RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 17/2024
Freitag, der 26.04.2024
     

 / Ausland

Ran an den Speck!

von

Und los geht es mit den Vorbereitungen für das anstehende LL.M-Jahr.

Das A und O für ein LL.M-Studium ist natürlich, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren, damit dem geplanten Auslandsaufenthalt auch nichts im Wege steht. Bis es soweit ist und man in der ersten Vorlesung sitzt, ist vorab nämlich allerlei zu erledigen. Auf meiner to-do-Liste stehen folgende Punkte: 

– Unibewerbung (notwendige Unterlagen: Examenszeugnis, Sprachtest, Reisepass)
– Unigebühren bezahlen
– Visum (Unterlagen für die Visumsbeantragung zusammensammeln, u.a. Führungszeugnis, Arztbericht, Krankenversicherung…)
– Flug
– Unterkunft
– (Auffrisch-)Impfungen
– entscheiden, was mit der Wohnung hier in Deutschland passiert (untervermieten?)

Die Bewerbung
Ganz am Anfang steht natürlich die Bewerbung an der jeweiligen Universität. Nachdem für mich feststand, dass ich nach Stellenbosch in Südafrika gehen möchte, ging es im zweiten Schritt darum, konkreter herauszufinden, was für die Bewerbung alles und in welcher Form (postalisch oder elektronisch) erforderlich ist, damit ich die Unterlagen auch rechtzeitig beisammen habe.

Reisepass
Als kleiner Einschub vorweg: ganz wichtig für diejenigen, die noch nie oder das letzte Mal vor sehr langer Zeit im außereuropäischen Ausland waren ist natürlich die Beantragung eines Reisepasses. Diesen solltet ihr auch früh genug bei eurem Bürgeramt beantragen, da es gut 4 Wochen dauern kann bis der Reisepass druckfrisch aus der Bundesdruckerei in Berlin da ist. Für die Beantragung braucht ihr lediglich mit einem biometrisches Passbild und eurem Personalausweis oder bisherigen Reisepass zum Bürgeramt gehen. Der Reisepass kostet für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 59 Euro und ist 10 Jahre gültig. Sobald er abholbereit ist werdet ihr benachrichtigt. Solltet ihr wider Erwarten komplett vergessen haben einen Reisepass zu beantragen und die Bewerbungsfrist oder ein Urlaubsabflug schon kurz bevorstehen, könnt ihr euch einen Express-Reisepass ausstellen lassen, der – manch einer mag es sich bei dem Wort „express“ schon gedacht haben – deutlich schneller, nämlich innerhalb von 3-4 Tage nach Antragstellung, abholbereit ist (und ein Schelm, wer auch daran denkt, dass die DB bei einigen ihrer nicht-immer-so-pünktlichen Zügen auch das Wort „express“ verwendet ;-)). Der Express-Reisepass ist allerdings deutlich teurer und schlägt sich mit 91 Euro auf eurem Konto nieder.

Bewerbungsfristen
Zurück zur eigentlichen LL.M.-Bewerbung: über den möglichen Studienbeginn und die Bewerbungsfrist habe ich mich natürlich vorab informiert; der LL.M.-Start muss zeitlich ja auch in meine eigene Planung passen. In Stellenbosch kann man den LL.M.-Studiengang zweimal jährlich beginnen: im Februar und im Juli. Die Bewerbungsfrist läuft für den Februarstart vom 1. September bis 30. September des Vorjahres und für den Julistart vom 1. März bis 31. März…und liegt mit jeweils nur ca. 3-4 Monate vor dem Studienbeginn damit insgesamt recht spät. Da man auch erst einige Zeit nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Rückmeldung der Uni bekommt und dann ja noch allerlei „Kleinigkeiten“ erledigt werden müssen (Visum und die dafür benötigten Unterlagen, Flug, Unterkunft, die eigene Unterkunft für das Auslandsjahr ggf. untervermieten etc.) hat man zeitlich keinen großartigen Puffer und eine weit vorausschauende Planung ist nicht möglich. Die recht späte Bewerbungsfrist sehe ich sowohl als Vor- und gleichzeitig auch als Nachteil an. Für Leute, die einfach noch nicht so weit im Voraus planen können/möchten oder sich „spontan“ überlegen ins Ausland zu gehen (z.B. weil für das Referendariat am gewünschten Ort die Wartezeit zu lang ist) ist dieser enge zeitliche Ablauf natürlich perfekt. Für die USA muss man sich oft schon 1 Jahr vor Studienbeginn um die Bewerbung kümmern – hinzu kommt, dass dort auch standardmäßig Motivations- und/oder Empfehlungsschreiben gefordert werden, was für Stellenbosch nicht erforderlich ist (und damit auch wirklich einiges an Zeit spart). Für Stipendienbewerbungen liegen die Fristen oftmals auch extrem früh, so dass man sich schon gut 1-1.5 Jahre vor eigentlichem Studienbeginn mit dem Prozedere auseinandersetzen muss.

