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  Ausgabe 19/2024
Donnerstag, der 09.05.2024
     

 / Allgemein

Promotion neben dem Referendariat?

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Wie schon in meinem ersten Beitrag erwähnt, lag meine Doktorarbeit noch nicht vollendet auf meinem Schreibtisch, als ich mit dem Referendariat begonnen habe. Bis zum April 2013 hatte ich zuvor etwas mehr als zwei Jahre an einem Lehrstuhl gearbeitet. Leider war währenddessen nicht so viel Zeit für die Arbeit an der Diss. Deshalb habe ich mir bewusst noch einige Monate bis zum Referendariat genommen, um in der Zeit die Arbeit so gut wie möglich voranzutreiben. Kurzzeitig habe ich für einige Stunden in der Woche noch nebenher bei einem Anwalt gearbeitet, aber da musste ich nach wenigen Wochen feststellen, dass dann einfach nicht genug Zeit für die Arbeit bleibt und ich wollte unbedingt so viel wie möglich meiner Arbeit fertig haben, bevor ich mit dem Referendariat anfange. Dies galt umso mehr, als dass mein Doktorvater strikt davon abrät, während der Arbeit an der Diss, mit dem Referendariat zu beginnen. In dieser Rigorosität möchte ich das rückblickend nicht bestätigen, aber ganz Unrecht hat er wohl nicht…

Leider ging mein Plan, die Arbeit vollständig fertig zu haben, bevor es am 2. September mit dem Referendariat startete, nicht vollständig auf. Der Status war, dass mir noch ein Teil des letzten Kapitels, die Einleitung und die Zusammenfassung fehlte – der Großteil war aber fertig. Und ich glaube, dass das auch wichtig ist, wenn man nebenher noch in Referendariat ist.

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Meinen Ausbilder am Amtsgericht habe ich direkt darüber informiert, dass ich noch an meiner Arbeit schreibe. Er war glücklicherweise auch sehr kulant, was diese Einschränkung anging. Über die Zeit pendelte es sich dann so ein, dass ich werktags an meiner Diss geschrieben habe und die AG so gut es ging nachgearbeitet habe. Am Wochenende habe ich mich dann mit der Akte befasst, die ich von meinem Ausbilder zur Bearbeitung mitbekommen habe. Die erste Station war daher deutlich unentspannter als bei vielen meiner AG-Kollegen.

Vor den Klausuren, die in der AG anstanden, habe ich dann ein bis zwei Tage vorher angefangen richtig dafür zu lernen. Nachhaltig war das sicherlich nicht, aber der Situation geschuldet.

Anfang Januar habe ich dann endlich meine Arbeit vollendet gehabt und über die Feiertagszeit noch einmal richtig viel daran gearbeitet. Danach konnte ich mich dann noch drei Wochen voll und ganz dem Referendariat widmen. Die Arbeitsentlastung war dann doch sehr deutlich spürbar. Dann habe ich auch begonnen, vernünftig die Dinge der Zivilstation nachzuarbeiten und meine Karteikarten (ich bin ein großer Karteikarten-Lern-Fan) zu schreiben. Komplett geschafft habe ich das natürlich bis zum Beginn der Strafrechtsstation nicht, aber es ging doch einen großen Schritt voran.

Gerade zu Beginn der Strafrechtsstation geht es seit Anfang Februar ziemlich zur Sache, was die Arbeitsbelastung für die AG und beim Ausbilder angeht. Wenn ich jetzt noch an meiner Arbeit schreiben müsste, wäre die Zeiteinteilung wohl eher so, dass ich mich während der Woche voll dem Referendariat widmen würde/müsste und nur noch am Wochenende Zeit für die Diss gehabt hätte. Ich bin daher sehr froh, dass die Arbeit erstmal vom Tisch ist.

Zusammenfassend würde ich sagen, dass es so, wie ich es gemacht habe, gerade noch ging. Viel mehr sollte man meiner Meinung nach nicht mehr vor der Brust haben, bevor man mit der Diss beginnt. Parallel mit der Diss und dem Referendariat zu beginnen, halte ich für schwierig bis unmöglich. Ich kenne einige Leute, die dies so versucht haben, bei denen aber in den meisten Fällen die Diss völlig auf der Strecke geblieben ist. Denn vor allem in der ersten Zeit benötigt man doch einige Zeit, um die Literatur zusammen zu bekommen und die ersten Kapitel zu schreiben. Dafür ist es wichtig, dass man sich auch eine gewisse Zeit ausschließlich mit dem Thema beschäftigt, um voll drin zu sein. Da ich schon längere Zeit an dem Thema gearbeitet hatte und dementsprechend viel über die Thematik wusste, war es relativ einfach sich in der freien Zeit an dem Computer zu setzen und weiter zu schreiben.

Eine Möglichkeit, die die meisten Juristenausbildungsgesetze geben, ist sich für drei Monate vom Referendariat freistellen zu lassen, für die Anfertigung einer Dissertation. Diese Zeit wollte ich mir nicht mehr nehmen, da ich sehr zufrieden mit meiner AG bin und nur ungern dort herausgehen möchte. Sofern man parallel mit der Diss und dem Referendariat beginnt, ist dies sicherlich eine gute Möglichkeit, sich für diese Zeit voll der Diss zu widmen.

Derzeit warte ich nun darauf, dass mein Doktorvater sich zurückmeldet, was er von der Arbeit hält und mir vielleicht noch einige Anregungen gibt, was noch verändert werden könnte, d.h. die Arbeit ist erst einmal inoffiziell eingereicht. Da ich davon ausgehe, dass ich ungefähr im März/April eine Rückmeldung bekomme, habe ich meine Verwaltungsstation so gewählt, dass ich dort nur einmal in der Woche hin muss, um eine Akte abzuholen und wieder zurückzubringen. Sofern also noch Änderungen erforderlich sind, habe ich dann hoffentlich noch genug Zeit dafür. Und dann ist es endlich soweit, dass das Thema Diss vollständig abgehakt ist und mir einige Steine vom Herzen fallen werden… 🙂

Der Artikel wurde am 28. Februar 2014 von veröffentlicht. Miriam war Referendarin in Niedersachsen.