Viele von Euch kennen sicherlich den Begriff Sitzungsvertretung aus ihrer Zeit bei der Staatsanwaltschaft. Doch auch in der Anwaltsstation kann es hin und wieder vorkommen, dass man seinen Anwalt bei dessen Verhinderung vertreten muss.
So geschehen wärend meiner letzten Monate. Ich durfte bisher mehrere Male Termine wahrnehmen. Beim 1. Mal stand eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht an. Nach der Einführung in den Streitstand durch den Richter konnte ich mich mit der Gegenseite auf einen Vergleich einigen. Die Mandantin war zufrieden und somit hatte ich meine erste „Feuerprobe“ auch überstanden.
Danach war erstmal aufgrund der Vorbereitung auf die schriftlichen Klausuren erstmal keine Zeit mehr für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen. Erst nach meinen Klausuren fragte mich mein Anwalt, ob ich nicht einmal Lust hätte eine Strafverteidigung vor Gericht zu übernehmen. Ich war zuerst einmal geschockt. Soll ich mir so etwas wirklich zutrauen? Aber aufgrund meines strafrechtlichen Schwerpunkts im Studium und meinem großen Interesse an Strafverteidigung habe ich letztendlich zugesagt, obwohl der Fall nicht gerade einfach war. Der Mandant war angeklagt einem Polizisten geschlagen zu haben. Obwohl er dies wehement bestritten hatte bekam er einen Strafbefehl. In der Hauptverhandlung traten nun 2 Polizeibeamte als Zeugen auf und leider lief dies für den Mandanten dann nicht so gut. Letztendlich konnte ich mich mit dem Richter darauf einigen, den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken und er diese dann um die Hälfte reduziert. Letztendlich war da leider nicht mehr drin. Aber besser als nichts.
Als nächstes verteidigte ich einen Mandanten wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, einen Jugendlichen wegen Körperverletzung und gestern jemanden wegen exhibitionistischer Handlungen. In allen Fällen waren die Mandanten bisher sehr zufrieden mit mir und auch von den meisten Richtern bekam ich Lob. Somit stehen denk ich auch in Zukunft weitere Auftritte vor Gericht an.
Für mich selbst gesprochen kann ich nur sagen, dass die Auftritte vor Gericht für mich sehr sehr lernreich waren und mich in meinem Gedanken bestärkt haben später im Bereich der Strafverteidigung tätig zu werden. Durch praktische Arbeit lernt man immer noch am meisten.