LL.M.-Beginn
Möglich ist also ein LL.M.-Start im Februar und im Juli. Was ist nun besser? Wann man den LL.M.-Studiengang in Stellenbosch beginnt ist relativ egal. Das akademische Jahr läuft von Februar bis November und endet offiziell mit der graduation ceremony im Dezember.
Der Februarstart ist mit dem first semester der „offizielle“ Unistart (ähnlich dem Wintersemester in Deutschland, bei dem ja einfach doch mehr los ist als zum Sommersemesterbeginn). Im Juli (second semester) starten deutlich weniger Studiengänge – die Anzahl der (neuen) LL.M.-Studenten soll wohl aber bei beiden Terminen ähnlich groß sein. Der Vorteil am Februarstart ist sicherlich, dass man das akademische Jahr dann auch mit der offiziellen graduation ceremony, die nur Anfang Dezember stattfindet, abschließt. Wenn man erst kurz vor Studienbeginn an- und direkt nach der Absolventenfeier abreist, ist man von Februar bis Anfang Dezember in Südafrika und kann theoretisch nach „nur“ 10 Monaten wieder zu Hause sein.
Der LL.M.-Start im Juli hat hingegen den Vorteil, dass man ein komplettes Jahr dort verbringt und auch den gesamten schönen Sommer, der in die Semesterferien (Dezember/Januar) fällt, mitnimmt. Auch die geografisch nicht großartig Bewanderten werden sicher erkennen: Südafrika liegt auf der Südhalbkugel. Wenn wir hier in Deutschland im Winter am Frösteln sind, ist dort also gerade Sommer. Mein LL.M.-Jahr wird diesen Juli beginnen (heute in 5 Monaten bin ich schon da :-), allerdings ist dort dann gerade Winter und es wird recht frisch 🙁 ). Die Abschlussklausuren des Semesters liegen im November. Im Dezember/Januar habe ich dann Semesterferien – für die sich aber auch schon Besuch aus Deutschland angekündigt hat 🙂 – und im Februar geht es dann mit der Uni weiter. Im Juni nächsten Jahres ist das Auslandsjahr (und damit wirklich auch 1 Jahr) dann zu Ende – leider aber ohne große graduation ceremony.
Der aufmerksame und mathematisch begabte Leser wird nun sicher 1 + 1 zusammengezählt haben und sich denken: „Moment, wenn ihr LL.M.-Jahr im Juli beginnt, dann hat sie sich doch jetzt aber noch gar nicht beworben und hat auch noch gar keine Unizusage. Die Bewerbung ist doch erst kommenden Monat möglich.“…riiiiiichtig! 😉 Warum blogge ich aber schon so darüber, als wenn alles in trockenen Tüchern ist? Zum einen natürlich, weil ich euch auch an den aktuellen Vorbereitungen teilhaben lassen will, zum anderen aber auch, weil ich ganz fest von einer Zusage ausgehe und ein Plan B auf die Kürze auch schlichtweg nicht existiert. Dass man zeitlich erst so spät Bescheid bekommt (wie gesagt: erst einige Wochen nach der Deadline (31.3); ich rechne mit Mitte April bis Mitte Mai), ob es mit dem Studium in Stellenbosch klappt, hat mich natürlich auch zunächst beunruhigt – immerhin stehe ich schon im Berufsleben und hätte auch dort bleiben können. Ich war daher auch etwas unsicher, ob ich wirklich alles auf eine Karte setzen soll – aber anders geht es nunmal nicht und den anderen Bewerbern geht es ja auch nicht anders (Art. 3 GG – ab und an muss ich ja etwas Jura einfließen lassen, damit mein Blog auch zu einer Juraseite dazugehörend würdig ist ;-)). Ich habe mich darum bei ehemaligen Stellenbosch-Studenten informiert und auch das wirklich sehr hilfsbereite und nette International Office der Universität kontaktiert und angefragt, wie denn die Chancen stehen, dass ich eine Zusage bekommen werde. Auf der Homepage der Universität fand ich lediglich als Richtwert, dass 6 Punkte im 1. Examen gefordert werden – und das scheint es auch wirklich gewesen zu sein. Denn die einhellige Antwort von ehemaligen Studenten und der Universität lautete: die Zusage ist so gut wie garantiert. Wenn man die geforderten 6 Punkte mitbringt, sollte es keine Probleme geben. Ich habe bei dem ganzen Rumgefrage auch nicht einmal gehört, dass jemand jemanden kennt (der jemanden kennt usw. 😉 ) der eine Absage erhalten hätte. Da ich das 1. Examen mit über 6 Punkte absolviert habe gehe ich daher auch fest von einer Zusage aus. Die Universitäten haben zudem auch ein wirtschaftliches Interesse an internationalen Studenten und ich kann – oder will – mir jetzt auch nicht vorstellen, dass ich eine Absage erhalte (heieiei, das wäre ein Fiasko ungeahnten Ausmaßes und der darauffolgende Blogeintrag würde wahrscheinlich aus einem Haufen heulender Smileys bestehen). Man könnte sich „vorsichtshalber“ natürlich noch an anderen Universitäten in Südafrika bewerben: aber ich möchte wirklich nur nach Stellenbosch, von daher: ganz oder….ganz. 😉

