Inzwischen steht das nächste Speyer-Semester kurz bevor, welches am 1. Mai traditionell mit einer Übergabeparty des vergangenen Semesters für die Neulinge startet.
Zum würdigen Abschluss meines Speyersemesters möchte ich einen letzten Beitrag dazu noch den formalen Dingen widmen: Dem Speyer- Zeugnis bzw. Stationszeugnis sowie der Zahlung von Trennungsgeld.
Zeugnis Speyer / Stationszeugnis
Nachdem das Semester Ende Januar beendet war und alle Hörer, wieder in der Heimat eingetroffen, dem nächsten Ausbildungsabschnitt widmeten, war bereits in der ersten Februarwoche ein großer A4-Umschlag im Briefkasten auffindbar. Dieser enthielt – sorgfältig eingepackt mit Klarsichthülle und verstärkter Pappe – das Stationszeugnis. Dieses Zeugnis gibt Auskunft über den Studienzeitraum (also das Semester) und die Pflichtveranstaltungen, also die gewählte Arbeitsgemeinschaft, das besuchte Seminar und die Landesübung jeweils mit vollem Titel, dem Namen des Dozenten und der erreichten Punktzahl.
Außerdem befand sich ein weiteres Blatt mit einem Nachweis der Studienleistungen im Umschlag, auf welchem tabellarisch alle im Semester besuchten Veranstaltungen mit exaktem Titel, dem Dozenten, der Anzahl der Semesterwochenstunden und dem nachgewiesenen Erfolg (Punkte, Teilnahme, freiwillige Klausur, etc) ausgewiesen sind.
Dem nicht genug, wurden für alle erzielten Studienleistungen nochmals gesondert Leistungsnachweise ausgestellt und beigelegt – für die AG, das Seminar, Sprachkurse und mit Abschlussprüfung beendete zusätzliche Veranstaltungen. Dies mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen, aber es kann nie schaden, für einschlägige Veranstaltungen Nachweise zu haben, das macht sich bei jeder Bewerbung gut oder kann auch bei einem Promotionsvorhaben im entsprechenden Bereich Türen öffnen, wie ich gerade letzte Woche von einem Kollegen gehört habe.
Für ein Engagement in der Hörerschaftsvertretung wird ebenfalls ein von der Universitätsleitung unterzeichneter Nachweis ausgestellt und mitgeschickt.
Über diese prompte Zusendung war ich total begeistert, denn die Aushändigung der Stationszeugnisse in Hessen, bzw. jedenfalls in Darmstadt, ist organisatorisch nicht gerade eine Meisterleistung. Meistens kommt es dermaßen spät, dass es gar nicht möglich ist, sich an konkrete Dinge noch zu erinnern und einen die im Zeugnis vermerkten Sätze ziemlich überraschen… Das Zeugnis der Verwaltungsstation (endete im Okt. 2013) habe ich bis heute noch nicht. Das für Strafrecht kam auch erst am Ende der Verwaltungsstation ins Haus geflattert.
Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im Rahmen der Anwaltsstation / Situation in Hessen
Wer in Hessen während der Anwaltsstation am Speyer-Semester teilnimmt, wird für diese drei Monate nach Speyer zugewiesen, stößt dann aber im 4. Monat der Anwaltsstation wieder in die AG der bisherigen Mitreferendare dazu. Das heißt, es werden die AG-Termine der ersten drei Monate, ebenso wie der einführende Anwaltslehrgang verpasst. Der Anwaltslehrgang kann auf Wunsch und eigenen Antrag zu einem späteren Termin nachgeholt werden, wobei dies nicht unbedingt notwendig ist – und nach dem, was so über diesen Lehrgang erzählt wird, auch nicht anzuraten ist, denn er wird gemeinhin als zeitverschwendend dargestellt. Nach der Rückkehr aus Speyer ist man verpflichtet, an den weiteren AG-Terminen teilzunehmen. Mit Ausnahme derjenigen, die aufgrund einer Zuweisung zu einem Anwalt in einem anderen Bundesland und einem bewilligten AG-Befreiungsantrag verschont bleiben. Die Bereitstellung der Ausbildungsangebote und die Teilnahme an denselben ist Dienstpflicht. Allerdings bekommen Referendare, die in Speyer waren, bei nachträglichem Eintritt in die AG kein Zeugnis über die AG-Teilnahme in der Anwaltsstation. Begründet wird dies damit, dass die AG-Leitung die Leistung der später dazu kommenden Speyer-Hörer nicht angemessen bewerten kann, weil ein Großteil des Stoffes verpasst wurde und andererseits in Speyer bereits Leistungen im großen Umfang – durch die Erstellung mindestens zweier Seminararbeiten und Vorträge (sowie weiterer Klausuren und Aktenvorträge) – erbracht wurden, die bereits im Stationszeugnis für das Semester in Speyer dokumentiert wurden.
