Das Prüfungsamt in Bayern veröffentlicht zu den einzelnen Ergebnissen der Staatsprüfungen auch Infos dazu, wie viele Verwaltungsverfahren bzw. Verwaltungsgerichtsverfahren gegen die Bewertung einzelner Klausuren anhängig gemacht wurden und wie diese Verfahren ausgingen.
Danach wurden 2009 insgesamt 139 Nachprüfungs- und Widerspruchsverfahren neu anhängig gemacht. In nur 7 Fällen wurde von den Bewertern eine Note angehoben. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 4,83 % bezogen auf die Zahl der Nachprüfungsverfahren. Bezogen auf die Gesamtzahl der im Jahr 2009 korrigierten Prüfungsarbeiten liegt die Änderungsquote etwa bei 0,02 %.
Im Jahr 2009 wurden außerdem 47 Verwaltungsstreitverfahren neu anhängig gemacht. Lediglich zwei der 34 im vergangenen Jahr abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren waren erfolgreich; zwei endeten mit der übereinstimmenden Erklärung der Erledigung.
Interessante Zahlen, auch wenn es (leider) nicht überrascht, dass die wenigsten Widersprüche Erfolg haben. Allerdings sollte man gerade dann, wenn man nur knapp durchs Examen gefallen ist, über eine Prüfungsanfechtung nachdenken. Wegen der Besonderheiten des Prüfungsrechts empfehlen wir aber dringend die Beauftragung eines spezialisierten Anwalts!
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