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  Ausgabe 21/2024
Montag, der 20.05.2024
     

 / Allgemein

Nebentätigkeiten während des Referendariats

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Ein Thema, das sich vielen von uns stellt, ist die Frage nach einer Nebentätigkeit während des Referendariats. Angesichts der vielen Kosten (Miete, Lebenshaltung, Bücher und Gesetze, ggf. Repetitorium, usw.) ist es immer geschickt, wenn man noch ein paar Euro dazuverdienen kann. Doch wie vorgehen? Geschickt ist es natürlich, wenn man einen Nebenjob findet/hat, der sich im juristischen Umfeld bewegt, da man dadurch immer mit seiner eigentlichen (Lern-) Tätigkeit in Kontakt bleibt und ggf sogar noch was zusätzlich dazu lernt.

Häufig kann man in Kanzleien noch nebenher im Rahmen einer sogenannten wissenschaftlichen Tätigkeit mitarbeiten. Diese Art von Nebentätigkeit ist sicherlich auch im Hinblick auf die Anwaltsstation nicht verkehrt, insbesondere da sich so bereits erste Kontakte knüpfen lassen. Etwas anderes gilt aus meiner Sicht für Nicht-juristische Tätigkeiten. Auch wenn es echt coole Nebenjobs gibt (ein Kollege fährt für wohlhabende Kunden und Autohäuser deren groβe und PS-starke Autos durch die Landen), sollte man sich stets vor Augen halten, dass am Ende des Referendariats ein schwieriges zweites Staatsexamen auf einen wartet. Und um auf dieses vorbereitet zu sein, ist es sicherlich hilfreicher, wenn man die Arbeitszeit mit juristischen Sachverhalten zugebracht hat. Wenn man bereits weiβ, in welchem Rechtsgebiet man später nach dem Examen einmal tätig werden möchte, ist es zudem eine gute Chance über eine Nebentätigkeit erste Kontakte zu knüpfen und mal „reinzukommen“. Der spätere Einstieg fällt so sicher viel leichter, wenn man sich schon bewährt hat.

Wichtig ist auch, dass man sich eine Nebentätigkeit stets von seiner Dienststelle genehmigen lässt. Dabei muss man in der Regel den zeitlichen Umfang und die Art der Tätigkeit angeben.

Und ganz wichtig ist auch, nur soviel nebenher zu machen, dass ihr auch noch ausreichend Zeit für den „Hauptjob“, sprich das Referendariat habt!! Denn je besser die Endnote…na ihr wisst schon 😉

Jobs für einen Nebentätigkeit bei Kanzleien werden üblicherweise am schwarzen Brett an Eurer Ausbildungsstelle ausgehängt sein, eine andere Möglichkeit ist sonst auch immer, initiativ bei Kanzleien Eures Interessengebiets anzurufen und zu fragen, ob eventuell Bedarf besteht.

Viele Grüβe und bis bald!

Der Artikel wurde am 3. Juni 2014 von veröffentlicht. Alexander war Referendar beim OLG Oldenburg.