Im Forum bei Juraexamen.com wird auch diesen Monat über die Sachverhalte der Klausuren diskutiert, die die Referendare zu bewältigen haben. Die Klausuren werden im Oktober in der klassischen Reihenfolge (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht) geschrieben.
Los ging es also am Dienstag bereits mit der ersten Zivilrechtsklausur. In der Z1-Klausur ging es dabei um Nachbarschafts- und Deliktsrecht.
Beklagter war ein Verein, der auf dem Grundstück einer Gemeinde so nen Mast mit nem Tannenbaum oben dran aufgestellt hat. Und zwar macht der das jedes Jahr zu Weihnachten. Das Teil ist in der Vergangenheit schon 2 mal (immer wenn ein starker Sturm aufkam) umgefallen. Daraufhin hat die Klägerin (Eigentümerin des Nachbargrundstücks) Antrag im einstweiligen RSV gestellt. Dieser aber per Beschluss als unbegründet zurückgewiesen, da der Bekl. erklärt hat, dass die Befestigung sicher ist.
Über Weihnachten ist das Ding also wieder abgebrochen und hat das Dach des klägerischen Hauses beschädigt. Das bestreitet der Beklagte. Beide haben jeweils zwei Zeugen benannt.
Klägerin stellt drei Anträge
Antrag 1) SE i.h.v. 3240 €
Antrag 2) Abwehranspruch (war ein ziemlich langer Antrag so von wegen, dass der Beklagte den Baum sicher anbringen soll)
Antrag 3 Freistellung von vorgerichtlichen RVKDer Beklagte hat zu 2) noch gesagt entgegnstehende Rechtskraft: SV wurde zuvor schon entschieden, außerdem zu 1) dass ein SVGutachten zu teuer ist und ein Mitglied des Vorstandes als Bauingenieur die Konstruktion für sicher hält…
Nach Abschluss dieses Klausurdurchgangs werden wir dann wie immer eine kurze Zusammenfassung der Diskussionen in unsere Kategorie „Was lief in den Klausuren“ einstellen.







Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten