Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat nun auf seiner Internetseite neue Infos zur Nachzahlung der zu wenig gezahlten Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare veröffentlicht. Hintergrund der Nachzahlung ist ein Urteil des OVG Münster, über das wir auch in den RefNews berichteten.
Der Zeitpunkt der Nachzahlung hängt nach dem Statement des LBV davon ab, wann der jeweilige Antrag vom Referendar gestellt wurde: »»»



Dies dürfte eine der „Horrorvorstellungen“ im 2. Examen sein: Nachträglich geht eine der geschriebenen Klausuren verloren und ist nicht mehr auffindbar.
Es kommt zwar selten vor, aber in Rheinland-Pfalz ist es nun eingetreten: Die Hilfsmittel, die im 2. Examen zugelassen sind, wurden geändert.
Wir sind eine im Erbrecht spezialisierte Kanzlei.
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Wie in meinem letzten Artikel versprochen, möchte ich euch noch über zwei Verhandlungen aus meiner Strafrechtsstation berichten, die mir am deutlichsten in Erinnerung geblieben sind:
Kalt erwischt wurden gestern die Referendare, die derzeit das 2. Staatsexamen schreiben. Wie
Wie wir in den RefNews berichteten, hatte nach dem VG Minden auch das OVG Münster entschieden, dass die Referendare gegen das Land NRW Anspruch auf Gehaltsnachzahlung haben. Zu den Gründen für die Nachzahlung sei auf 
Hier kommt er endlich, der versprochene Bericht über den Sitzungsdienst. Seit meinem letzten Bericht ist einige Zeit vergangen und die Station liegt – gefühlt – ewig lange zurück. Trotzdem will ich euch meine Erlebnisse nicht vorenthalten.
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