Am ersten Tag des Referendariats möchte man natürlich nicht negativ auffallen. Deshalb taucht im Netz immer wieder die Frage auf, mit welcher Kleidung man erscheinen sollte – förmlich mit Anzug oder locker mit Jeans und Hemd. In den Schreiben der Gerichte steht oftmals, dass um „angemessene Kleidung“ gebeten wird. Aber was ist für den Start ins Referendariat beim Landgericht angemessen? Auch ich will dazu mal meine Erfahrungen erzählen. »»»
Laut der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts beträgt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit eines Rechtsanwalts 51,1 Stunden, das sind rund 10 Stunden mehr als die des durchschnittlich deutschen Vollzeitbeschäftigten. Befragt wurden 1.593 Anwälte, von denen jeder Dritte 50 bis 60 Stunden, fast jeder Fünfte sogar noch mehr arbeitete. Rund 30% gönnen sich an nur einem Wochentag eine Pause.
Hinsichtlich des Umsatzes ist eine wöchentliche Arbeitszeit zwischen 50 und 59 Stunden am effektivsten. So wird ein Umsatz von 96€ pro Stunde erreicht. Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, stellte in einem lto-Bericht fest, dass der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear ansteigt. Der Umsatz pro Arbeitsstunde nimmt ab 59 Stunden wieder ab, sodass sich ein höherer zeitlicher Arbeitsaufwand nur noch begrenzt lohnt. »»»
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Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen „ersten großen Auftritt“ vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.
Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten. »»»
Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?
Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: das hört sich doch schon etwas entspannter an, als die Deutsche. »»»