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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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  Ausgabe 19/2024
Donnerstag, der 09.05.2024
     

Die erste Woche im Referendariat

Die erste Woche ist nun auch schon wieder rum. Ich bin super zufrieden und echt happy. Wir sind eine kleine Gruppe (10 Leute) und unsere AG-Leiterin ist einfach nur toll. Abgesehen davon, dass sie den Stoff super vermittelt, verbringt sie jeden Tag mit uns ihre Kaffeepause und interessiert sich auch für uns als Person. Wer macht das schon?!

In der Woche kam ganz schön viel Input.  »»» 

Unterhaltsbeihilfe: Nachzahlung für Referendare aus NRW rückt näher

In NRW hat nun das VG Minden in einem Rechtsstreit von Referendaren gegen das Land NRW verteten durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW zugunsten der Referendare entschieden. Hintergrund der Klage ist die derzeitige Berechnung der Beihilfe: Der Wortlaut der Verordnung besagt, dass die Beihilfe „85 v.H. des höchsten nach dem Bundesbesoldungsgesetz gewährten Anwärtergrundbetrages“ beträgt; das LBV legt aber der Berechnung der Unterhaltsbeihilfe den Anwärtergrundbetrag des Landesbesoldungsgesetzes zugrunde.  »»» 

Nebentätigkeiten während des Referendariats

Ein Thema, das sich vielen von uns stellt, ist die Frage nach einer Nebentätigkeit während des Referendariats. Angesichts der vielen Kosten (Miete, Lebenshaltung, Bücher und Gesetze, ggf. Repetitorium, usw.) ist es immer geschickt, wenn man noch ein paar Euro dazuverdienen kann. Doch wie vorgehen? Geschickt ist es natürlich, wenn man einen Nebenjob findet/hat, der sich im juristischen Umfeld bewegt, da man dadurch immer mit seiner eigentlichen (Lern-) Tätigkeit in Kontakt bleibt und ggf sogar noch was zusätzlich dazu lernt.  »»» 

von Kanzlei Staab.Kollegen
Die Kanzlei Staab.Kollegen wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Thomas Staab in Bremen gegründet. Derzeit arbeiten für die Kanzlei 6 Berufsträger, die sämtliche beratungsrelevanten Rechtsgebiete abdecken. Weitere Standorte unserer Kanzlei sind in Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg. Weitere Informationen zur Kanzlei können Sie unserer Homepage entnehmen: www.staab-kollegen.de