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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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  Ausgabe 13/2026
Samstag, der 28.03.2026
     

Vor dem Referendariat zum Deutschen Bundestag

Wie wir desöfteren bereits im RefBlog berichteten, sind die Wartezeiten in vielen Bundesländern schon sehr lang, sodass sich die Frage stellt, wie man diese Wartezeit überbrücken kann. Bewirbt man sich beispielsweise in Berlin oder Hamburg, muss man mit einer langen Wartezeit rechnen.

Eine interessante Möglichkeit, diese Zeit zu füllen, ist die Tätigkeit als Referent beim Deutschen Bundestag.

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Podcast: Was erwartet mich im Referendariat?

Wenn man sich am Ende des Studiums befindet, weiß man zwar, dass anschließend das Referendariat ansteht. Was einen im Vorbereitungsdienst dann aber wirklich erwartet, kann man zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich einschätzen.

Das OLG Düsseldorf geht zur ersten Erläuterung einen neuen Weg und hat auf seiner Seite als „visuelle Information“ einen Podcast zum Thema Referendariat online gestellt.  »»» 

Auslandsstation bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer
von

Einen Teil des Referendariats im Ausland zu verbringen, ist sehr beliebt. Wie wäre es da mal mit einer Station für drei bis vier Monate bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York (Infos dort unter dem Punkt „Karriere“)? Ihr erhaltet Einblick in das deutsche und US-amerikanische Wirtschaftsrecht mit den verschiedensten Rechtsgebieten, wie Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Aufenthaltsrecht; lernt das Vorgehen einer Firmengründung in den USA kennen und unterstützt sogar den Inkasso-Service der AHK USA.   »»» 

von Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.