Sie hat wieder begonnen – die Zeit der Rückmeldung für das kommende Semester an den Universitäten… jetzt fragt ihr euch vielleicht „Wieso Studium? Ich dachte, hier geht es ums Referendariat??“ aber eine persönliche Umfrage unter den Teilnehmern meiner AG, der Parallel-AGs, sowie einiger bekannter Referendare, die uns eine Station voraus sind, hat ergeben, dass deutlich mehr als die Hälfte dieser Referendare neben dem juristischen Vorbereitungsdienst noch für ein Zweitstudium eingeschrieben ist.
Manche machen nebenbei einen deutschen LLM oder ein Master-Studium im Wirtschafts(rechts)bereich und juristischen Spezialgebieten, andere besuchen weiter Vorlesungen, um zum Beispiel Sprachkenntnisse weiter zu vertiefen und andere Softskills zu schulen und den Horizont mit Blick auf den späteren Anwaltsberuf zu erweitern ( EDV-Kenntnisse, Zusatzqualifikationen im Konfliktmanagement, Rethorik und Kommunikation, Präsentation, …).
Wieder andere sind zunächst eingeschrieben geblieben, weil nach dem Examen unklar war, wann und wo es mit dem Referendariat weiter geht … und wissen den Vorteil des zumindest an den hessischen Universitäten automatisch inbegriffenen Semestertickets mehr denn je zu schätzen, nachdem sich zum Beginn des Referendariats zumindest die Pendler mit den horrenden Preisen für Nahverkehrstickets der Verkehrsvebünde auseinandergesetzt haben…
Ein Zweitstudium ist in Hessen genehmigungspflichtig, das heißt es muss über die Referendarsgeschäftsstelle ein Schreiben eingereicht werden, aus dem zu entnehmen ist, dass man z.B. „seit dem WS 12/13 an der Universität x im Studiengang Theologie eingeschrieben ist und dass die voraussichtliche Inanspruchnahme höchstens 20 Stunden im Monat beträgt, aber an die Anforderungen des juristischen Vorbereitungsdienstes angepasst wird“. Ist dies geschehen, sollte einer Genehmigung nichts im Wege stehen. Ich habe jedenfalls noch von niemandem gehört, dass einem solchen Antrag nicht entsprochen wurde.
Bevorzugte Zweitstudienfächer innerhalb der von mir herangezogenen Vergleichsgruppe sind übrigens 1. evangelische Theologie, 2.Physik, 3. Informatik, 4. Romanistik
Zu dieser Auswahl kommt es, weil ein zulassungsfreier Studiengang die Aufnahme eines Zweistudiums deutlich leichter macht und außerdem müssen mittlerweile die Anforderungen bzgl. Anwesenheitspflicht und Scheinerwerbs in Bachelorstudiengängen genauer überprüft werden.
Jedenfalls dann, wenn der Weg zu AG bzw. der Ausbildungsstelle kein Katzensprung ist und mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestritten werden muss, kann sich ein Semesterticket sehr schnell lohnen. Aber auch ansonsten (je nach Wohnort) dürfte das altbekannte juristische Seminar noch immer ein häufiger Aufenthaltsort sein und vielleicht auch so manche Veranstaltung des juristischen Fachbereichs einen noch Gelegentlich zurück an die Uni rufen.
Jetzt könnten zwar Stimmen laut werden, die sagen, dass es nicht richtig ist, sich diese studentischen Vorteile zu „erschleichen“, allerdings dürfte es angesichts der derzeit (noch) sehr geringen Unterhaltsbeihilfe durchaus zu vertreten sein, auf diese Weise den Geldbeutel etwas zu schonen.