Mecklenburg-Vorpommern machte es vor, Hessen will nachziehen. Seit in Mecklenburg-Vorpommern 2018 die Verbeamtung auf Widerruf wieder eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Neureferendare nahezu verdoppelt. So berichteten wir Anfang des Jahres hier in den Refnews. Bis 2002 wurden Rechtsreferendare in Hessen verbeamtet, bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht zwischen ihnen und dem Land ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die schwarz-grüne Landesregierung Hessens möchte das aber nun wieder ändern. »»»
Es ist ein viel diskutiertes Thema – das Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens am Computer. Die Vorteile sprechen hierbei für sich. Handschriftliches Schreiben ist zusehens altmodisch geworden, die Kinder heutzutage und damit auch die Studenten von morgen wachsen ganz selbstverständlich mit Computer, Tablet, Smartphone und Co auf. Auch in den Schulen wird immer mehr computergestützt gearbeitet. Warum sollten dann die Examensklausuren handschriftlich erfolgen? Bei fünfstündigem durchgehenden Schreiben wird die Hand immer steifer, die Schrift immer krakeliger. »»»
THE LAWYAL ONE – mehr als nur eine Tasche.
Das Start Up aus Bayern revolutioniert die Art und Weise Schönfelder und Sartorius zu tragen. Denn eine Tasche, die lediglich dem Transport dient, ist Geschichte. „Diese Tasche kann mehr. Und sie bietet viel: Einen Mehrwert. Style. Studien-Erleichterung.“, so die Gründer. „Eine Tasche, die dir praktisch das Denken abnimmt – naja, zumindest im Kleinen.“ »»»
An dieser Stelle möchten wir euch gerne einen Blog vorstellen!
klartext-jura.de – Gezwitscher von Marie Herberger – nennt sich der Blog der Rechtsreferendarin, auf dem sie bereits Hunderte von Artikeln veröffentlicht hat. Das Archiv reicht hierbei bis auf November 2014 zurück, wo alle wöchentlich veröffentlichten Beiträge nachgelesen werden können. Besonders praktisch ist, dass ihr nicht nur nach dem Erscheinungsmonat auswählen könnt, sondern dass die Artikel auch inhaltlich kategorisiert werden. Angefangen bei A wie „Allgemein“ über P wie „Praktische Methodenlehre“ bis hin zu Z wie „Zivilrecht“. In ihren Beiträgen werden u.a. Aspekte beleuchtet, die für zahlreiche Examensklausuren eine Rolle spielen können, Klausurenlösungen werden dargestellt, aber auch kleine witzige Geschichten aus der Juristerei kommentiert. »»»