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  Ausgabe 17/2025
Freitag, der 25.04.2025
     

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Die LL.M.-Bewerbung

von

Der Monat März steht nicht nur für den Frühlingsanfang, sondern auch für die eröffnete Bewerbungsphase für den LL.M.-Studiengang in Stellenbosch. Endlich! Die Bewerbungszeit für den LL.M-Start im Juli läuft vom 1. März bis 31. März. Da ich auf diesen Monat sowieso schon eine Weile hingefiebert habe (natürlich auch wegen dem besser werdenden Wetter 😉 ), habe ich mich dann natürlich auch direkt am 1. März an den Laptop gesetzt, um mich online zu bewerben. Der Bewerbungsablauf selbst ist wirklich sehr unkompliziert.Auf der Internetseite wird zunächst gefragt für welchen Studiengang man sich bewerben möchte und ob man bereits handschriftlich das Bewerbungsformular ausgefüllt und versendet hat. Sollte dies nämlich der Fall sein und man bewirbt sich jetzt noch einmal online, wird nur die online-Bewerbung berücksichtigt – „doppelt hält besser“ ist hier also nicht der Fall. 😉 Anschließend werden noch kurz persönliche Daten erfragt – allerdings nur die absolut notwendigen (Name, Kontaktdaten) –, ob man eine Unterkunft in einem Studentenwohnheim benötigt, ob eine Behinderung vorliegt und ob man bereits an einer anderen Uni in Südafrika eingeschrieben ist/war….und das war es im Wesentlichen auch schon. 🙂 Meine Noten oder wo ich studiert habe etc.: das alles ist erstmal gar nicht relevant. Man kann die Bewerbung also wirklich komplett und recht schnell ausfüllen bzw. sich durch die Online-Bewerbungsmaske durchklicken und abschicken, ohne  irgendwelche Unterlagen zu benötigen. Auch ein Motivationsschreiben oder Empfehlungsschreiben wird nicht verlangt, was wirklich eine große Aufwandsersparnis darstellt. Ich erinnere mich jedenfalls noch, wie viel Arbeit einige Bekannte – die einen LL.M. in den USA nach dem 1. Examen absolviert haben – damit hatten und wie viel Zeit, insbesondere für das Motivationsschreiben, dafür draufging. Insofern ist das wirklich eine große Erleichterung und es reduziert das Bewerbungsverfahren aufwandsmäßig wirklich ungemein.

LL.M. by coursework oder LL.M. by research
Der LL.M.-Studiengang in Stellenbosch bietet einem 2 Möglichkeiten. Man kann den LL.M. by coursework oder den LL.M. by research absolvieren. Der LL.M. by research besteht aus einer Masterarbeit, die einen Umfang von ungefähr 60.000 Wörtern umfasst (ein geeigneter Themenvorschlag soll vorab eingereicht werden). Vorlesungen/Klausuren finden in diesem LL.M-Programm also nicht statt. Für internationale Studenten eignet sich dieses Programm meiner Meinung nach nicht wirklich, da man sich theoretisch auch wochen-/monatelang in sein Zimmerchen einsperren könnte um die Masterarbeit zu schreiben, aber vom (Studenten-)Leben vor Ort so natürlich nicht viel mitbekommen wird. Auch Kontakte an der Uni knüpfen stelle ich mir deutlich schwieriger vor, wenn man schon gar keine Vorlesungen besucht. Man könnte diesen LL.M. wahrscheinlich auch absolvieren, ohne überhaupt die ganze Zeit vor Ort in Südafrika zu sein (und schreibt dann verstärkt in Deutschland an der Arbeit). Bei solchen Gedanken würde ich allerdings von dem LL.M.-Programm eher komplett abraten, denn was bringt einem ein LL.M., wenn er wirklich nur zur reinen Darstellung im Lebenslauf dient. Der LL.M. soll ja gerade auch im Ausland erworbene Sprachkenntnisse/Erfahrungen belegen – und über all dem wird es sicherlich ein unvergesslicher und einmaliger Zeitabschnitt sein. Wenn man dann aber nicht einmal großartig vor Ort ist, bzw. das Auslandsjahr insgesamt gar nicht intensiv erlebt, macht das Ganze m.E. wenig Sinn. Ich habe bei meiner Recherche aus diversen Erfahrungsberichten allerdings auch von keinem einzigen deutschen Studenten gelesen, der den LL.M. by research belegt hat (dass es diese geben mag will ich damit nicht ausschließen, aber der LL.M. by research dürfte insgesamt wohl deutlich(!) seltener von internationalen Studenten absolviert werden und eignet sich wohl eher für einheimische Studenten).

Standard ist jedenfalls eindeutig der LL.M. by coursework. Die Universität bietet hierfür laut Homepage insgesamt 24 verschiedene Vorlesungen an (z.B. international sales law, medical law, copyright law etc. etc….natürlich werden nicht alle Vorlesungen in jedem Semester angeboten). Bei dem LL.M. by coursework kann man nun zwischen dem allgemeinen LL.M. wählen [LL.M. (General)], in dem man 4 Module (also i.d.R. 2 Veranstaltungen pro Semester) mit Abschlussklausur absolvieren und eine Masterarbeit im Umfang von 15.000-20.000 Wörter schreiben muss. Möglich ist aber auch eine Spezialisierung, bei der man sich die Vorlesungen nicht frei aus dem gesamten Angebot auswählt, sondern nur Vorlesungen (und die Thematik der Masterarbeit) aus dem speziellen Rechtsgebiet besucht. Die Uni Stellenbosch bietet als Spezialisierung aktuell den LL.M.  in International Trade Law und den LL.M. in Intellectual Property Law an. Ich habe mich – auch ohne großartig überlegen zu müssen – direkt für den LL.M. (General) entschieden, da ich mir die Kurse frei nach Interesse zusammenstellen möchte. In der Kursübersicht habe ich auch schon einige Vorlesungen gefunden, die ich thematisch sehr interessant finde – aber mal sehen, ob/in welchem Semester sie überhaupt angeboten werden und wie der genaue Semestervorlesungsplan aussehen wird. Ich bin auch gar nicht sicher, ob die Wahl jetzt schon derart verbindlich ist und ggf. sogar ein Wechsel auf einen der beiden spezialisierten LL.M. bei Ankunft nicht auch noch möglich wäre. Das wird für mich jedoch definitiv nicht relevant sein, da mir die Spezialisierungen vom Rechtsgebiet her nicht zusagen und ich auch gerne einen breitgefächerteren Überblick über verschiedene Gebiete bekommen möchte. Hier gilt, wie schon bei Ritter Sport Mini-Schokolade, für mich: die Mischung macht‘s. 🙂

Das weitere Bewerbungsverfahren
Nachdem ich meine Bewerbung „finalized“, also elektronisch an die Universität übermittelt, hatte, erhielt ich kurz darauf eine Studentennummer und ein Passwort per E-Mail und auch per SMS zugesandt, mit dem ich einerseits die Bewerbung – falls notwendig – vervollständigen konnte (sollte man sie nach dem Durchklicken doch noch nicht endgültig an die Universität übermittelt haben). Zudem hatte ich damit auch Zugang auf mein Bewerberprofil. Nach dem Einloggen ins eigene Profil wird einem unter „Application Status“ angezeigt, für welchen Studiengang man sich beworben hat und wie der Bewerbungsstand aktuell lautet. An „Application Documents“ war ein 2-seitiger „Student Contract“ zu unterschreiben und wieder hochzuladen (oder per E-Mail an die Uni zu versenden). Weiterhin wurde ein „B-Degree Certificate“ (also für die dt. Studenten: das 1. Examen) und ein „Bachelors Academic Record“ (quasi ein Studien-Leistungsnachweis) verlangt. Daneben stand in der Zeile immer bei, ob man die Unterlagen schon übermittelt hat und an welchem Datum die Uni die Dokumente geprüft hat. Also alles wirklich sehr übersichtlich und gut nachvollziehbar. Unten auf der Seite fand sich dann auch der Hinweis, dass bei internationalen Bewerbern ggf. weitere Dokumente notwendig sind und man dann eine E-Mail vom Postgraduate and International Office erhält. Von zwei ehemaligen Studenten wusste ich schon, dass alsbald nach der Bewerbung eine Nachforderung an Dokumenten kommen wird, weil ja z.B. das TOEFL-Ergebnis bisher gar nicht verlangt wurde.

Nachforderung von Unterlagen
Da bisher nur das 1. Examen und ein Leistungsnachweis hochzuladen waren, verlief alles noch recht überschaubar. Der Leistungsnachweis schien aber für kurze Zeit erst eine große Hürde zu werden. Erfreulicherweise wurde es dann aber nur eine kleine Hürde, die ich auch aus dem Stehgreif recht schnell überspringen konnte. 🙂 Meine damalige Uni bietet die Möglichkeit an, dass man sich eine elektronische Übersicht der Leistungen im Studium erstellen lassen kann (sogar schon direkt auf Englisch). Am Ende des Leistungsnachweises ist ein Link und ein individueller Code zur Verifizierung vermerkt, so dass auch überprüft werden kann, ob die Daten auf dem Dokument wirklich stimmen. Ich bin davon ausgegangen, dass dies ausreichen sollte (zumal bei uns die Noten aus dem Studium (vom Schwerpunktbereich einmal abgesehen) ja gar keinen Aufschluss über die Examensnote geben und auch sonst nicht weiter relevant sind. Der Uni hat dies aber leider nicht gereicht (einheitliche Standards und in Ländern, in denen das 1. Examen eben kein Examen, sondern ein Bachelorabschluss ist, ist dieser Nachweis ja wiederrum aufschlussreicher). Die Uni wollte also ein offizielleres „transcript“. Verdammt! Ich hatte dann zunächst etwas Sorge, ob das so unproblematisch und schnell besorgt werden kann, weil das Studium bei mir ja nun doch schon ein paar Jährchen her ist. Zudem musste ich mich jetzt ja auch – ausgerechnet kurz vor den Osterfeiertagen bzw. insgesamt mitten in den Semesterferien, in denen die Sprechstunden sowieso schon verkürzt sind –  an das Studienbüro meiner damaligen Uni wenden: und Anfragen dahin können (jedenfalls noch erfahrungsgemäß aus der Studienzeit) bis zur Beantwortung auch gerne etwas länger dauern. Aber es verlief ohne den befürchteten großen Aufwand. Das Studienbüro war sofort (telefonisch) erreichbar und hat mir total unkompliziert und super-schnell weitergeholfen als ich deutlich gemacht habe, dass es wirklich dringend ist. Mir wurde ein Formular auf englisch zugeschickt, in dass ich das jeweilige Semester, die darin absolvierten Veranstaltungen und die Klausurnoten eintragen musste (ich musste es auf englisch und zeitlich geordnet ausfüllen, aber anhand des vorliegenden elektronischen Auszuges konnte ich das recht schnell erledigen). Ich hab es dann innerhalb einer Stunde fertig gehabt und direkt wieder an das Studienbüro zurückgeschickt (bis zum nächsten Morgen hätte ich Zeit gehabt, ansonsten wäre die Sachbearbeiterin erst einmal im Urlaub gewesen; also habe ich mich natürlich umso mehr beeilt und hatte glücklicherweise auch den Tag dafür Zeit und keine anderweitigen Termine). Das Studienbüro hat es dann noch einmal überprüft und noch am selben Tag bekam ich es mit Unterschrift und Stempel versehen einmal elektronisch zugeschickt und am nächsten Tag war auch schon das Original in der Post. Perfekt und Hut ab! Der netten Frau schicke ich wahrscheinlich einen Wein aus Südafrika als Dank. Das Dokument habe ich dann auch noch am selben Tag per E-Mail an die Uni weitergeleitet und auch kurz darauf die Bestätigung erhalten, dass alles angekommen und meine Bewerbung nunmehr komplett ist.

Zeitliche Abfolge
Zeitlich lief meine Bewerbung bisher also wie folgt ab:
1. März: Bewerbung online ausgefüllt, an Dokumenten das 1. Examen auf englisch (beglaubigte Abschrift) und den unterschriebenen „Contract“ hochgeladen
11. März: E-Mail vom Postgraduate and International Office erhalten:  Nachforderung weiterer Dokumente (1. Examen auf deutsch in beglaubigter Abschrift, TOEFL, Studien-Leistungsnachweis). Die Unterlagen wurden am 13. März von mir übersandt. Da der Leistungsnachweis, den ich zunächst hingeschickt hatte, allerdings nicht ausreichend war, habe ich am 17. März eine E-Mail erhalten, in der ich um Übersendung eines offizielleren Leistungsnachweises gebeten wurde.
Am 17. März habe ich dann auch den Leistungsnachweis, als letztes fehlendes Dokument, übermittelt.
22. März: Auf der „Application Status“-Seite stand „Application fee received: yes“ (das stand schon vom ersten Tag an so da: für internationale Studenten fällt aber gar keine Bewerbungsgebühr an; die Darstellung auf der Uniseite ist aber natürlich einheitlich und nicht je nach Student angepasst) und „Evaluation of international qualification(s) in process: yes“ nun auch hinter „e-Application record complete for further processing?“ auch ein „yes“ und der Bewerbungsstatus direkt beim Einloggen lautet nunmehr „under consideration“.

Weiterer Verlauf der Bewerbung
Ich vermute mal, dass meine Bewerbung beim Postgraduate and International Office nun „durch“ ist und jetzt noch der jur. Fakultät vorgelegt wird. Ich hoffe, dass ich dann bald auch Bescheid bekomme bzw. konkret: die Zusage, dass ich den LL.M.-Studiengang im Juli beginnen kann (also schon in weniger als 4 Monaten: uiuiui). Dann steht ja noch das Prozedere um das Visum und die dafür benötigten Unterlagen an. Zudem möchte ich meine Wohnung zwar für das Jahr zwischenvermieten, aber – auch wenn ich fest von einer Zusage ausgehe – möchte ich die Zusage trotzdem erst schwarz auf weiß haben, bevor ich anfange meine Wohnung zu inserieren. Denn ich hoffe zwar, dass jetzt auch zeitig die finale Rückmeldung kommt, aber wenn es doch noch eine Weile dauern sollte: dann wäre es ja ziemlich blöd, wenn sich Interessenten meine Wohnung angucken und ich denen aber erstmal sagen muss „also ich gehe zwar davon aus, aber ob die Wohnung auch wirklich ab Juli frei ist kann ich Ihnen jetzt noch gar nicht 100% sicher sagen“. 😀

Also drückt mir die Daumen, dass bald die Zusage im E-Mail-Posteingang ist und ich somit auch ein weiteres Häkchen auf der „to do“-Liste machen kann und dann „nur“ noch das Visum und die Flugbuchen abzuhaken sind. 🙂

Emily*

Der Artikel wurde am 29. März 2016 von veröffentlicht. Emily war Referendarin in Niedersachsen. Sie macht zur Zeit einen LL.M. in Südafrika und berichtet hierüber in den RefNews.