KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Freitag, der 23.10.2026
     

 / Allgemein / Berlin / Mecklenburg-Vorpommern

Ungleiche Bezahlung unserer AG-Leiter

von

In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Grundlage war ein Dokument des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, das über die Honorare Auskunft gab: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erhielten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Ob dieser Satz noch gilt, ließ sich nicht bestätigen; die aktuellen Abrechnungsvordrucke für Ausbilder stellt die Justiz MV auf ihrer Seite zum Vorbereitungsdienst bereit.

Die Honorare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich (!). Das zeigte schon ein Interview in der Ausgabe 04/2015 des „Kammerton“, der Mitgliederzeitschrift der Rechtsanwaltskammer Berlin. RAin Johanna Eyser, damals neu ernannte Beauftragte der RAK Berlin für die Juristenausbildung (laut Jahresbericht 2025 der Kammer inzwischen zugleich deren Vizepräsidentin), antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen:

Für eine Doppelstunde Unterricht (90 Minuten) werden zur Zeit 153,- EUR gezahlt. Hiervon tragen die Kammer sowie die Referendarabteilung des Kammergerichts je die Hälfte. Es gibt Planungen im Kammergericht, diese Vergütung auf 176,- EUR zu erhöhen. Die Kammerversammlung hat einer solchen Erhöhung vor kurzem zugestimmt.

Damals mussten sich die AG-Leiter in Mecklenburg-Vorpommern die Augen reiben: Erhielten sie für 90 Minuten Unterricht 50 Euro Honorar, waren es bei den anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften in Berlin mehr als das Dreifache.

So sieht es in Berlin seit 2021 aus

Inzwischen gilt in Berlin die „Ordnung über die Vergütung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten im Geschäftsbereich des Kammergerichts“ vom 1. April 2021. Danach zahlt das Kammergericht 92 Euro je Doppelstunde. Für die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften verdoppelt die Rechtsanwaltskammer den Betrag, sodass dort 184 Euro je Doppelstunde gezahlt werden (so der Kammerton 07/08.2023). Im Vergleich (Stand: Oktober 2026):

  • Mecklenburg-Vorpommern (älterer, nicht bestätigter Stand): 50 Euro je 90 Minuten
  • Berlin, Arbeitsgemeinschaften des Kammergerichts: 92 Euro je Doppelstunde
  • Berlin, anwaltliche Arbeitsgemeinschaften: 184 Euro je Doppelstunde

Gestiegen ist seit 2015 also vor allem der Satz für die anwaltlichen Arbeitsgemeinschaften (von 153 auf 184 Euro); der Anteil des Kammergerichts hat sich von 76,50 Euro auf 92 Euro nur moderat erhöht.

Hintergrund: Dozenten werden gesucht

Dass die Kammer aufstockt, hat einen Grund: Die Referendarausbildung braucht viele Lehrende aus der Praxis. Nach ihrem Jahresbericht 2025 führte die RAK Berlin 20 Einführungslehrgänge und 40 Arbeitsgemeinschaften für 624 Referendare mit 181 Leitenden aus der Anwaltschaft durch und wirbt mit einem Informationsflyer für Dozentinnen und Dozenten um Nachwuchs. Für spätere Assessoren ist die Tätigkeit als AG-Leiter oder Klausurkorrektor daher eine gute Möglichkeit, früh im Ausbildungswesen Fuß zu fassen. Ansprechpartner sind die Referendarabteilungen der Oberlandesgerichte bzw. des Kammergerichts und die Rechtsanwaltskammern.

Ihr könnt ja mal euren AG-Leiter bei der nächsten Kaffeerunde auf die Zahlen ansprechen und höflich nach seiner Vergütung fragen! Gerne könnt ihr uns die Zahlen aus eurem Bundesland anschließend per E-Mail schicken. [RefN]

Der Artikel wurde am 8. April 2025 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.