diesem Bereich hat sich allerdings nicht allzu viel getan. Es gab nur wenige Änderungen.

So hat Sachsen seine Anforderungen an Bewerber etwas erhöht: Vorausgesetzt werden nun mindestens 9,00 Punkte in der zweiten Staatsprüfung (vormals 8,50 Punkte). Dagegen scheinen in Hessen wieder vermehrt Richter eingestellt zu werden. Dort wurde der Zusatz, dass eine Bewerbung realistischer Weise nur dann Aussicht auf Erfolg hat, wenn der Bewerber in beiden Examina zusammen gerechnet 19 Punkte erzielt hat, gestrichen. Voraussetzung ist jetzt wieder „lediglich“ eine Gesamtpunktzahl von 17 Punkten, wobei das zweite Examen mit mindestens 8,00 Punkten bestanden wurde.

Schließlich hat das OLG Hamm eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Einstellungsverfahren veröffentlicht. Anhand dieses PDF-Dokuments kann man sich als Bewerber einen guten Eindruck dazu verschaffen, welche Aufgaben einen beim Assessment Center beim OLG Hamm erwarten.

Update: Am 01.04. erschien in der NJW eine Stellenanzeige mit der das LAG Düsseldorf nach Proberichtern sucht! Bewerbungen sind innerhalb der nächsten zwei Wochen seit Veröffentlichung der Anzeige zu richten an die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 40227 Düsseldorf. Grundsätzliches zur Bewerbung findest Du in einem Merkblatt, das auf der Seite des LAG abrufbar ist.

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

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Schnell fertig werden mit dem 2. Examen!

Die WDR Lokalzeit Südwestfalen meldete am 29.03.2010:

„Den Gerichten in Nordrhein-Westfalen gehen die Richter aus. Auch in Südwestfalen. Beim Landgerichtsbezirk Arnsberg sind sechs Stellen schon länger unbesetzt. Obwohl immer wieder junge Nachwuchsrichter eingearbeitet werden, wird sich die Situation in den nächsten fünf Jahren eher noch verschärfen. Denn dann gehen gut ein Viertel der derzeit 71 Richter in Pension.“

Also, schnell fertig werden!

[Hinweis gefunden bei pascal-kokken.de.]

Forum Start in den Anwaltsberuf

Für all diejenigen, die nach dem Referendariat als Rechtsanwalt durchstarten wollen, hier ein Hinweis auf die Veranstaltung „Forum Start in den Anwaltsberuf – das Seminar für Berufseinsteiger“ am 09.04./10.04. in Berlin, zu der ausdrücklich auch Rechtsreferendare eingeladen sind.

Das Forum Start in den Anwaltsberuf ist eine zweitägige Informationstagung, die vom gemeinnützigen Verein Deutsche Anwaltakademie e.V. in Zusammenarbeit mit dem FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins veranstaltet wird. Auf der Tagung erhält praktische Hilfen nicht nur, wer sich selbständig machen will, sondern auch, wer als Angestellter seinen Berufseinstieg angeht.

Teilnehmergebühr in Höhe von 55 Euro

Für einen Unkostenbeitrag von 55,00 EUR wird dem Teilnehmer in Vorträgen, Erfahrungsbereichten und Workshops alles näher gebracht, was für den Berufseinstieg wesentlich ist: Kanzleimanagement, Berufsrecht, Haftung, Marketing, Gründungsstrategien und vieles mehr.

Die Veranstaltung erstreckt sich über zwei Tage. Sie findet am 9. und 10. April 2010 im Maritim Hotel Berlin (Stauffenbergstr. 26, 10785 Berlin) statt.

Tagungsinhalte

Auch die Programmpunkte der Tagung können sich sehen lassen: So gibt es beispielsweise Vorträge mit den Titeln „Marketing / Gründungsstrategien im umkämpften Anwaltsmarkt“, „Honorar und Haftung“ und „Anwaltliches Berufsrecht / Zusammenarbeitsformen“. Darüber hinaus werden am Freitag abend verschiedene Workshops veranstaltet. Schließlich ist das Forum sicherlich eine gute Möglichkeit, während der Tagung oder beim gemeinsamen Abendessen zukünftige Kollegen zu treffen und Kontakte zu knüpfen.

Anmeldung / weitere Infos

Die Anmeldung nimmt die Deutsche Anwaltakademie, Herr Ritter, Littenstr. 11, 10179 Berlin, Tel. 0 30 / 72 61 53-181, Telefax: 0 30 / 72 61 53 – 188, entgegen. Zudem ist auch eine Online-Anmeldung möglich unter http://www.davforum.de/berufseinsteigerforum.

Weitere Infos gibt es auf der Seite http://www.davforum.de. Dort findet man auch eine ausführliche Zusammenstellung des Programms der Tagung.

Staufenbiel JobTrends-Studie: Einstiegsgehälter leicht gestiegen

von

Mit welchen Gehältern und Zusatzleistungen Absolventen rechnen können, zeigt die Staufenbiel JobTrends-Studie 2009 – in einer aktuellen Pressemitteilung informiert die Staufenbiel Media GmbH darüber, dass ein leichter Anstieg bei den Einstiegsgehältern zu verzeichnen ist.

Dies betrifft fast alle Branchen, trotz Wirtschaftskrise. Aus der Studie geht ebenfalls hervor, dass innovative Vergütungsmodelle gefragt sind. Drei Viertel der Unternehmen ergänzen den Lohn mit erfolgsabhängigen Prämien. Sechs von zehn Arbeitgeber bieten Absolventen Vorteile durch eine betriebliche Altersvorsorge. Fast die Hälfte ergänzt die Vergütung mit einer Direktversicherung.

Die vollständige Pressemitteilung mit Link zur Studie findet Ihr hier.

JobTrends-Studie von Staufenbiel: Womit Punkten Juristen?

von

In der JobTrends-Studie untersucht Staufenbiel die Qualifikationsanforderungen an Hochschulabsolventen (und unter anderem auch Volljuristen), die von Unternehmen gestellt werden und sich positiv auf eine dortige Einstellung auswirken. Grundlage der Untersuchung sind Befragungen einer Vielzahl von Mitarbeitern verschiedener Unternehmen.

Nun aber zu den Ergebnissen: Zu den begehrtesten Fachrichtungen auf dem Arbeitsmarkt gehören die Rechtswissenschaften nach dieser Studie nicht gerade, auf Platz 9 sind wir gelandet. Am begehrtesten sind Absolventen der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften.

Was die Zusatzqualifikationen angeht, ist auch wieder betriebswirtschaftliches Verständnis gefragt, daneben sind natürlich auch Fremdsprachenkenntnisse dringend erforderlich.

Hier kann die gesamte Studie eingesehen werden. Auf Seite 8 finden sich die studienbezogene Einstellungskriterien für Juristen. Am wichtigsten ist hiernach ein Vollbefriedigend im 2. Examen, dicht gefolgt von den Studienschwerpunkten.

Die Bedarfsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt für Juristen ist auf Seite 18 dargestellt. Interessant sind auch die Ergebnisse der Befragung hinsichtlich des Themas „Wer wird auf dem Arbeitsmarkt gesucht“. Das größte Feld machen hier nämlich unter den Juristen die Referendare mit 38% der freien Stellen aus.

Berufseinstieg: Die Existenzgründung als Chance

Nach Abschluss des zweiten Examens ist man auf einmal „fertig“. Dann stellt sich die Frage, was man anschließend macht. Neben dem Einstieg als Rechtsanwalt oder Unternehmensjurist sowie der Möglichkeit, bei entsprechenden Examina Staatsdiener zu werden, ist es gerade in Krisenzeiten eine Überlegung wert, sich als Rechtsanwalt selbständig zu machen.

