Der Berliner Personalrat hat die Referendare im Kammergerichtsbezirk dazu befragt, ob sie für oder gegen eine Kommentierung der Gesetze sind. Derzeit dürfen nach der Hilfsmittelverordnung die Gesetze „keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und farbliche Hervorhebungen sind unzulässig.“
Inzwischen wurde das Ergebnis der Umfrage veröffentlicht: Die Mehrheit spricht sich gegen eine Kommentierung der Gesetze aus. So haben zu der Frage, ob sich der Personalrat für die Möglichkeit der Kommentierung von Gesetzetexten einsetzen soll, 217 Referendare mit JA und 224 Referendare mit NEIN gestimmt.
Zur Frage, ob Kommentierungen bzw. Markierungen und Unterstreichungen in den Gesetzestextes überhaupt hilfreich sind, besteht regelmäßig Uneinigkeit zwischen den Referendaren. Ich selbst halte Paragraphenverweise eher für nicht hilfreich. Oftmals konnte ich mich gar nicht mehr daran erinnern, warum ich einen Paragraphenverweis an eine Norm geschrieben habe. Dies verwirrt natürlich extrem in einer Klausur. Zudem kann es kurz vor dem Examen in Arbeit ausarten, wenn es Nachlieferungen gibt, die einsortiert werden müssen, und wenn man anschließend sämtliche Hinweise nachtragen muss. Schließlich ist bei der derzeitigen Hilfsmittelverordnung meiner Ansicht nach die Chancengleichheit aller Kandidaten am besten gewährleistet.
In Berlin und Brandenburg wird sich jedenfalls am Kommentierungsverbot in den Gesetzestexten voraussichtlich nichts ändern.