Unterkunft:
An die Unterkunftssuche macht man sich in der Regel ja erst, wenn man die Unizusage auch in trockenen Tüchern hat. Nicht so: ich. *g* Die Unterkunft habe ich schon seit knapp einem Monat fest gebucht und der Mietvertrag ist unterschrieben. Wie überall gibt es auch in Stellenbosch die Möglichkeit in ein Studentenwohnheim zu ziehen oder auf dem freien Wohnungsmarkt nach einer WG oder Wohnung zu suchen. Die Unterkunftssuche gestaltet sich bei Auslandsaufenthalten ja eher etwas komplizierter, als wenn man innerhalb Deutschlands in der favorisierten Unistadt eine Unterkunft sucht. Zu der kann man – je nach Entfernung – auch mal so eben hinfahren und sich das Ganze vor Ort live angucken. Eine Unterkunft online zu finden ist heutzutage aber kein Problem mehr: jedenfalls hat das bei meinen früheren Aufenthalten im Ausland auch immer gut geklappt und oft findet man auch gute Erfahrungsberichte auf die man zurückgreifen kann mit noch konkreten Ansprechpartnern die dort gewohnt haben. Eine negative Überraschung blieb mir bisher zum Glück immer erspart. Man könnte natürlich auch erst anreisen, sich ein Hostelzimmer nehmen und dann vor Ort in Ruhe nach einer Unterkunft suchen (so haben es in der Wahlstation auch einige gemacht und so habe ich es auch in einigen LL.M.-Berichten gelesen). Ich persönliche erledige aber so viel wie möglich gerne vorab und habe die Dinge dann festgezurrt – jedenfalls sofern es möglich ist und natürlich nur, wenn ich ein gutes Gefühl dabei habe und auch alles stimmt. „Irgendwas“ hätte ich nun auch nicht genommen, denn dafür bin ich zeitlich ja auch sehr früh dran. Die meisten begeben sich ja erst konsequenterweise ab April/Mai (nach der Unizusage) auf die Suche nach einer Unterkunft – und auch das reicht zeitlich aus, denn darauf hat sich auch der Wohnungsmarkt eingestellt. Ich habe auch gar nicht damit gerechnet, dass ich nun wirklich derart früh eine Unterkunft fest miete und es war mehr reiner Zufall wie alles zusammenkam. Über das Internet habe ich Jemanden kennengelernt, der das LL.M.-Jahr vor kurzem in Stellenbosch absolviert hat und mir neben hilfreichen Tipps zum Leben vor Ort im Endeffekt dann auch seine damalige Unterkunft vermittelt hat. Neben vielen Fragen meinerseits, die er stets geduldig beantwortet hat, kamen wir dann auch auf das Wohnen in Stellenbosch zu sprechen. Er hat mir von seiner Unterkunft dort erzählt und auch Bilder geschickt. Und was soll ich sagen: es hat mir auf Anhieb supergut gefallen, der Kontakt mit den Vermietern war auch sehr nett und es hat einfach alles gepasst, so dass ich gesagt habe: hier wird nicht lange gezögert: das nehme ich…und so kann ich einen großen Posten auf der to-do-Liste bereits streichen. 🙂

Soweit für heute. Demnächst folgt auch schon der nächste Beitrag, denn es gibt noch sooo viel zu berichten (z.B. zum Sprachtest oder den Reiseimpfungen, die ich auch gerade angehe). Und nächste Woche kann ich mich dann auch endlich konkret bewerben – darüber werde ich euch natürlich auch auf dem Laufenden halten.

Liebe Grüße
Emily*

Der Artikel wurde am 22. Februar 2016 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.