Kostengünstige Gründung

Anders als beispielsweise bei Medizinern, die bei einer Praxisgründung viel Geld in technische Geräte und Personal investieren müssen, ist die Kanzleigründung nicht derart kostenintensiv. Der größte Kapitaleinsatz besteht in der Anmietung von Kanzleiräumen. Auf das Einstellen von MitarbeiterInnen kann man zu Anfang, wenn man in der Regel noch nicht allzu viele Mandate hat, verzichten.

Und auch die anderen notwendigen Anschaffungen – wie zum Beispiel Kanzleisoftware, repräsentative Homepage und Berufshaftpflicht – können bei Anbietern als Komplettpaket günstig eingekauft werden. Ein solches Komplettangebot ist beispielsweise das „Starterpaket„, bei dem es die Kanzleisoftware zurzeit sogar für 2 Jahre kostenlos gibt.

Gründerzuschuss bei Existenzgründung

Das größte Problem für Existenzgründer besteht darin, in den ersten Zeiten mit wenigen lukrativen Mandaten die Lebenshaltungskosten und die Kosten für die soziale Absicherung zu decken. In dieser Hinsicht ist es von Vorteil, dass man nunmehr als Referendar nicht mehr Beamter auf Zeit ist, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Angestelltenverhältnis zum Staat steht. Denn so hat man nach Ende des Referendariats Anspruch auf ALG I. Macht man sich aber als ALG I – Bezieher selbständig, kann man bei der Agentur für Arbeit Gründerzuschuss beantragen.

Auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer München finden sich ausführliche Infos zum Gründerzuschuss für Berufseinsteiger, die sich als Rechtsanwalt selbständig machen möchten; so zum Beispiel zu den Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses:

Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsvoraussetzungen sind unter anderem, dass Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen wird. Zum Nachweis der Tragfähigkeit ist der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen.

Die wesentlichste – und auch schwierigste – Aufgabe der Gründung ist die Erstellung eines tragfähigen Konzepts und eines Businessplans. Dabei sollte man bedenken, dass dieser Businessplan nicht nur den Zweck hat, schließlich den Gründerzuschuss zu erlangen.

Was für einen Zweck verfolgt der Businessplan?
Der Businessplan soll der Agentur für Arbeit, der Rechtsanwaltskammer, die die Stellungnahme zur Tragfähigkeit verfasst und – nicht zuletzt auch – Ihnen selbst einen umfassenden Überblick über das Gründungsvorhaben bieten

Wie die RAK München zutreffend anmerkt, dient der Plan auch der Kontrolle, ob das Konzept tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat. Man muss sich intensiv Gedanken dazu machen, wie die Ausrichtung der eigenen Kanzlei sein soll, ob der Kanzleistandort richtig gewählt ist und ob eine Abgrenzung zu den bereits ansässigen Kanzleien tatsächlich gelingt. Der Businessplan muss wiederum von einer fachkundigen Stelle „abgesegnet“ werden. Für Kanzleigründer bieten sich gerade die Rechtsanwaltskammern als eine solche fachkundige Stelle an.

Aufbau des Businessplans und weitere Infos

Sehr hilfreich sind auch die Informationen der RAK München zum notwendigen Inhalt und Aufbau des Businessplans. Neben Ausführungen zur Geschäftsidee als solchen und einer Begründung dazu, warum ausgerechnet Ihr Konzept auf dem Markt Erfolg haben wird, sind auch Finanzpläne zu erstellen und einzureichen.

Finanzplanung
Die Agentur für Arbeit macht in diesem Zusammenhang folgende Vorgaben:
(a) Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
(b) Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Wer ernsthaft überlegt, sich nach dem zweiten Examen selbständig zu machen, sollte sich unbedingt die Seiten der Rechtsanwaltskammer München durchlesen. Dort finden sich auch viele Links zu weiterführenden Informationen der zuständigen Stellen.