Auch dieses Jahr ist im Dezember die Neuauflage des Palandt erschienen. Die Vorauflage des BGB-Kommentars ist nun bei uns im Shop zu kaufen. Diese reicht insbesondere für die Ausbildung in der Zivilrechtsstation bei Gericht.
Und wer sich dafür interessiert, wer eigentlich der Namensgeber war, findet Infos zu Otto Palandt in unserem RefBlog-Artikel „Das Buch der Bücher: Der “Palandt” und sein Namensgeber„!



„Iurratio“ ist eine Zeitschrift für junge Juristen und insbesondere Studenten der Rechtswissenschaften, in der aber gelegentlich auch interessante Artikel für Rechtsreferendare erscheinen.
Wir sind eine im Erbrecht spezialisierte Kanzlei.
Informieren Sie sich hier über uns und unsere Arbeit:
www.recht-weiss.de
Viele von Euch kennen sicherlich den Begriff Sitzungsvertretung aus ihrer Zeit bei der Staatsanwaltschaft. Doch auch in der Anwaltsstation kann es hin und wieder vorkommen, dass man seinen Anwalt bei dessen Verhinderung vertreten muss.
So kaum zu glauben aber wahr. Ich finde nach über einem halben Jahr nochmal Zeit um etwas zu berichten 😉
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