Noch ungefähr ein Monat und ich bekomme die Zeugnisse (eins vom AG-Leiter und eins vom Ausbilder: man erhält somit immer 2 Zeugnisse pro Station) aus der ersten Pflichtstation und die Station ist dann auch zu Ende. Ich würde euch insgesamt ja gerne mit weiteren spannenden Neuigkeiten aus dem Referendariatsalltag versorgen, allerdings passiert momentan wirklich nicht viel worüber es sich groß zu berichten lohnt, darum hier nur ein paar kleine Worte. 😉 »»»
Wir wurden von einer Leserin darauf aufmerksam gemacht, dass nächsten Monat die Unterhaltsbeihilfe in Mecklenburg-Vorpommern steigt – vielen Dank dafür! Die Referendare aus MV verdienen dann 950 € brutto.
Im Ranking der Unterhaltsbeihilfen hat MV nun den letzten Platz verlassen. Am schlechtesten werden nun die Referendare aus Hamburg (900 €) und Hessen (942 €) bezahlt. »»»
Das clavisto/KSzW-Karriereforum geht am 26.06.2012 im Neuen SeminargebäudeTagungsraum (TGR) der Universität zu Köln am Albertus-Magnus-Platz in die zweite Runde. Gemeinsam mit KSzW (Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht) wurde wieder ein attraktives Programm auf die Beine gestellt. Es erwartet Euch ein spannender Fachvortrag von Rechtsanwälten der Kanzlei Beiten Burkhardt, mit detaillierten Einblicken in den Arbeitsalltag einer Großkanzlei. »»»
JTI in Deutschland
Als das am schnellsten wachsende internationale Tabakunternehmen in Deutschland stehen wir für Qualität und Innovation. An unseren beiden Standorten in Köln (Marktorganisation) und Trier (Produktion, Forschung und Entwicklung) arbeiten derzeit 2.200 Mitarbeiter*innen – das macht uns hierzulande zum größten Arbeitgeber der Branche. Unser Mutterkonzern ist das global agierende Unternehmen Japan Tobacco International mit Sitz in Genf. Zu unserem Unternehmen gehören einige der bekanntesten Marken der Welt, darunter Winston, die zweitgrößte Zigarettenmarke. Weitere wichtige Marken sind American Spirit und Camel. Darüber hinaus vereint unser Portfolio das reiche Erbe des traditionellen Tabaks mit den neuesten technischen und wissenschaftlichen Innovationen bei risikoreduzierten Produkten.
Bei uns darfst Du sein, wie Du bist
Unser Slogan: “The Freedom To Be Yourself!” ist keine leere Worthülse. Menschen und ihre Einzigartigkeit machen bei uns den Unterschied. Diversität, Gleichstellung und Inklusion sind die Schwerpunkte unserer Unternehmenskultur. Deshalb kannst Du bei uns unabhängig von Hintergrund, Religion, Alter, Geschlecht oder sexueller Orientierung Du selbst sein. Deine Einzigartigkeit und die Vielfältigkeit an Persönlichkeiten in unserem Unternehmen sind Teil unserer Kultur und lassen uns als Unternehmen stetig wachsen.
„famos – Der Fall des Monats im Strafrecht“ ist ein Projekt von Prof. Heinrich an der HU Berlin, welches wir auch bei unseren Surftipps verlinkt haben. Jeden Monat wird auf der Internetseite eine prüfungsrelevante Entscheidung auf 6 Seiten besprochen.
Diesen Monat geht es um die Frage, ob das Abhören eines Selbstgesprächs im Auto gegen ein Beweisverwertungsverbot verstößt oder ob die Aufzeichnungen im Prozess zulasten des Angeklagten verwendet werden darf. »»»
Auf Seiten des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen sind bereits die Examensstatistiken für das 2. Staatsexamen 2011 abrufbar. Danach stieg im vergangenen Jahr die Durchfallquote auf nun 24 %. Im Vergleich zu den Zahlen der anderen Ländern (Stand: 2010) hat somit NRW derzeit die höchste Durchfallquote in ganz Deutschland! Immerhin stieg 2011 auch die Anzahl an Prädikatsexamen (vollbefriedigend oder besser). Die Quote liegt in NRW nun bei 21,13 %. »»»
Nach 15 Jahren ohne Personalvertretung haben seit einem guten halben Jahr nun auch die Referendare am Landgericht Mannheim wieder einen Ausbildungspersonalrat. Auf seiner Internetseite berichtet der Personalrat regelmäßig über seine Tätigkeit.
Diesen Link haben wir auch in unsere Surftipps aufgenommen. Gleiches gilt für den Link zur Internetseite der Referendare Karlsruhe. »»»
Der BGH hat vor kurzem eine Entscheidung gefällt, die Gegenstand einer mündlichen Prüfung im 2. Examen im Strafrecht werden könnte. Inhaltlich geht es um die Anforderungen einer Revisionsbegründungsschrift. Ein Rechtsanwalt wählte in der Begründung Formulierungen wie „Herr G.“, „möchte vortragen“, „bleibt bei seiner Darstellung“, „ist der Überzeugung“. Der BGH hat daraufhin die Revision als unzulässig verworfen. »»»
! Warnung ! Der nachfolgende Beitrag wird in seinem Mitteilungsgehalt wohl einmalig sein, da ich wirklich NUR positives zu berichten habe. Die Überanzahl an positiven Meldungen könnte bei dem ein oder anderen Leser zu einem Mitgefühl der Freude führen!
Lesern mit aktuell schlechter Laune, die sich diese nicht „vermiesen“ lassen wollen, wird daher vom Lesen dieses Beitrages dringend abgeraten! 😉 »»»
Diesen Monat war es mal wieder soweit und traf diesmal die Referendare im OLG-Bezirk Köln: Während der Z1-Klausur wurde offenbar der Feueralarm ausgelöst und die Klausur abgebrochen. Alle Referendare, die am OLG Köln derzeit schreiben, müssen nun „nachsitzen“ und die erste Zivilrechtsklausur zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben.
Es ist nicht das erste Mal, dass Referendare wegen eines Feueralarms den Klausurraum verlassen mussten. »»»
Die nächste Referendarsparty des Personalrats der Rechtsreferendare Berlin findet in wenigen Tagen am Freitag, den 15.06.2012 statt.
Wie die letzten Male auch, könnt Ihr Euch ab 23:00 Uhr im Salzclub, Salzufer 20, 10587 Berlin einfinden. Die Karten kosten im Vorverkauf sowie an der Abendkasse bis 24 Uhr nur 3 Euro, danach 5 Euro. Wir wünschen viel Spass!





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