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  Ausgabe 26/2025
Sonntag, der 29.06.2025
     

 / Baden-Württemberg / Staatsexamen

Änderung der Bestimmungen zum Aktenvortrag

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In Baden-Württemberg gibt es ab Herbst 2014 eine Änderung der Bestimmungen zum Aktenvortrag. Bislang war es so, dass der Prüfling im Rahmen der Vorbereitung seines Vortrags lediglich Stichpunkte auf einem Zettel notieren durfte, den er dann mit in den Prüfungssaal nehmen konnte. Nun ist es erlaubt, auch ausformulierte Sätze aufzuschreiben.

Auch hinsichtlich der Länge der Aufzeichnungen gibt es eine Änderung. Bislang durften die Notizen eine DIN A4-Seite nicht überschreiten. Auch diese Beschränkung fällt für mündliche Prüfungen ab Herbst diesen Jahres weg.

Die Prüflinge sind nun sehr frei hinsichtlich Umfang und Ausgestaltung der Notizen, die in den Prüfungssaal mitgenommen werden dürfen. Gleichwohl weist das Prüfungsamt darauf hin, dass sich an der zentralen Prüfungsanforderung, den Aktenvortrag in freier Rede zu halten, durch die oben genannten Lockerungen nichts geändert hat.

Man sollte sich also – auch bereits aus Zeitgründen – beim Notieren auf das Wesentliche konzentrieren und keinesfalls ausformulierte Sätze vom Zettel ablesen!

Der Artikel wurde am 25. Oktober 2014 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.