Da es grundsätzlich möglich ist, in begründeten Fällen – typisches Beispiel ist die Zuweisung zu einem Anwalt/Unternehmen/Notar/Verband in einem anderem Bundesland oder im Ausland – grundsätzlich ersatzlos von der AG befreit zu werden und dementsprechend kein AG-Zeugnis ausgestellt zu bekommen, ist es auch für Speyer-Hörer nicht zwingend notwendig ein Zeugnis über den teilweisen Besuch einer Anwalts-AG zu erhalten.
Trennungsgeld
Für die Zeit der Zuweisung zur Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist es möglich, Trennungsgeld zu beantragen.
Dafür muss zunächst bei der Hessischen Bezügestelle (HBS) ein Antrag auf Bewilligung von Trennungsgeld gestellt werden. Es ist wichtig, diesen 4-seitigen Antrag vollständig auszufüllen und auch die Zuweisungsverfügung in Kopie mitzusenden, bevor er über das OLG Frankfurt (kostentragende Stelle!) eingereicht wird. Dieser Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, denn es kann ziemlich dauern, bis die Bewilligung erteilt wird – bei mir ging es mit zwei Monaten Wartezeit noch vergleichsweise schnell…
Wenn dieser Bewilligungsbescheid dann vorliegt, kann man sich dem entsprechenden Antrag zur Auszahlung von Trennungsgeld widmen. Für jeden Monat muss ein separater Antrag ausgefüllt werden, wobei zu unterscheiden ist, ob Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung oder für den auswärtigen Verbleib beansprucht werden soll. Außerdem muss für den ersten (Dienstantrittsreise) und letzten Tag (Dienstbeendigungsreise) nochmals jeweils ein separater Antrag auf Reisekosten gestellt werden. Wenn man alles sammelt und die Anträge nach Abschluss des Speyer-Semesters alle gemeinsam über das OLG bei der HBS einreicht, ergibt das einen stattlichen Stapel von 20 Seiten ausgefüllter Formularblätter.
Egal, welche Art von Trennungsgeld beantragt wird, grundsätzlich werden im Ergebnis für Tag 2 -11 jeweils 22 Euro pro Tag bewilligt und an allen weiteren Tagen vor Ort maximal jeweils 5 Euro (für Ledige/ 7,50 für Verheiratete; § 6 Abs. 2 iVm § 1 HTGV). Für Tag 1 und den letzten Tag können Reisekosten entsprechend der gefahrenen Kilometer oder in Höhe des Zugtickets erstattet werden.
Im Antrag muss angegeben werden, an welchen Tagen man sich in Speyer aufgehalten hat. Hierbei sollte beachtet werden, dass grundsätzlich Anwesenheitspflicht an allen Wochentagen besteht. Sollte man dennoch nicht täglich dort gewesen sein, ist es zu empfehlen, dies im Bemerkungsfeld zu begründen, wenn man sich Nachfragen und damit Zeit sparen möchte.
Auch, wenn es etwas Aufwand ist, sich durch die ganzen Formblätter zu arbeiten, lohnt sich die Mühe…
… Ich habe in den letzten Tagen endlich einen Bescheid über die Auszahlung von Trennungsgeld und Reisekosten bekommen – und jetzt „platzt“ mein Konto vor Freude! 😉