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  Ausgabe 14/2026
Sonntag, der 05.04.2026
     

 / Anwaltsstation / Hessen

Arbeitsrechtslehrgang im Referendariat

von

Kurz vor dem Examen ist es Pflicht, am zweiwöchigen Arbeitsrechtslehrgang teilzunehmen. Weil die Ausfallquote bei den Teilnehmern in der Vergangenheit unerklärlicherweise angeblich gerade während dieser Zeit besonders hoch war und die Lehrgangsleiter mitunter vor sehr lichten Zuhörerreihen saßen, wurde extra für diesen Lehrgang eine Attestpflicht ab dem 1. Fehltag festgesetzt. In dem Unterrichtungsschreiben, dass alle Referendare mit der Ladung zum Lehrgang erhielten, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag nur für die 10 Tage des Arbeitsrechtslehrgangs gelte, aber aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit geboten sei.

Der Lehrgang wurde im Arbeitsgericht Darmstadt abgehalten und vom Direktor des Gerichts persönlich geleitet. Es ging los mit einer Art Crashkurs im Arbeitsrecht, mit dem die hoffentlich bereits in der Unizeit und für das erste Examen gewussten Basics reaktiviert werden sollten. Immer wenn es passte, wurden wir direkt damit konfrontiert, wie die entsprechenden Punkte in der Verhandlung oder einem Schriftsatz umzusetzen sind und oft bekamen wir zur einprägenden Untermalung von prägnanten vom Dozenten verhandelten Fällen berichtet.

Wir trafen uns jeden Morgen um 9 Uhr im für die Referendare reservierten Kellerraum des Arbeitsgerichts und verbrachten dort dann die nächsten 4 Stunden, inklusive einer kleinen Pause, miteinander. Als begleitende Unterlagen wurden uns Arbeitsmaterialien mit den aktuellen Urteilen im Volltext oder in Leitsätzen, teilweise die Pressemitteilungen zu relevanten Neuerungen,  Schaubilder für das bessere Verständnis der Zusammenhänge und das ein oder andere Muster als Aufbau- und Formulierungshilfe an die Hand gegeben. Also kein klassisches Skript, aber doch eine wirklich nützliche Zusammenstellung der wesentlichen Urteile zu den examensrelevanten Problemkreisen. Am Ende des Tages wurde uns zur Hausaufgabe jeweils ein Aktenauszug (Klausur oder Aktenvortrag aus der amtlichen Sammlung der letzten Jahre) ausgehändigt, den wir jedenfalls gedanklich erarbeiten und lösen sollten, denn auf einem weiteren Zettel mussten wir jeweils einen Tenor zum Aktenauszug vorschlagen und ausformulieren. Dies wurde dann eingesammelt und in der Pause vom Richter kontrolliert. Klingt vielleicht sehr streng, aber es hat doch geholfen, sich die Formulierungen einzuprägen und von Tag zu Tag klappte es besser mit den Tenören… 😉

An einem Tag schauten wir uns dann noch die Sitzung unseres Richters an, der mit verteilten Beobachtungsaufgaben (wie verhält sich der Richter/Arbeitnehmer/AN-Vertreter bzw. Gewerkschaftsvertreter oder der Arbeitgeber in der Verhandlung) dafür sorgte, dass alle aufpassten und im Nachgang die terminierten Sachen nochmals umfassend rekonstruiert und diskutiert werden konnten.

Insgesamt war es aus meiner Sicht ein ganz guter Lehrgang. Manches war zwar Wiederholung – wobei aber genau das ja erfolgreiches Lernen ausmacht.  Das ein oder andere war aber auch neu und ich jedenfalls habe einiges mitgenommen für die Zukunft und für das Examen und empfand es keineswegs als reine Zeitverschwendung, täglich im Arbeitsgericht aufzuschlagen… (nur das frühe Aufstehen war doch etwas unschön)… ;).

Trotz Attestpflicht blieben aber auch in diesem Durchgang von Tag zu Tag mehr Stühle frei… vermutlich liegt die hohe Krankheitsrate also weniger am beängstigend nahe kommenden Examenstermin oder der vermeintlichen Angst, zu viel Zeit auf Fahrtwegen zu vertrödeln … vielleicht ist doch eher der dunkle, recht kleine Kellerrraum die Ursache des Problems… wer weiß … 😉

Der Artikel wurde am 25. Juni 2014 von veröffentlicht. Melli war Referendarin in Hessen.