Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat nun auf seiner Internetseite neue Infos zur Nachzahlung der zu wenig gezahlten Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare veröffentlicht. Hintergrund der Nachzahlung ist ein Urteil des OVG Münster, über das wir auch in den RefNews berichteten.
Der Zeitpunkt der Nachzahlung hängt nach dem Statement des LBV davon ab, wann der jeweilige Antrag vom Referendar gestellt wurde: »»»