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  Ausgabe 17/2025
Samstag, der 26.04.2025
     

 / Berlin / Brandenburg / Staatsexamen

Gedanken eines Korrektors

von

RA Popke aus Berlin hat beim „strafrechtsblogger“ über sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat / verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:

„[…] Aber wie kommt es dann, dass viele es trotzdem schaffen, eine brauchbare Leistung abzuliefern, während andere genau daran scheitern? Nach all den Klausuren, die ich mittlerweile korrigiert habe, bin ich davon überzeugt, dass es kaum etwas mit dem strafrechtlichen Wissen des Kandidaten zu tun hat, ob eine Klausur noch brauchbar ist oder eben nicht. In vielen 3-Punkte-Klausuren steckt genauso viel strafrechtliches Detailwissen wie in den 6-Punkte-Klausuren. Der Unterschied muss deshalb im handwerklichen liegen. Es ist ein Missverständnis, dass sich strafrechtliche Klausuren mit Definitionen und Schemata lösen lassen. Häufig hat man den Eindruck, dass der Kandidat keinen Gedanken darauf verwandt hat, wo überhaupt die Probleme des Falles sind und welches davon wichtig ist, welches weniger wichtig. Probleme übersehen ist sehr viel schwieriger, wenn man systematisch bei jeder Information im Sachverhalt überlegt, was der Ersteller der Klausur mit dieser Information bezweckt hat. […]“

Exakt das ist auch mein Eindruck, warum manche Klausuren daneben gehen. Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass (nahezu alle) Tatsachen und alle geäußerten Rechtsansichten in einem Aktenauszug bewusst vom JPA in die Klausur aufgenommen worden sind. Die Aufgabe besteht also darin, sich darüber Gedanken zu machen, welche rechtliche Relevanz eine Sachverhaltsangabe bzw. Rechtsansicht hat, und diese in seiner Lösung (Gutachten auf dem Zettel einerseits und praktische Umsetzung wie zB Entscheidungsgründe andererseits) zu verarbeiten. Und dass man konsequent alle im Sachverhalt angesprochenen Punkte auch in seiner Lösung anspricht, ist „Handwerkszeug“, das man durch das Schreiben vieler Klausuren erlernen kann, hat aber nichts mit dem rechtlichen Wissen der Kandidaten zu tun.

Aus einem Antwort-Kommentar des RA Popken kann man übrigens noch schließen, wie Korrektoren im GPA Berlin/Brandenburg – Bereich entlohnt werden: Pro Klausur bekommt man dort offensichtlich 16 Euro! Richter Ballmann hatte damals aus seinem Bundesland von 15,50 Euro pro Klausur berichtet. Das scheint in allen Ländern ungefähr gleich zu sein.

Der Artikel wurde am 26. Juni 2010 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.