Bis zum Jahr 2007 gab es in Hessen eine besondere Form des Aktenvortrags: Der Sachverhalt des Vortrags wurde den Kandidaten bereits mehrere Tage vor der mündlichen Prüfung zugesandt. Die Prüflinge hatten dann 3 Werktage Zeit, sich mit dem Fall zu beschäftigen und ihren Vortrag vorzubereiten. Diese Form des Aktenvortrags wurde dann 2007 abgeschafft und durch einen klassischen Kurzvortrag (mit Vorbereitung am Tag der mündlichen Prüfung) ersetzt.
Interessant ist aber die Begründung im Gesetzentwurf der Landesregierung, warum es einer Neugestaltung des Aktenvortrags bedarf:
Zurzeit ist im mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung ein an drei Werktagen vorzubereitender Aktenvortrag zu halten. Den Vorträgen liegen Originalakten zugrunde, die mehrfach Verwendung finden. In jüngster Zeit ergaben sich Hinweise darauf, dass von Repetitorien gezielt Informationen über die in Hessen ausgegebenen Aktenvorträge gesammelt werden. Deshalb kann nicht ausgeschlossen werden, dass von Repetitorien Datensammlungen über Aktenvorträge angelegt werden, wodurch die Chancengleichheit im Examen beeinträchtigt sein könnte.
Die frühere Organisation des Aktenvortrags hatte darüber hinaus den Nachteil, dass mündliche Prüfungen nur an 2 Tagen die Woche durchgeführt wurden, da die Vorbereitungszeit immer nur Mo-Mi (mit mündlicher Prüfung am Do) bzw. Di-Do (mit mündlicher Prüfung am Fr) sein konnte. Jetzt ist auch in Hessen der Aktenvortrag in den Tag der mündlichen Prüfung integriert.
Der zeitliche Ablauf bei 5 Prüflingen kann der Tabelle entnommen werden.